# taz.de -- Urteil gegen Blackwater-Söldner: Lebenslang wegen Irak-Massaker
       
       > Es war ein Blutbad in Bagdad 2007: 14 tote Zivilisten, 17 Verletzte. Vier
       > Sicherheitsleute der US-Firma Blackwater müssen dafür lebenslang und 30
       > Jahre ins Gefängnis.
       
 (IMG) Bild: Ort des Grauens: Nisur-Platz in Bagdad (Archivbild, 2010).
       
       WASHINGTON ap | Vier frühere Sicherheitsleute der US-Firma Blackwater sind
       wegen tödlicher Schüsse auf Iraker im Jahr 2007 zu langjährigen Haftstrafen
       verurteilt worden. Einer der Angeklagten bekam am Montag lebenslänglich,
       die anderen drei erhielten Gefängnisstrafen von jeweils 30 Jahren und einem
       Tag. Bis zuletzt beteuerten die Männer ihre Unschuld.
       
       Im Oktober hatte eine Jury einen der Angeklagten des Mordes [1][für
       schuldig befunden], die anderen drei des Totschlags ([2][Kommentar von
       Bernd Pickert]). Bei dem Zwischenfall vor acht Jahren in Bagdad waren 31
       Iraker angeschossen worden, 14 erlitten tödliche Verletzungen, 17 wurden
       verwundet.
       
       Der Fall steckte jahrelang in juristischen Auseinandersetzungen fest.
       Zeitweise schien es ungewiss, ob überhaupt jemals Anklagen erhoben werden.
       So wurden die Blackwater-Mitarbeiter zunächst im Jahr 2008 beschuldigt, ihr
       Fall jedoch später von einem Richter kassiert. Ein Berufungsgericht rollte
       den Fall jedoch dann wieder auf, woraufhin die Männer im Oktober 2013
       offiziell angeklagt wurden.
       
       Der Prozess dauerte schließlich elf Wochen. Die Staatsanwaltschaft rief 72
       Zeugen auf, darunter irakische Opfer, ihre Familien und frühere
       Blackwater-Kollegen der Angeklagten.
       
       ## Widersprüchliche Darstellungen
       
       Es gab völlig widersprüchliche Darstellungen jener Ereignisse auf dem
       Bagdader Nisoor-Platz. Den Augenzeugen zufolge war der Wachmann Nicholas
       Slatten der erste, der dort unvermittelt das Feuer eröffnet habe. Gegen ihn
       verhängte Bundesrichter Royce Lamberth lebenslange Haft. Seine drei
       Kollegen Paul Slough, Evan Liberty und Dustin Heard müssen für 30 Jahre und
       einen Tag hinter Gitter.
       
       Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, die Zivilisten aus dem
       Hinterhalt auf dem belebten Platz ins Visier genommen zu haben. „Diese vier
       Männer weigern sich, jegliche Verantwortung für ihre Verbrechen und das
       Blut zu übernehmen, das an jenem Tag vergossen wurde“, sagte
       US-Staatsanwalt Patrick Martin. Auf Videobildern im Gerichtssaal waren
       Fotos der Toten und Verwundeten, von Kugeln durchlöcherter Autos und
       Granatenwerfern zu sehen, die die Wachmänner abgefeuert hatten.
       
       In gebrochenem Englisch sprach der Zeuge Mohammed Kinani Al-Rassak im
       Prozess über den Tod seines neunjährigen Sohnes. „Wo liegt der Unterschied
       zwischen diesen Kriminellen und Terroristen?“, fragte er.
       
       ## Verteidigung bezweifelt Verfahren
       
       Die Verteidigung erklärte hingegen, es gebe Beweise, dass die Angeklagten
       von Aufständischen und irakischen Polizisten beschossen worden seien. Sie
       hätten dann in Selbstverteidigung zurückgeschossen. Zudem baten die Anwälte
       der Männer mit dem Argument um Gnade, dass eine jahrzehntelange Haftstrafe
       verfassungswidrig und harsch sei, da ihre Mandanten unter Stress in einer
       kriegsgebeutelten Umgebung aktiv gewesen seien. Die Angeklagten auf stolze
       Militärkarrieren und enge Familienverbindungen zurück, erklärte Verteidiger
       David Schertler.
       
       Bei ihrem ersten öffentlichen Auftritt seit dem Blutbad in Bagdad beharrten
       die Verurteilten in Handschellen und Häftlingskleidung vor dem Richter auf
       ihrer Unschuld. Er könne dem Gericht nicht in aller Ehrlichkeit sagen, dass
       er etwas Falsches getan habe, sagte Heard.
       
       Es wird erwartet, dass das juristische Gezerre in dem Fall auch nach dem
       Urteil weitergeht. Noch vor Prozessbeginn hatte die Verteidigung mehrere
       Bedenken angemeldet, die als Basis für ein Berufungsverfahren dienen
       könnten. Dazu gehöre die Frage, ob bei der Anklageerhebung überhaupt die
       gerichtliche Zuständigkeit korrekt gewesen sei, sagten die Anwälte.
       
       14 Apr 2015
       
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