# taz.de -- Schnelles Prozess-Ende im Fall Edathy: Das kleinere Übel
       
       > „Die Vorwürfe treffen zu.“ Vier Worte beenden das Verfahren gegen
       > Sebastian Edathy. Als Geständnis will dieser das aber nicht verstehen.
       
 (IMG) Bild: Das war's dann. Sebastian Edathy nach dem Prozessende
       
       VERDEN taz | Um 10.29 Uhr verlässt Sebastian Edathy den Gerichtssaal. Er
       wird 5.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Er ist nicht vorbestraft.
       Seine Familienbibel, die Playstation und andere beschlagnahmte Gegenstände
       darf der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete aus der Asservatenkammer des
       Landeskriminalamts abholen.
       
       So endet nach monatelangen Ermittlungen, vier Hausdurchsuchungen und zwei
       Prozesstagen der strafrechtliche Teil der Causa Edathy; einer Affäre, die
       eine Politikkarriere zerstörte, die SPD in Erklärungsnot brachte und dem
       Bundestag einen Untersuchungsausschuss bescherte.
       
       Die Affäre ist nicht beendet, aber Sebastian Edathy spielt nicht mehr die
       Hauptrolle. Dank einer Erklärung, verlesen durch seinen Anwalt, stellt das
       Gericht das Verfahren gegen ihn ein. „Die Vorwürfe treffen zu“, erklärte
       Verteidiger Christian Noll in der Einlassung. Ein Satz, der eindeutig
       klingt, der viel weniger eindeutig gemeint war und zu dem sich der
       Angeklagte nur schwer durchringen konnte.
       
       Um Punkt 10 Uhr betritt der ehemalige SPD-Abgeordnete Saal 104 des
       Landgerichts Verden. Seine Stirn liegt in Falten, die Lippen presst er
       aufeinander. Der Kinderporno-Vorwurf ist nun mal nicht schmeichelhaft, und
       nach den Ereignissen des ersten Prozesstages liegt heute alle
       Aufmerksamkeit auf dem Angeklagten. Vor einer Woche kündigte die
       Staatsanwaltschaft an, einer Einstellung zuzustimmen – wenn Edathy alle
       Vorwürfe gesteht. Unter Juristen ist eine solche Bedingung umstritten, aber
       rechtlich kann der Angeklagte nicht dagegen vorgehen.
       
       ## Nicht der Typ für Selbstkritik
       
       Er hat nur zwei Möglichkeiten: Angebot annehmen oder abschlagen. „Die
       Vorwürfe treffen zu“, verliest der Anwalt also in Edathys Namen. „Die in
       der Anklageschrift genannten Gegenstände hatte ich in meinem Besitz.“ Er
       meint einen Bildband und eine Film-CD, die die Ermittler bei den
       Hausdurchsuchungen gefunden haben und dessen Inhalt die Staatsanwaltschaft
       als jugendpornografisch einordnet. Bilder und Filme, die über den Laptop
       des Politikers abgerufen wurden, bewertet sie sogar als
       kinderpornografisch. „Ich habe diese Dateien heruntergeladen und geöffnet“,
       bekennt Edathy nun. „Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen
       habe.“
       
       Hätte er diese Erklärung vor Monaten abgegeben, wäre das Hauptverfahren
       gegen ihn wohl gar nicht erst eröffnet worden. Aber Edathy ist nicht der
       Typ, dem Bekenntnisse und Selbstkritik leicht fallen. Auf einer
       Pressekonferenz sagte er vor Weihnachten, dass sein Verständnis vom
       Rechtsstaat beinhalte, dass „Privates niemanden etwas angehe“. Er sieht
       sich vor allem als Opfer übereifriger Staatsanwälte. Auf deren Angebot ist
       er nun wohl nur eingegangen, weil ihm die Alternative noch schwerer
       gefallen wäre.
       
       Ohne Geständnis hätte der Prozess mindestens acht Wochen gedauert. Die
       Staatsanwälte hätten alle Dateien präsentiert, die Edathy herunterlud. Sie
       hätte ihn nach den Suchbegriffen gefragt, die er bei Google eingab:
       „spongebob abuse boy“ oder „scooby do childporn“. Das Geständnis war für
       ihn ganz einfach das kleinere Übel.
       
