# taz.de -- Mögliche Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg: Noch kein Ermittlungsverfahren
       
       > Nachdem die Autonomiebehörde den IStGH anerkannt hat, prüft dieser
       > Informationen über mögliche Kriegsverbrechen in palästinensischen
       > Gebieten.
       
 (IMG) Bild: Am Strafgerichtshof sind Ermittlungen gegen die Palästinenser als auch gegen Israel möglich.
       
       DEN HAAG ap | Am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) werden
       Vorermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen in den Palästinensischen
       Autonomiegebieten aufgenommen. Chefanklägerin Fatou Bensouda erklärte am
       Freitag in Den Haag, sie werde die vorläufige Prüfung unabhängig und
       unparteiisch führen.
       
       Die Palästinensische Autonomiebehörde hatte Anfang Januar ihre [1][Aufnahme
       in den Internationalen Strafgerichtshof] beantragt. Damit ist eine
       Untersuchung durch den Strafgerichtshof möglich, die sich sowohl gegen die
       Palästinenser selbst als auch gegen Israel richten könnte, das nicht
       Mitglied des Strafgerichtshofs ist.
       
       Die vorläufige Prüfung ist noch kein Ermittlungsverfahren. Vielmehr werden
       vorliegende Informationen über mögliche Verbrechen sowie die jurististische
       Zuständigkeit geprüft. Auf dieser Grundlage wird dann über die Aufnahme
       eines Ermittlungsverfahrens entschieden.
       
       Israel und radikale Palästinenser im Gaza-Streifen hatten [2][im Sommer 50
       Tage lang Krieg] gegeneinander geführt. Bei den Kämpfen und Bombardierungen
       starben nach UN-Angaben mehr als 2100 Palästinenser, die meisten von ihnen
       Zivilisten. Auf Israelischer Seite starben 66 Soldaten und sechs
       Zivilisten.
       
       16 Jan 2015
       
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