# taz.de -- Klage gegen Betreuungsgeld: Verfassungsgericht prüft Zuschlag
       
       > Hamburg will die Prämie kippen und hat deswegen Klage eingereicht.
       > Schwesigs Staatssekretär muss den Zuschlag verteidigen – obwohl die
       > Ministerin selbst gegen ihn war.
       
 (IMG) Bild: Wer kümmert sich um den Nachwuchs?
       
       KARLSRUHE dpa | Die am heftigsten umstrittene Familienleistung der letzten
       Jahren steht an diesem Dienstag in Karlsruhe auf dem Prüfstand: Das
       Bundesverfassungsgericht verhandelt (10.00 Uhr) über das umstrittene
       Betreuungsgeld. Den Richtern liegt eine Klage Hamburgs vor. Das Land hält
       die Prämie für verfassungswidrig und will sie vollständig kippen. Das noch
       für 2015 zu erwartende Urteil könnte daher über die Zukunft der Leistung
       entscheiden. (Az.: 1 BvR 2/13)
       
       Die Prämie wurde im August 2013 nach erbittertem Streit auf Betreiben der
       CSU eingeführt. Danach bekommen die Eltern 150 Euro monatlich, die ihr
       Kleinkind nicht in einer Kita oder von einer staatlich geförderten
       Tagesmutter betreuen lassen.
       
       Die Verhandlung ist für den ganzen Tag angesetzt. Sie gilt als politisch
       brisant, weil das Bundesfamilienministerium die Prämie verteidigen muss –
       obwohl Ministerin Manuela Schwesig (SPD) vor ihrer Amtsübernahme eine
       scharfe Gegnerin des Betreuungsgelds war. Die CSU hat deshalb angekündigt,
       die Verhandlung „mit Argusaugen“ zu beobachten, wie CSU-Chef Horst Seehofer
       am Montag sagte.
       
       Schuld an Schwesigs Dilemma ist nach Ansicht der Grünen die SPD selbst.
       „Sie hätte das Betreuungsgeld abschaffen können“, sagte
       Bundestagsfraktionschefin Katrin Göring-Eckardt der Deutschen
       Presse-Agentur. „Jetzt muss Frau Schwesig ein Gesetz verteidigen, das sie
       zurecht selbst nie wollte. Dabei kneift sie und schickt lieber ihren
       Staatssekretär nach Karlsruhe“, um das Vorhaben zu verteidigen.
       
       ## CSU schickt Beobachter nach Karlsruhe
       
       Staatssekretär Ralf Kleindiek (SPD) aber war vorher in Hamburg tätig – und
       hat die Klage des Landes mit ausgearbeitet. Die CSU-Landesgruppe schickt
       deshalb einen eigenen Beobachter nach Karlsruhe, den Abgeordneten
       Hans-Peter Uhl, wie Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt in der Passauer
       Neuen Presse ankündigte.
       
       Hamburg sieht gute Chancen, das ungeliebte Betreuungsgeld zu kippen. Schon
       die Durchführung der Verhandlung sei als „kleiner Fingerzeig“ zu werten,
       was die Erfolgsaussichten der Klage anbelange, sagte etwa Justizstaatsrat
       Nikolas Hill am Montag in Hamburg. Das Land sieht den Bund unter anderem
       gar nicht als zuständig an für die Prämie.
       
       Die Richter wollen die Leistung offenbar von allen Seiten beleuchten. So
       werden Hamburgs Familiensenator Detlef Scheele (SPD) und Bayerns
       Familienministerin Emilia Müller (CSU) mit ihren juristischen Vertretern
       erwartet sowie Verbände wie die Caritas.
       
       ## Als „Herdprämie“ in der Kritik
       
       Das Betreuungsgeld wird maximal vom 15. Lebensmonat bis zum dritten
       Geburtstag gezahlt. Die Befürworter sehen darin eine Wahl- und
       Gestaltungsfreiheit für Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder. Kritiker
       bezeichnen die Leistung dagegen abfällig als „Herdprämie“, die falsche
       Anreize schaffe und Frauen zu lange vom Arbeitsplatz fernhalte.
       
       Im vierten Quartal 2014 bezogen laut Statistischem Bundesamt
       deutschlandweit 386 483 Eltern die Sozialleistung – mit steigender Tendenz.
       Im Bundeshaushalt 2015 sind etwa 900 Millionen Euro für das Betreuungsgeld
       veranschlagt.
       
       14 Apr 2015
       
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