# taz.de -- Prozess gegen Sebastian Edathy beginnt: Verschämt und verschwiegen
       
       > Seine Verteidigung fordert die sofortige Einstellung – die
       > Staatsanwaltschaft führe kein faires Verfahren. Ihr Mandant habe nie eine
       > Chance gehabt.
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte steht zu Prozessbeginn im Gerichtssaal in Verden.
       
       VERDEN/ALLER taz | Sebastian Edathy wirkt schüchtern, fast
       niedergeschlagen, als er am Montagmorgen den Gerichtssaal 104 des
       Landgerichts in Verden an der Aller bei Bremen betritt. Um Punkt 10 Uhr
       beginnt hier sein Prozess. Der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie:
       Dieser Vorwurf zerstörte nicht nur Edathys bürgerliche Existenz – die
       Affäre hat auch Ex-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sein
       Regierungsamt gekostet. Und die Frage, wer wann was über die Affäre wusste,
       wer Edathy möglicherweise gewarnt hat, beschäftigt in Berlin einen
       Bundestags-Untersuchungsauschuss.
       
       Doch in diesem Gerichtssaal, der mit seinem grünen Teppichboden wie aus der
       Zeit gefallen wirkt, will der mit grauen Jackett und dunkelblauer Krawatte
       gekleidete ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete kämpfen. Gleich zu Beginn
       lässt er seinen Verteidiger Christian Noll eine Erklärung verlesen: Edathy
       habe längst keine Chance mehr auf ein „faires Verfahren“ – schließlich wird
       ausgerechnet Niedersachsens einflussreichster Generalstaatsanwalt Frank
       Lüttig selbst verdächtigt, „Straftaten zu Lasten von Herrn Edathy“ verübt
       zu haben, argumentiert der Rechtsanwalt aus Berlin.
       
       Denn Generalstaatsanwalt Lüttig steht spätestens seit Freitag selbst im
       Zentrum eines Skandals. Im niedersächsischen Landtag hatte die grüne
       Landesjustizministerin Antje Niewisch-Lennartz den Abgeordneten erklären
       müssen, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Verfahren wegen
       Geheimnisverrats gegen den ranghohen Juristen führt. In Edathys Fall wie im
       Prozess gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff soll Lüttig
       Journalisten mit Ermittlungsergebnissen gefüttert haben. Er ist
       Vorgesetzter der Staatsanwaltschaft Hannover, die in beiden Verfahren die
       Ermittlungen führte.
       
       Der Generalstaatsanwalt selbst könnte damit die mediale Vorverurteilung
       Sebastian Edathys befeuert haben, klagt Verteidiger Noll. Zwar gelte für
       Lüttig vorerst noch die Unschuldsvermutung, so der Rechtsanwalt in seinem
       Antrag. Sein Mandant Edathy dagegen habe eine solche Chance nie gehabt: Mit
       immer neuen an die Presse durchgestochenen Details habe die
       niedersächsische Justiz Edathy schon vor einem Jahr als Pädophilen
       gebrandmarkt. Heute sei offenbar die gesamte Ermittlungsakte „auf dem
       Markt“.
       
       ## Ende bürgerlichen Existenz
       
       Edathy, der bei den Koalitionsverhandlungen im Herbst 2013 in Berlin als
       möglicher Staatssekretär gehandelt wurde, habe die Politik verlassen
       müssen. Eine andere „berufliche Perspektive“ sei nicht in Sicht, Freunde
       hätten sich abgewandt. Außerdem habe der heute 45-Jährige, der einst als
       Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses reüssierte, „über 100
       Morddrohungen“ erhalten: „Im Internet ist seine Hinrichtung gefordert
       worden. Man hat ihm mit dem Galgen gedroht, andere meinten, er solle
       gehäutet werden.“ Auch gegen die Familie habe es Drohungen gegeben.
       
       Jedes andere Verfahren gegen einen weniger prominenten Angeklagten wäre
       dagegen wegen geringer Schuld längst gegen eine Geldbuße eingestellt
       worden, argumentiert Anwalt Noll. Zwar soll Edathy den Staatsanwälten
       zufolge zwischen dem 1. und dem 10. November 2013 an sechs Tagen
       kinderpornografisches Material auf seinen Bundestags-Dienstlaptop
       heruntergeladen haben – die Videos hätten einen klaren
       „geschlechtsspezifischen Bezug“, so die Ermittler.
       
