# taz.de -- Demonstrationsrecht in Berlin: Wegkommen vom Versammlungsverbot
       
       > Auch in Zeiten von Corona müsse Protest möglich sein, meinen Grüne und
       > Linke. Der Senat möge das bei der Neufassung der Verordnung
       > berücksichtigen.
       
 (IMG) Bild: Vor einem Jahr: Das waren noch Zeiten, als man so demonstrieren konnte
       
       An diesem Dienstag wird der Berliner Senat die Verordnung über die
       Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nachjustieren. Dabei wird es auch
       um das Versammlungsrecht gehen. Sie gingen davon aus, dass sich in der
       Frage Protestverbot etwas bewege, sagten Linke und Grüne am Montag zur taz.
       Wie das konkret aussehen soll, blieb aber vage.
       
       Seit dem 14. März hat die Polizei vier Kundgebungen erlaubt, 14 Anträge auf
       Ausnahmegenehmigung abgelehnt und 12 nicht angemeldete Versammlungen
       aufgelöst.
       
       Die [1][aktuelle Eindämmungsverordnung] besagt, dass Versammlungen unter
       freiem Himmel mit bis zu 20 Teilnehmenden in besonders gelagerten
       Einzelfällen zugelassen werden können, sofern dies aus
       infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Gesundheitsämter
       seien fachlich an der Entscheidung zu beteiligen.
       
       Die Polizei habe die Versammlungen untersagt, ohne das Gespräch mit den
       Anmeldern zu suchen, kritisierte der innenpolitische Sprecher der Grünen,
       Benedikt Lux, am Montag die bisherige Praxis. In Zukunft müsse die
       Versammlungsbehörde Einzelfallentscheidungen treffen, statt sich wie
       bisher hinter den Gesundheitsämtern zu verschanzen.
       
       ## Kein grundsätzliches Verbot
       
       „Wir müssen wegkommen von einem grundsätzlichen Verbot“, meinte Niklas
       Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken. Er stellt sich das so vor:
       Die Versammlungsbehörde müsse mit den Anmeldern Regularien erarbeiten, die
       auch Abstandsregelungen beinhalteten.
       
       Eine konkrete Teilnehmerbegrenzung in die neue Verordnung zu schreiben,
       halte er für unsinnig, sagte Lux. Die zulässige Teilnehmerzahl hänge davon
       ab, ob sich es um eine Marschdemonstration oder eine stationäre Kundgebung
       handele. Bei einer Marschdemonstration sei Abstand halten nicht so einfach.
       Auch Schrader wollte sich auf keine Zahl festlegen.
       
       Vom [2][Urteil des Bundesverfassungsgerichts] sehen sich Grüne und Linke
       bestärkt. Jeder Einzelfall sei von der Versammlungsbehörde gesondert zu
       prüfen, hatte das Gericht letzte Woche entschieden. Der Kläger, ein
       Gießener, konnte mit 15 Teilnehmern unter Wahrung der Abstandsregeln eine
       Minikundgebung abhalten.
       
       Der Sprecher des Innensenators, Martin Pallgen, gab sich am Montag
       wortkarg. „Wir möchten den Entscheidungen der Senatssitzung nicht mit
       forschen Statements vorgreifen.“ [3][Dass Hamburg eine liberalere Regelung
       praktiziert], kommentierte er mit den Worten: „Wir sollten in keinen
       Überbietungswettbewerb mit anderen Bundesländern eintreten.“
       
       20 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
 (DIR) [2] /Protestieren-in-Coronazeiten/!5679215&s=karlsruhe+und+Versammlungsrecht/
 (DIR) [3] /Demonstrationsverbote-in-Berlin/!5677085/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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