# taz.de -- Berufung gegen den Verfassungsschutz: Die Antragsschlacht der AfD
       
       > Darf der Verfassungsschutz die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln
       > überwachen? Ein Blick auf die juristischen Tricks der Anwälte.
       
 (IMG) Bild: Roman Reusch (r.) von der AfD und der Anwalt Christian Conrad (l.) bei der Anhörung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster
       
       Münster taz | Im Foyer des Oberverwaltungsgerichts Münster sitzen zwei
       überlebensgroße Skulpturen namens „Zwei Menschen“ des koreanischen
       Künstlers Ung-Pil Byen. Die beiden nackten und geschlechtslosen Figuren
       kauern wie zwei riesige Steinblöcke in der großen Halle. Eine Figur legt
       ihren Kopf auf den eigenen Unterarmen ab, die andere hält den Kopf zwischen
       den Handflächen. Beide wirken am Dienstagnachmittag nicht nur aufgrund
       ihrer Körperhaltung etwas resigniert bis stoisch-gelangweilt. Denn beide
       wurden im Tagesverlauf Zeugen eines eher unwürdigen Schauspiels.
       
       Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Dienstag [1][das
       Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)]
       eröffnet. Darin geht die Partei gegen ihre Einstufung als
       rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz vor. Als
       das Gericht am Morgen pünktlich um 9 Uhr zu dem Verfahren unter dem Titel
       „[2][AfD] gegen die Bundesrepublik Deutschland“ aufruft, wird schon binnen
       kürzester Zeit klar, welche Taktik die AfD sich für die Berufung ausgesucht
       hat: die größtmögliche Verzögerung.
       
       Wegen des großen öffentlichen Interesses hat das Gericht den Prozess in die
       große Halle mit den „Zwei Menschen“ verlegt. Bei dem Mammutverfahren geht
       es mittlerweile um rund 20 Aktenmetern auf Zehntausenden Seiten, zahlreiche
       Schriftsätze und eine umfassende Materialsammlung des Verfassungsschutzes,
       die zahlreiche rassistische und antidemokratische Äußerungen von ranghohen
       AfD-Politiker*innen enthält. 95 Pressevertreter*innen sind
       akkreditiert – die restlichen rund einhundert Plätze nehmen interessierte
       Zuschauer*innen ein.
       
       Vor zwei Jahren hatte das Verwaltungsgericht Köln als Vorinstanz dem BfV
       recht gegeben. Damals stellten die Richter fest, dass es hinreichende
       tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der
       AfD gebe. Das Verfahren gilt als richtungsweisend für den weiteren Umgang
       mit der AfD – auch mit Blick auf ein mögliches Verfahren zum Parteiverbot
       sowie eine mögliche Hochstufung der Partei als „gesichert
       rechtsextremistisch“.
       
       ## Nach 20 Minuten die erste Unterbrechung
       
       Am Dienstag kommt es schon nach rund 20 Minuten zur ersten Unterbrechung.
       Bereits vor der Eröffnung der eigentlichen mündlichen Verhandlung beantragt
       AfD-Anwalt Christian Conrad die Vertagung. Er beklagt die mangelnde
       „prozessuale Waffengleichheit“, spricht von einer „rechtsstaatswidrigen
       Informationsasymmetrie“ und bringt auch die auch schon im Vorweg
       eingebrachten drei Befangenheitsanträge gegen den vorsitzenden Richter
       Gerald Buck ein. Es sei nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit auf
       die vom Verfassungsschutz Anfang des Jahres neu eingebrachten Dokumente
       einzugehen – der Geheimdienst habe noch einmal 4.200 Seiten und 116 Stunden
       Videomaterial eingebracht.
       
       Tatsächlich hat die Partei sich in den letzten zwei Jahren radikalisiert
       und dem VS dabei eine Fülle an weiterem Material geliefert: Maximilian
       Krah, AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl, beklagte, dass das Land „bunt
       wie eine Müllhalde“ werde und „Millionen kulturfremde, aggressive
       Analphabeten aus dem Nahen Osten und Afrika“ importiere.
       
       Zudem predigte er Verschwörungsideologien vom „großen Austausch“, andere
       AfD-Politiker redeten vom „schleichenden Genozid am Deutschen Volk“ und
       Björn Höcke forderte schon 2018 in seinem Buch ein groß angelegtes
       „Remigrationsprojekt“ mit „wohltemperierter Grausamkeit“ und sagte
       kürzlich, Deutschland werde „auch ohne Probleme mit 20, 30 Prozent weniger
       Menschen leben können“. Angesichts dessen erscheint vielen
       Beobachter*innen ein Erfolg der AfD in Münster zumindest
       unwahrscheinlich zu sein.
       
