# taz.de -- Mehr Abschiebungen von Flüchtlingen: Bundesamt setzt auf Abschreckung
       
       > Drei Balkan-Staaten gelten seit kurzem als „sichere Herkunftsländer“,
       > doch Flüchtlinge kommen trotzdem. Die Behörden wollen sie deshalb
       > abschrecken.
       
 (IMG) Bild: Sammelstelle für abgelehnte Asylbewerber in Rheinmünster
       
       NÜRNBERG dpa | Die Zahl der Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina,
       Mazedonien und Serbien wird in den ersten Monaten 2015 nach Einschätzung
       des Bundesamtes für Migration spürbar zurückgehen. Die drei Balkan-Staaten
       gelten seit Anfang November als „sichere Herkunftsländer“. Seitdem können
       Anträge von Bewerbern, die wenig Chancen auf eine Anerkennung als
       Flüchtling haben, schneller abgelehnt werden. Auch Abschiebungen sind
       leichter.
       
       Noch mache sich dies bei den Antragszahlen nicht bemerkbar, sagte der Chef
       des Bundesamtes, Manfred Schmidt. Aber: „Wir gehen davon aus, dass sich die
       Zahl der Asylbewerber aus diesen Ländern spätestens ab Januar oder Februar
       nach unten bewegen wird – wenn wir jetzt auch konsequent die Rückführung in
       Angriff nehmen.“
       
       Im Dezember sollten mindestens drei Sammelflüge von Sachsen, Bayern und
       Berlin aus starten, um etwa 1.000 Asylbewerber in die drei Länder
       zurückzubringen. „Das wird einen Effekt haben“, zeigte Schmidt sich sicher.
       Derzeit leben knapp 40.000 ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung in
       Deutschland. Zwangsweise abgeschoben wurden in diesem Jahr etwa 10.000.
       Dazu kamen etwa 12.000, die freiwillig ausreisten.
       
       Im Oktober und November sei die Zahl der Asylbewerber aus den drei
       Balkan-Ländern nochmals gestiegen, sagte Schmidt. In beiden Monaten seien
       jeweils etwa 5.000 Menschen nach Deutschland gekommen. „Unserer Erfahrung
       nach gibt es vor Inkrafttreten einer Änderung noch mal eine letzte Welle an
       Zugängen.“
       
       ## Abschiebeverfahren sollen strenger werden
       
       Der Behördenchef sprach sich dafür aus, das Abschiebeverfahren strenger zu
       handhaben. „Es gibt kein Bleiberecht qua körperlicher Anwesenheit“, betonte
       er. „Wenn eine Ausreisepflicht vorhanden ist, muss dieser auch nachgekommen
       werden.“
       
       Das Problem sei, dass bislang eine ganze Familie nur zusammen abgeschoben
       werden könne. „Am Tage des Vollzugs stellen die Kollegen der
       Ausländerbehörde oft fest, dass etwa der Vater nicht auffindbar ist oder
       das Kind nicht in der Schule – und keiner weiß, wo es ist.“
       
       Damit wollten Asylbewerber die Abschiebung so lange verzögern, bis
       Deutschland sie nicht mehr in das EU-Land zurückschicken dürfe, in dem sie
       zuerst ankamen. Schmidt regte an, Überstellungen nach dem ersten
       gescheiterten Versuch nicht mehr anzukündigen. „Oder wenn ein Erwachsener
       nicht auffindbar ist, dass dann der Rest der Familie überstellt und der
       Familienverband später wieder zusammengeführt wird.“
       
       4 Jan 2015
       
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