# taz.de -- Immunität für Blackwater-Mitarbeiter: "Das ist eine Katastrophe"
       
       > Der auf internationales Strafrecht spezialisierte Anwalt und
       > Menschenrechtler Wolfgang Kaleck über die Immunität der
       > Blackwater-Mitarbeiter vor strafrechtlicher Verfolgung
       
       taz: Was bedeutet die neueste Wendung, dass die Ermittlungen gegen
       Blackwater-Mitarbeiter in den USA wegen gleichzeitiger
       Immunitätszusicherungen an die Beschuldigten nichts werden kann, für die
       Verfolgung solcher Vorfälle insgesamt? 
       
       Wolfgang Kaleck: Das ist eine Katastrophe, weil damit der Schutz vor
       Strafverfolgung für solche privaten Sicherheitsleute fast weiter geht als
       bei Militärangehörigen. Und da geht es ja schon skandalös weit. Aber gegen
       einige niedrigrangige Militärangehörige wurde wegen Abu Ghraib immerhin
       ermittelt und sie wurden verurteilt.
       
       Ist dieser Umgang mit privaten Sicherheitsunternehmen eine spezifisch
       US-amerikanische Angelegenheit? 
       
       Nein, moderne Kriegsführung, ohne dass Privatfirmen Aufgaben übernehmen,
       ist nicht mehr denkbar. Vergleichbares gibt es daher auch in
       Großbritannien, in Israel, in Südafrika, in Dänemark und anderswo. Aber in
       den USA sind diese Unternehmen gigantische Apparate geworden, die technisch
       und personell auf einem Stand sind, mit dem sich kaum jemand messen kann.
       Theoretisch wären die Privatleute schärferen Regeln ausgesetzt als die
       Militärs - aber dem beugt man dadurch vor, dass man ihnen Immunität
       zusichert.
       
       Wenn das US-Recht aufgrund von Immunitätsversprechen nicht zur
       Strafverfolgung in der Lage ist - können sich die Opfer bzw. ihre
       irakischen Angehörigen denn an irgendein anderes Gericht wenden? 
       
       Wir versuchen gerade, Strafanzeigen wegen verschiedener
       völkerstrafrechtlicher Vorfälle in verschiedenen europäischen Ländern
       einerseits zu starten, was natürlich gegen Sicherheitsunternehmen nochmal
       schwieriger ist. Auf der anderen Seite gibt es mindestens schon zwei große
       Schadensersatzklagen gegen die Sicherheitsdienstleister Titan und Caci in
       den USA wegen der Vorfälle von Abu Ghraib. Es würde mich nicht wundern,
       wenn es demnächst auch eine große Schadensersatzklage gegen Blackwater
       gäbe. Das Problem ist aber, dass die US-Gerichte im Moment nicht nur der
       US-Regierung und der Armee Immunität in den Schadensersatzprozessen
       zusprechen, sondern wir befürchten, dass das auch auf die
       Sicherheitsdienstleister ausgedehnt wird.
       
       Der Versuch ist aber, zivilrechtlich Druck auszuüben, um dann doch
       strafrechtliche Verfolgung zu erreichen? 
       
       Langfristig sind Schadensersatzklagen erfolgversprechender. Wenn die
       Unternehmen zu millionenschweren Entschädigungen verurteilt werden, hat das
       mehr Effekt, als wenn ein einzelner Angestellter eines Unternehmens wegen
       einer Straftat irgendwo verklagt wird. Der erzieherische Effekt ist
       natürlich größer, wenn das ganze Unternehmen zivilrechtlich vor Gericht
       steht. Aber im Moment stellt sich nicht die Frage, welches das sinnvollste
       Mittel ist, sondern man muss die wenigen rechtlichen Mittel benutzen, die
       man überhaupt hat, und das womöglich auch mehrmals, bis es zum Erfolg
       führt.
       
       Ist denn eine Situation denkbar, in der Blackwater-Mitarbeiter außerhalb
       der USA per Haftbefehl gesucht werden, auch wenn sie in den USA Immunität
       genießen? 
       
       Sehr leicht. Denn genau wie die anderen Sicherheitsfirmen beschäftigt
       Blackwater Söldner aus aller Herren Länder. In vielen Ländern, wie auch in
       Deutschland, gilt das sogenannte Passive Personalitätsprinzip: Das heißt,
       dass gegen einen deutschen Staatsbürger, der im Ausland eine erhebliche
       Straftat begeht, auch in Deutschland ermittelt werden kann. Wenn also zum
       Beispiel bekannt würde, dass deutsche Staatsangehörige in solche Todesfälle
       verwickelt werden, können sie in Deutschland dafür verurteilt werden. In
       diesem Fall hätten auch die Immunitätszusagen keinerlei Bestand.
       
       30 Oct 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernd Pickert
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
 (DIR) Menschenrechte
 (DIR) Prozess
       
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