# taz.de -- Direkte Demokratie in Berlin: Bremssenator muss jetzt loslegen
       
       > Das Abstimmungsgesetz ist überarbeitet: Künftig muss die Zulässigkeit von
       > Volksbegehren innerhalb von fünf Monaten klar sein.
       
 (IMG) Bild: Warten weiter auf das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung: Die Initiative Deutsche Wohnen enteignen
       
       Berlin taz | Die rot-rot-grüne Koalition löst eines ihrer zentralen
       Versprechen im Bereich direkte Demokratie ein. Am Montag hat der
       Innenausschuss des Abgeordnetenhauses den Weg frei gemacht für die
       überarbeitete Fassung des Abstimmungsgesetzes. Darin sind die Vorgaben für
       Volksbegehren und Volksentscheide auf Landes- und Bezirksebene geregelt.
       
       Alle Fraktionen stimmten für die Vorlage, lediglich die FDP enthielt sich.
       Die Zustimmung im Abgeordnetenhaus – vorgesehen ist eine Abstimmung Anfang
       Oktober – gilt damit als Formsache. „Wir stärken die Transparenz und die
       Verbindlichkeit direktdemokratischer Verfahren“, sagte der
       Linkspartei-Abgeordnete Michael Efler, der das Gesetz immer wieder voran
       getrieben hatte.
       
       Künftig soll es bei Volksentscheiden zugleich schneller und langsamer
       gehen. Deutlich beschleunigt wird die Prüfung der Zulässigkeit eines
       Volksbegehrens. Das neue Abstimmungsgesetz schreibt vor, dass die
       federführende Innenverwaltung dafür lediglich noch fünf Monate Zeit hat.
       Bisher war keine Frist vorgesehen. Das führte dazu, dass für den Senat
       unliebsame geplante Volksbegehren – also eigentlich alle – oft mehr als ein
       Jahr auf eine Entscheidung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) warten
       mussten.
       
       Aktuell zieht sich die Prüfung des Entwurfs der Initiative [1][Deutsche
       Wohnen und Co enteignen absurd in die Länge]: Am Montag waren es 438 Tage.
       Selbst aus den Reihen der rot-rot-grünen Koalition wird dies scharf
       kritisiert. Die Innenverwaltung begründet die lange Dauer in der Regel mit
       komplexer juristischer Fragen und dem Abstimmungsbedarf mit anderen
       Senatsverwaltungen. Efler sprach im Ausschuss von einer „harten Frist“;
       Geisel selbst, ebenfalls anwesend, unterstützte und begrüßte die
       Veränderungen.
       
       Betroffen von der Verschleppung waren in dieser Legislaturperiode
       gleichwohl sehr [2][viele Initiativen]: Der Verein Mehr Demokratie hatte
       Ende Juni ausgerechnet, dass unter Rot-Rot-Grün die Prüfung der
       Zulässigkeit im Schnitt 342 Tage, also fast ein Jahr, gedauert habe. Dabei
       hatte das Regierungsbündnis im Koalitionsvertrag vom Dezember 2016 „mehr
       direkte Demokratie für Berlin“ versprochen. Die meisten der jetzt mit dem
       Abstimmungsgesetz so gut wie umgesetzten Veränderungen waren dort bereits
       festgehalten; inhaltlich bestand kaum Dissens in der Koalition.
       
       Dass es trotzdem fast vier Jahre dauerte, hat vor allem damit zu tun, dass
       die SPD auch andere innenpolitische Reformen nur in einem Paket beschließen
       wollte. So steht in Kürze etwa Zustimmung zu der oder den
       Polizeibeauftragten sowie zum überarbeiteten Allgemeinen Sicherheits- und
       Ordnungsgesetzes an, das die Zuständigkeiten der Polizei regelt.
       
       Die Veränderungen hätten „ein bisschen gedauert“, seien dafür aber
       „gründlich und gut geworden“, erklärte Benedikt Lux (Grüne). Mit Blick auf
       die Zustimmung der CDU sagte Lux, dass Berlin bei der politischen Akzeptanz
       der direkten Demokratie weiter sei als auf Bundesebene, wo sich die Union
       gegen direktdemokratische Verfahren sperrt.
       
       Mehr Zeit lassen wiederum können sich Senat und Initiativen künftig beim
       Volksentscheid selbst. Bisher mussten – eine positive Zulässigkeitsprüfung
       vorausgesetzt – nach der erfolgreichen Sammlung von rund 175.000
       Unterschriften die BerlinerInnen innerhalb von vier Monaten darüber
       abstimmen. Diese Frist wird auf bis zu acht Monate verlängert, wenn dadurch
       ein Entscheid zusammen mit einer Wahl oder auch anderen Entscheiden
       stattfinden kann. Damit soll verhindert werden, dass Entscheide lediglich
       an mangelnder Beteiligung sprich dem Quorum scheitern.
       
       Denn das Quorum bleibt, obwohl durchaus in der Vergangenheit als zu hoch
       kritisiert, unverändert: Damit ein Volksentscheid erfolgreich ist und ein
       zur Abstimmung gestellter Entwurf zum Gesetz wird, benötigt er eine
       Zustimmung von mindestens einem Viertel der Berliner Wahlberechtigten, also
       rund 630.000 Stimmen; gleichzeitig müssen diese die Mehrheit stellen.
       
       Um ein Volksbegehren anzuschieben braucht es viel Unterstützung und auch
       Geld. Künftig können „die Trägerin“, sprich die Initiative, auf Antrag eine
       Erstattung von bis zu 35.000 Euro für nachgewiesene Kosten bekommen.
       Gleichzeitig müssen sie größere Geld- oder Sachspenden im Wert oder in Höhe
       von mehr als 5.000 Euro künftig mit Name angeben; sie werden danach im
       Internet veröffentlicht. Dies soll die Transparenz erhöhen.
       
       14 Sep 2020
       
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