# taz.de -- Demo-Beschränkungen in Berlin: Ein bisschen Grundrecht geht nicht
       
       > Das Versammlungsrecht scheibenchenweise wieder einzuführen funktioniert
       > nicht. Und es liefert Verschwörungsideologen unnötigerweise Argumente.
       
 (IMG) Bild: Wer demonstriert hier wofür, wer kauft ein, und wer trägt Maske? Chaos am Samstag am Alex
       
       Ein demokratisches Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit, verankert in
       den ersten 20 als unumstößlich geltenden Paragrafen des Grundgesetzes,
       quasi vollständig außer Kraft zu setzen ist nicht so schwer, wie man vor
       Coronazeiten gedacht hatte. Das ist eine der Erfahrungen der vergangenen
       zwei Monate. Es fällt umso leichter, wenn es dafür eine gute Begründung
       gibt – wie eben die Pandemie. Das kann man auch als demokratisches
       Reifezeugnis werten in dem Sinne, dass ein zeitweiser Verzicht auf Rechte
       diese langfristig sichern dürfte.
       
       Viel schwieriger ist es, ein solches [1][Grundrecht Schritt für Schritt]
       wiederzubeleben. Denn die bei der Außerkraftsetzung erwartete Kritik bricht
       sich nun umso massiver Bahn. Vor allem sieht sie sich in den weiter
       geltenden Einschränkungen bestätigt und legitimiert. Eine Erkenntnis, die
       nicht neu ist: Viele Revolten und Revolutionen in der jüngeren Geschichte
       waren erst erfolgreich, als das bekämpfe Regime in der Hoffnung, Druck aus
       dem Kessel zu nehmen, Zugeständnisse machte, damit aber den Protest gegen
       sich nur weiter anfachte.
       
       Natürlich ist Deutschland kein autoritäres Regime, auch in der Coronazeit
       nicht, anders als viele Anhänger von Verschwörungstheorien glauben wollen.
       Allerdings haben die Erfahrungen seit der Lockerung der Auflagen für
       Demonstrationen in Berlin gezeigt: Ein bisschen Grundrecht – das geht
       nicht.
       
       Das nahezu vollständige Verbot von öffentlichen Versammlungen – erlaubt
       waren sie nur bis zu einer Obergrenze von 20 Personen – wurde in der
       Hochphase der Notverordnungen akzeptiert. Es war auch praktisch umsetzbar,
       schlicht weil die Versammlungsbehörde so gut wie keine Kundgebung erlaubte.
       Doch die [2][aktuell möglichen 50 TeilnehmerInnen] stellen Polizei und
       AnmelderInnen vor große Probleme, wie sich am Samstag bei den Protesten
       gegen die rechtsoffenen Versammlungen von Verschwörungsideologen erneut
       zeigte.
       
       Mehrfach führte die Polizei bei einer antifaschistischen Kundgebung am
       Schendelpark in Mitte offenbar wahllos herausgesuchte DemonstrantInnen ab,
       darunter auch den Anmelder, mit der Begründung, die Anzahl der
       TeilnehmerInnen sei überschritten. Dem [3][SPD-Abgeordneten Sven
       Kohlmeier], als parlamentarischer Beobachter unterwegs, wurde nach eigener
       Darstellung der Zugang zu einem abgesperrten Bereich am
       Rosa-Luxemburg-Platz von der Polizei „grundlos“ verweigert. Am späten
       Nachmittag schließlich konnten mehrere hundert rechte Demonstranten von der
       Polizei ungehindert durch Mitte marschieren. Zum Vergleich: Stuttgart hatte
       einen Protest gleicher Couleur mit bis 5.000 TeilnehmerInnen genehmigt.
       
       Im ersten Fall handelt sich um die Schwierigkeit mit einer für
       Demonstrationen eigentlich zu kleinen Zahl – nämlich 50 –, die in der
       Praxis aber zu groß ist, weil sie kaum nachprüfbar kontrolliert und
       willkürlich von der Polizei ausgelegt werden kann. Zugleich gilt das
       Paradoxon, dass VeranstalterInnen darauf achten müssen, ihren Protest nicht
       allzu wichtig werden zu lassen, damit er zahlenmäßig noch passt – eine
       absurde Aufgabe, die dem Zweck von Demonstrationen explizit widerspricht.
       Im Fall des SPD-Abgeordneten muss sich die Polizei fragen lassen, welche
       Rolle sie dem Parlament noch zubilligt. Im dritten Fall gegen Ende des
       Protesttages hatte sie dann wohl selbst erkannt, dass die Vorgaben kaum zu
       kontrollieren sind.
       
       Die Begrenzung der TeilnehmerInnenzahlen war ein Versuch von Innensenator
       Andreas Geisel (SPD) gewesen, die Eindämmung der Pandemie und die
       Eindämmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit abzuwägen.
       
       Am Montag dürfte sich der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses mit den
       Stimmen von Rot-Rot-Grün für eine vollständige Wiederherstellung der
       Versammlungsfreiheit aussprechen, die Geisel unter Vorbehalt und erst für
       Juni in Aussicht gestellt hatte. Es wäre die richtige Entscheidung, zumal
       sie auch den Argumenten der Verschwörungsfans deutlich entgegenwirkt.
       
       17 May 2020
       
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