       ## Staatsanwaltschaft unter Druck
       
       Und die Gegenseite? „Uns kam es darauf an, dass Unklarheiten beseitigt
       werden und ein Geständnis kommt“, sagt Staatsanwalt Thomas Klinge, als
       Edathys Anwalt fertig ist. Seine Behörde steht unter Druck: Der
       Anfangsverdacht gegen den Abgeordneten war so schwach, dass die Razzien in
       den Büros und Wohnungen kaum angemessen waren. Seit Mitte Februar wird
       gegen Chefermittler Frank Lüttig ermittelt, der Verfahrensdetails an
       Journalisten verraten haben soll.
       
       Dass der Angeklagte seine Schuld eingesteht, ist für die Staatsanwaltschaft
       endlich einmal ein Erfolgserlebnis. Lange währt es aber nicht. Die
       Verhandlung ist gerade erst beendet, als Anwalt Noll vor dem Saal
       Journalisten um sich versammelt und ihnen seine Interpretation der
       Verhandlung zuraunt. Edathy habe zwar soeben gestanden, die Bilder und
       Videos heruntergeladen zu haben, die die Staatsanwaltschaft in der Anklage
       aufführt. Ob es sich dabei aber tatsächlich um Kinderpornos handelt?
       
       „Das ist die Bewertung der Staatsanwaltschaft. Ob sie von uns geteilt wird,
       dazu haben wir uns nicht geäußert.“ Im gleichen Moment verschickt sein
       Mandant [1][einen Facebook-Eintrag]. „Ich weise darauf hin, dass ein
       ’Geständnis‘ ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt“,
       schreibt er darin.
       
       ## Ein würdiges Schauspiel ist das nicht
       
       Eines kann Edathy eben auch an diesem Tag nicht verbergen: dass er einen
       gewissen Drang dazu hat, unbedingt recht zu haben. Was er getan hat, hält
       er immer noch für legal. Ein würdiges Schauspiel ist das nicht. Punkten
       kann Edathy damit auch nicht.
       
       „Jeder ’normale‘ Bürger wäre verknackt worden. Und womit? MIT RECHT!!!“,
       schreibt ein Facebook-Nutzer unter seinen Post.
       
       Faktisch ist das zwar falsch. Aber am Montagmittag ist der Mann mit seiner
       Meinung nicht allein. Wenn die sozialen Medien ein halbwegs zuverlässiger
       Gradmesser sind, dann hält sich das Verständnis für den Prozessausgang
       außerhalb des Veldener Gerichtsgebäudes in Grenzen.
       
       Wären Fernsehübertragungen aus Gerichtssälen erlaubt, sähe das vielleicht
       anders aus. Nach dem Geständnis, das hinterher keins gewesen sein soll,
       erklärt Richter Jürgen Seifert, warum er das Verfahren einstellt. Der
       Angeklagte sei nicht vorbestraft, ihm können nur wenige Taten nachgewiesen
       werden, und das Verfahren sei für ihn wohl Strafe genug: „Er hat sich heute
       vor der gesamten deutschen Öffentlichkeit seinem Fehlverhalten gestellt.“
       
       Es sind wenige Sätze, juristisch korrekt, dennoch leicht zu verstehen. Zum
       Schluss kommt er auf diejenigen zu sprechen, die in der ganzen Affäre kaum
       mehr eine Rolle spielen; nicht im Untersuchungsausschuss, nicht im Prozess
       und schon gar nicht in Edathys Facebook-Einträgen. „Ich hoffe“, sagt der
       Richter, und es sind die letzten Worte in dieser Gerichtsverhandlung, „ich
       hoffe, dass in Zukunft immer weniger Kinder Opfer von Missbrauch werden.“
       
       2 Mar 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.facebook.com/edathy/posts/889535514442550?pnref=story
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
       ## TAGS
       
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       sich CDU und CSU noch nicht für einen klaren Kurs entschieden.
       
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