       Außerdem stufen sie den bei einer Durchsuchung eines Edathy-Büros
       gefundenen Bildband wie eine CD als jugendpornografisch ein.
       Geschlechtsverkehr oder gar Vergewaltigungen dürften aber nicht zu sehen
       sein. Die „dem Angeklagten zur Last gelegten Rechtsverletzungen“ wiesen
       „kein besonderes Ausmaß auf“, schrieb das Landgericht bereits in seinem
       Eröffnungsbeschluss. Dem Sozialdemokraten, dessen Parteiausschlussverfahren
       bis zum Ende des Prozesses ruht, droht keinesfalls Haft: „Die
       Straferwartung“ dürfte „eher im im unteren Bereich anzusiedeln“ sein, heißt
       es im Eröffnungsbeschluss – wahrscheinlich ist eine Geldstrafe, heißt das
       wohl.
       
       Für Anwalt Noll folgt daraus: Wegen der Vorverurteilung, wegen des im Raum
       stehenden Geheimnisverrats ist das Verfahren gegen Edathy sofort zu
       beenden. Der Verlust der bürgerlichen Existenz sei eine viel härtere
       Strafe, als sie das Gericht unter Richter Seifert jemals verhängen könnte.
       Und hilfsweise, schiebt der Jurist nach, müsse zumindest auf das Ende der
       Ermittlungen gegen Generalstaatsanwalt Lüttig gewartet werden: Der stehe im
       Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen zu Lasten Edathys, sei aber bis
       heute nicht suspendiert und damit auf Ermittlerseite noch immer so etwas
       wie der „Herr des Verfahrens“ – und das könne damit auf keinen Fall „fair“
       sein.
       
       ## Das Verfahren abbrechen
       
       Doch von einer sofortigen Einstellung, von einem Platzen des Prozesses will
       Richter Seifert nichts wissen. Er kann das Verfahren nicht schon am ersten
       Tag abbrechen, ohne erklären zu müssen, warum das Hauptverfahren dann
       überhaupt zugelassen wurde. Die als Laienrichter fungierenden Schöffinnen
       Regina Meyer und Susanne Töhne müssten doch immerhin die Chance bekommen,
       die konkrete Anklage zu hören, argumentiert der Vorsitzende deshalb.
       
       Also darf der leitende Oberstaatsanwalt Thomas Klinge die Anklage verlesen.
       Sekundengenau listet er auf, wann Edathy auf den russischen Internetseiten
       pics.ru und fastpic.ru Kinderpornografie betrachtet haben soll. Von den
       Merkwürdigkeiten des Verfahrens, von den Pannen seiner Staatsanwaltschaft
       sagt er nichts.
       
       Dabei wurden Edathys Wohnung in Rehburg-Loccum nahe Hannover und sein
       Wahlkreisbüro in Nienburg/Weser bereits einen Tag vor der formalen
       Aufhebung seiner Immunität als Abgeordneter durchsucht. In seinem
       Bundestagsbüro tauchten die Ermittler dagegen erst auf, als seine
       Nachfolgerin Gabriele Groneberg schon eingezogen war.
       
       Stattdessen beschreibt der 58-Jährige, wie „männliche Jugendliche“ in dem
       Bildband „Boys in ihrer Freizeit“ unter „Zurschaustellung ihrer Genitalien
       posieren“. Der Angeklagte Edathy blickt dabei verschämt zu Boden.
       
       ## Keine Wischiwaschi-Erklärung
       
       Danach überrascht Richter Seifert mit einer Erklärung. Schon im November
       habe das Gericht über eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße
       „im mittleren vierstelligen Bereich“ nachgedacht. Die Verteidigung habe
       Zustimmung signalisiert, die Staatsanwaltschaft aber am 8. Januar 2015
       abgelehnt – Hannover wollte Edathy unbedingt vor Gericht sehen. Doch der
       nochmalige, öffentliche Hinweis von Richter Seifert ist überdeutlich. Das
       Landgericht will eine Einstellung gegen Geldauflage. Aber Oberstaatsanwalt
       Klinge macht klar, was er vom Angeklagten dafür verlangt: ein Geständnis.
       
       Edathy, der bisher immer behauptet hat, die von ihm betrachteten Videos
       seien vielleicht moralisch bedenklich, ihr Besitz aber legal, lacht kurz
       auf – und macht den Leitenden damit wirklich wütend. „Da können Sie ruhig
       lachen, Herr Edathy“, bricht es aus Klinge heraus. „Ich will keine
       Wischiwaschi-Verteidiger-Erklärung von Ihnen.“ Stattdessen stellt er den
       Ex-Innenpolitiker vor eine klare Entscheidung: Entweder räume er „eine
       klare Straftat“ ein – oder er habe „den Anspruch, dass diese Frage hier
       gerichtsfest geklärt wird“.
       
       Das Gericht hat Edathy eine Woche Zeit gegeben, sich zwischen Geständnis
       und Prozess zu entscheiden. Der nächste Verhandlungstermin in Verden ist
       für den kommenden Montag festgesetzt.
       
       23 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Wyputta
       
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