# taz.de -- Suzana S. darf bleiben: Ein besonderer Härtefall
       
       > Der Landkreis Emsland unterliegt vor Gericht und muss die
       > Aufenthaltsgenehmigung der fünffachen Mutter Suzana S. und ihrer Kinder
       > verlängern.
       
 (IMG) Bild: Suzana S. und ihre fünf Kinder: Nach langem Ringen dürfen sie nun im Emsland bleiben.
       
       OSNABRÜCK taz | Suzana S. darf hier bleiben. Nach dem heutigen Urteil des
       Verwaltungsgerichtes Osnabrück muss der Landkreis Emsland die
       Aufenthaltsgenehmigung der alleinerziehenden Mutter von fünf Kindern
       verlängern. Suzana S. war nach dem Urteil erleichtert.
       
       Die 32-Jährige ist in Deutschland geboren und lebt seit ihrem fünften
       Lebensjahr durchgängig hier. Zwischendurch zog ihre Familie zwar nach
       Serbien, aber die Muttersprache von Suzana S. und ihren Kindern ist
       deutsch. [1][Für den Landkreis war das bisher kein Grund, die
       Aufenthaltsgenehmigung der Familie zu verlängern (taz berichtete)].
       
       Viele Jahre war Suzana S. nur geduldet. Mehrere Asylverfahren und ein
       Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete
       2008 wurden abgelehnt. Im Januar 2013 bekamen S. und ihre fünf Kinder
       vorübergehend eine Aufenthaltsgenehmigung, weil der getrennt lebende Vater
       der Kinder, eine Deutsche geheiratet hatte. Ein halbes Jahr später wurde
       weder die Genehmigung für den inzwischen in Haft sitzenden Vater noch für
       Suzana S. und ihre Kinder verlängert.
       
       Die Weigerung begründete der Landkreis damals damit, dass sie vor allem von
       Sozialleistungen lebte. Sie arbeitete viereinhalb Stunden in der Woche und
       verdiente 200 Euro. Seit November ist S. in einer Backfabrik angestellt, wo
       sie 30 Stunden in der Woche arbeitet. Dem Landkreis reichten diese drei
       Monate Arbeit aber nicht. Es sei eine Beschäftigungszeit von mindestens
       zwei Jahren nötig und die Kinder müssten erst einen Schulabschluss machen,
       bevor sie eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, sagte ein Vertreter des
       Landkreises vor Gericht.
       
       Das ließ diese Argumentation nicht gelten. Die Richterin sprach von einem
       besonderen Härtefall, eine Ausreise sei für die sechsköpfige Familie
       unzumutbar. Außerdem würdigte sie, dass Suzana S. sich die
       30-Stunden-Stelle gesucht hatte. „Mehr kann man einer alleinerziehenden
       Mutter mit fünf Kindern nicht zumuten“, sagte sie.
       
       Nicht stattgegeben wurde der Klage gegen die Wohnsitzauflage. Die Familie
       lebt auf zwei Zimmern in Geeste, einer Gemeinde mit knapp 11.000
       Einwohnern. Auch wenn es dort keine größeren Wohnungen gibt, muss die
       sechsköpfige Familie dort bleiben. Weil ihr Einkommen nicht reicht, bekommt
       sie für ihre Kinder weiterhin Sozialleistungen. Und die, so das Gericht,
       machten die Auflage gültig.
       
       „Mehr als gewinnen kann man nicht“, sagte der Anwalt von Suzana S., Jan
       Sürig. Er nannte das Urteil einen „Paradigmenwechsel im Verwaltungsbezirk
       Osnabrück“, denn ein Stück weit liegt die Entscheidung über Gehen oder
       Bleiben im Ermessen des Landkreises. Und im Emsland gibt es laut Sürig
       viele Fälle, die denen von S. gleichen.
       
       3 Feb 2015
       
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