# taz.de -- Kommentar Klage gegen Betreuungsgeld: Dummheit ist nicht verfassungswidrig
       
       > Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hamburgs Klage gegen das
       > Betreuungsgeld. Es sollte die Klage ablehnen.
       
 (IMG) Bild: Auch erwerbstätige Eltern erhalten Betreuungsgeld, zum Beispiel wenn die Oma das Kind betreut.
       
       Das Betreuungsgeld ist sicher die unnötigste Sozialleistung, die es in der
       Bundesrepublik Deutschland gibt. Vermutlich behindert sie die
       Gleichstellung von Frauen ebenso wie die Bildungschancen von Kindern mit
       Migrationshintergrund. Das alles macht das schwarz-gelbe Gesetz aber noch
       nicht verfassungswidrig.
       
       In der Demokratie hat das Parlament auch das Recht, dumme Gesetze zu
       beschließen. Es ist nicht die Aufgabe von Verfassungsrichtern, politisch
       schädliche Normen zu korrigieren. Am Dienstag verhandelt das
       Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Klage des SPD-regierten
       Bundeslandes Hamburg gegen das Betreuungsgeld. Das Gericht sollte sie
       ablehnen.
       
       Hamburg hat sich juristisch vor allem auf formale Argumente gestützt. So
       habe der Bund keine Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld, weil ein
       bundeseinheitliches Gesetz nicht erforderlich sei. Auf diese Weise kann man
       aber fast jedes Bundesgesetz infrage stellen und letztlich der Willkür
       Karlsruher Richter anheimgeben. Immerhin hat sich kein anderes Bundesland
       der Hamburger Klage angeschlossen. Schon das zeigt, dass das Argument nicht
       wirklich zwingend ist.
       
       Auch der Verweis auf Artikel 3 des Grundgesetzes überzeugt nicht. Dort
       heißt es seit 1994: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
       Gleichberechtigung von Frauen und Männern.“
       
       ## Geringe Steuerungswirkung
       
       Das ist eine sinnvolle Norm, die klarstellt, dass die punktuelle
       Bevorzugung von Frauen, etwa durch Quotenregelungen, zulässig ist. Die Norm
       sollte aber nicht dazu führen, dass die Verfassungsrichter nun jede Norm
       kippen können, die ihnen nicht fortschrittlich genug erscheint.
       
       Zwar wäre es wohl verfassungswidrig gewesen, wenn das Gesetz – wie
       ursprünglich geplant – das Betreuungsgeld nur Elternteilen gewährt, die zu
       Hause bleiben. Beschlossen wurde aber, dass auch erwerbstätige Eltern das
       Betreuungsgeld erhalten können, zum Beispiel wenn Oma und Opa das Kind
       betreuen. Die Steuerungswirkung dürfte ohnehin gering sein.
       
       Dass jemand wegen 150 Euro pro Monat seine Arbeit aufgibt, ist nicht zu
       erwarten. Das Betreuungsgeld ist vor allem ein Symbol dafür, dass die CSU
       zur traditionellen Familie steht. Ob dieses Geld sinnvoll ausgegeben wird,
       sollte der Rechnungshof, nicht aber das Verfassungsgericht entscheiden.
       
       13 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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