# taz.de -- Kommentar Union-Kritik am BVerfG: Karlsruher Kontrolle ist nötig
       
       > Unions-Politiker kritisieren, dass sich das Bundesverfassungsricht zu
       > sehr in die Politik einmische. Diese Kritik ist nicht gerechtfertigt.
       
 (IMG) Bild: Hauben auf und Recht gesprochen! Hier die Richter_innen des Ersten Senats des BVerfG.
       
       Das Bundesverfassungsgericht soll das Grundgesetz auslegen und keine
       Politik machen. Dieser Vorwurf zieht sich durch zahlreiche kritische
       Äußerungen von Unions-Politikern, die [1][die Welt am Sonntag
       zusammengestellt] hat. Im Grundgesetz stehe nichts zum Kopftuch, nichts zur
       Fünfprozentklausel und auch nichts zur Besteuerung von Unternehmenserben.
       Bei der Aufhebung der entsprechenden Gesetz habe Karlsruhe tief in die
       Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eingegriffen.
       
       Die Kritik ist ungerecht. Zwar sind Kopftuchfragen im Grundgesetz nicht
       explizit geregelt. Aber es gibt die Garantie der Religionsfreiheit, die
       auch für Lehrerinnen gilt. Wenn Karlsruhe hier strenge Anforderungen an
       staatliche Verbote stellt, so ist das der originäre Job eines
       Verfassungsgerichts. Wer sonst soll die Rechte von Minderheiten
       garantieren?
       
       Auch zur Fünfprozentklausel bei Europawahlen steht nichts in unserer
       Verfassung. Aber dort wird garantiert, dass jede Stimme gleich viel zählt.
       Das ist bei einer Prozenthürde nicht der Fall, weshalb Karlsruhe gute
       Gründe für so eine Sperrklausel verlangt. Bei Wahlen für das ohnehin
       vielfältige Europaparlament haben die Richter solche Gründe nicht gesehen.
       Die Karlsruher Kontrolle ist zu recht streng. Wer sonst soll verhindern,
       dass Politiker Gesetze zugunsten ihrer eigenen Parteien machen?
       
       Die Unions-Kritik könnte auch nach hinten losgehen. Beim
       bundeseinheitlichen Betreuungsgeld ist klar, dass dies [2][eigentlich gegen
       das Grundgesetz verstößt]. Diese Sozialleistung ist nicht „erforderlich“,
       um einheitliche Lebensverhältnisse zu erreichen. Karlsruhe müsste schon
       einigermaßen kreativ mit den Vorgaben des Grundgesetzes umgehen, um das
       Gesetz, das der CSU so wichtig ist, zu retten. Die Richter werden dies
       sicher ganz unvoreingenommen prüfen.
       
       19 Apr 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.welt.de/politik/deutschland/article139747620/In-der-Union-waechst-die-Wut-auf-Karlsruhe.html
 (DIR) [2] /Betreuungsgeld-vor-dem-BVerfG/!158155/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Karlsruhe
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) CDU/CSU
 (DIR) Betreuungsgeld
 (DIR) Länder
 (DIR) CDU
 (DIR) Bund
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Verfassungsgericht über Betreuungsgeld: Herdprämie gekippt
       
       Das Bundesverfassungsgericht erachtet das Betreuungsgeld als unrechtmäßig.
       Die Bundesregierung habe mit der Einführung ihre Befugnisse überschritten.
       
 (DIR) Streit um Betreuungsgeld: CSU zickt gegen Kita-Zuschüsse
       
       Willkommen im Kindergarten: Sollte das Bundesverfassungsgericht das
       Betreuungsgeld beanstanden, will die CSU auch Kita-Zuschüsse streichen.
       
 (DIR) Einigung bei Vorratsdatenspeicherung: Löschen nach zehn Wochen
       
       Die Grünen befürchten tiefe Eingriffe in die Bürgerrechte. SPD und CDU
       freuen sich über eine Regelung, die nicht gerichtlich gekippt werden kann.
       
 (DIR) Betreuungsgeld vor dem BVerfG: Streitpunkt „Erforderlichkeit“
       
       Das Bundesverfassungsgericht debattiert über das Betreuungsgeld: War diese
       Leistung „erforderlich“? Und: Durfte der Bund das überhaupt?
       
 (DIR) Kommentar Klage gegen Betreuungsgeld: Dummheit ist nicht verfassungswidrig
       
       Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hamburgs Klage gegen das
       Betreuungsgeld. Es sollte die Klage ablehnen.