# taz.de -- Einsätze der Bundespolizei: Bessere Auskunft gefordert
       
       > Die Linkspartei will mehr über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei
       > wissen. Über die Organklage verhandelt nun das Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Vor dem Einsatz: ein Beamter der Bundespolizei.
       
       FREIBURG taz | Muss die Bundesregierung dem Bundestag über
       Unterstützungseinsätze der Bundespolizei Auskunft geben? Das verlangt die
       Linkspartei in einer Organklage, über die an diesem Dienstag das
       Bundesverfassungsgericht verhandelt.
       
       Die Bundespolizei, die bis 2005 „Bundesgrenzschutz“ hieß, kann von den
       Ländern angefordert werden, um die öffentliche Ordnung aufrechzuerhalten.
       Vor allem im Zusammenhang mit konfliktträchtigen Demonstrationen machen die
       Länder davon Gebrauch. So war die Bundespolizei etwa in Dresden im Einsatz,
       als im Februar 2011 die rechtsextreme Szene anlässlich des Jahrestags der
       Bombardierung im Zweiten Weltkrieg aufmarschierte und 20.000
       Gegendemonstranten protestierten.
       
       In mehreren parlamentarischen Anfragen wollte die Linkspartei Näheres über
       die Einsätze der Bundespolizei erfahren. Dabei ging es zum einen um
       Details, aber auch um grundsätzliche Einschätzungen: „Wie bewertet die
       Bundesregierung den politischen Schaden, der entsteht, wenn eine
       Landespolizei mit Unterstützung der Bundespolizei ihre Kraft vorrangig
       darauf konzentriert, den Naziaufmarsch zu schützen?“ Die Bundesregierung
       teilte aber jeweils nur mit, wie viele Beamte und Einsatzfahrzeuge der
       Bundespolizei den Ländern zur Verfügung gestellt wurden.
       
       Wie die Beamten dann konkret agiert haben, ließ die Regierung
       unbeantwortet: Die Bundesregierung nehme zu polizeilichen Einsätzen, so
       weit sie im Verantwortungsbereich eines Landes liegen, „keine Stellung und
       bewertet diese nicht“.
       
       Die Linkspartei verlangt dennoch Antworten und hat deshalb vor dem
       Bundesverfassungsgericht geklagt. Auch wenn die Bundespolizei bei
       Unterstützungseinsätzen grundsätzlich den Weisungen der Landespolizei
       unterliege, hätten die Einsatzführer der Bundespolizei doch einen
       Handlungsspielraum. Außerdem seien im Führungsstab des Dresdner Einsatzes
       auch Beamte der Bundespolizei vertreten gewesen.
       
       Die Bundesregierung lässt dies aber nicht geltend: Wissen, dass Beamte der
       Bundespolizei bei einem Unterstützungseinsatz erwerben, sei „Länderwissen“.
       Darüber müsse die Bundesregierung keine Auskunft geben.
       
       Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
       
       10 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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