# taz.de -- Neuer Baustandard: Regierung bringt einfachere Norm auf den Weg
> Das Ziel ist, günstiger zu bauen: Die Koalition verbindet große
> Erwartungen mit einem neuen Gebäudetyp. Über den Entwurf wurde lange
> gestritten.
(IMG) Bild: Kann es hier auch einfach zugehen? Baustelle für ein Mehrfamilienhaus in Frankfurt an der Oder
rtr | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für einfacheres und
günstigeres Bauen vorgelegt. Durch eine Änderung des Bauvertragsrechts soll
[1][unter Verzicht auf bestimmte Komfortstandards] so auch schneller gebaut
werden können, wie aus einem Entwurf des Justizministeriums (BMJV) zum
sogenannten Gebäudetyp E hervorgeht, der Reuters am Montagmorgen vorlag.
Erfahrungen aus Pilotprojekten zufolge können die Baukosten dadurch um 10
bis 15 Prozent gesenkt werden.
Die Neuregelung sieht eine freiwillige Option vor. Nur wenn die Parteien
eines Bauprojekts den neuen „Gebäudetyp E-Basisstandard“ ausdrücklich
vereinbaren, gelten die vereinfachten Regeln. Andernfalls bleibt es bei den
bisherigen, höheren Standards. An zwingenden staatlichen Vorgaben etwa zu
Brandschutz, Statik oder Belichtung ändert das Gesetz nichts.
„Bauen in Deutschland muss einfacher und günstiger werden. Denn wir
brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum“, erklärte Bundesjustizministerin
Stefanie Hubig (SPD). „Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz ebnen wir dafür den
Weg.“ Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagte: „Jeder Euro, den wir nicht
in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren
Wohnraum. So wird Bauen günstiger und bleibt rechtssicher.“
Dem Entwurf waren monatelange Abstimmungen innerhalb der Regierung
vorausgegangen. Ursprünglich hatten Justiz- und Bauministerium bereits im
November 2025 ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgelegt. Die Verbände der
Bau- und Immobilienwirtschaft sowie mehrere Bundesländer hatten die
Regierung zuletzt wiederholt zu mehr Tempo bei dem Vorhaben gedrängt.
Bislang scheitert das Bauen nach einem günstigeren Standard oft an
rechtlichen Unsicherheiten, da Bauunternehmen bei Abweichungen von
etablierten Normen Rechtsstreitigkeiten fürchten. Der Gesetzentwurf wird
nun an die Länder und die Verbände versandt, die bis zum 13. November 2026
Stellung nehmen können.
26 Oct 2026
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