       ## Ein Urteil? Fällt womöglich erst Mittwoch
       
       Entsprechend arbeiten sich die AfD-Anträge auch nicht am
       Verhandlungsgegenstand ab – nämlich wie rechtsextrem die Partei ist –,
       sondern an den Richter*innen: Man wolle wissen, ob ein Richter schon mal an
       einer Demonstration gegen die AfD teilgenommen habe, trägt Conrad am
       Dienstag vor. Genauer wollte die AfD sogar wissen, ob einer der Richter
       unter den 30.000 Teilnehmer*innen war, die anlässlich des
       Neujahrsempfangs der AfD in Münster demonstrierten.
       
       Der vorsitzende Richter Buck legt unbeeindruckt sämtliche Anträge der AfD
       zu den Akten und sagt zur möglichen Teilnahme an einer Demo gegen
       Rechtsextremismus: „Wir haben uns kritisch hinterfragt: Keiner der hier
       oben Sitzenden sieht Anlass, irgendwas zu erklären.“ Nach der ersten
       längeren Beratungspause weist er die Anträge ab, was AfD-Anwalt Conrad
       freilich nicht davon abhält, nach Wiederaufnahme der Sitzung gleich den
       nächsten Befangenheitsantrag zu stellen. Diesmal gegen alle
       Richter*innen des 5. Senats, woraufhin die nächste Unterbrechung folgt.
       
       Fundiert sind die Befangenheitsanträge aus Sicht des Gerichts aber nicht:
       Den Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat lehnt das Gericht gar „als
       rechtsmissbräuchlich“ ab. Die AfD setzt bei der Antragsschlacht wohl auch
       darauf, mögliche Verfahrensfehler seitens des Oberverwaltungsgerichts zu
       produzieren. Diese könnten der Partei in der nächsten Instanz, bei der
       Revision beim Bundesverwaltungsgericht, helfen.
       
       Es folgen weitere Verzögerungen: So fordert die AfD, die Öffentlichkeit
       auszuschließen – für die Beratung über den Antrag müssen daraufhin
       sämtliche Zuschauer*innen das Foyer verlassen und eine gute halbe Stunde
       im Regen von Münster ausharren, ehe das Gericht auch diesen Antrag
       zurückweist und die Zuschauer*innen wieder in den Saal lässt.
       
       Am späten Nachmittag schließlich kommt die Verhandlung besser voran, was
       auch an der Hartnäckigkeit des Gerichts liegt: Als die AfD gegen 18 Uhr
       beantragt, für den Tag Schluss zu machen, schlägt der Vorsitzende Buck eine
       kurze Kaffeepause vor und sagte aber, dass der Senat danach
       weiterverhandeln wolle: „Eine Mondscheinsitzung wollte ich nicht, aber wir
       können noch etwas weitermachen.“
       
       ## AfD will „presserechtliche Maßstäbe“ für Verfassungsschutz
       
       Fragen, die nachmittags verhandelt werden, sind etwa das Argument der AfD,
       viele der Äußerungen aus der Materialsammlungen seien nicht strafrechtlich
       relevant. Das pariert des BfV-Anwalt damit, dass man nicht im Bereich des
       Strafrechts sei.
       
       An anderer Stelle behauptet der AfD-Anwalt, dass das Bundesamt für
       Verfassungsschutz presserechtliche Maßstäbe an seine Berichterstattung
       anlegen müsste und bei einer „Verdachtsberichterstattung“ die AfD befragen
       und zitieren müsse. Roth hält auch hier dagegen: Der Verfassungsschutz
       betreibe keine Verdachtsberichterstattung, nur weil er das Wort Verdacht
       verwende.
       
       Eine spannende Frage ist, wo legitime Staatskritik endet. Weiterer
       AfD-Einwand: Der Verfassungsschutz habe nicht genügend abgewogen, ob die
       kompromittierten Äußerungen nicht auch anders gemeint hätten sein können.
       Man müsse jede in der Materialsammlung auftauchende Person eigentlich als
       Zeugen hören, forderte AfD-Anwalt Conrad. Roth sagt: Natürlich müssten
       Aussagen im Kontext betrachtet werden, aber: „Viele der Aussagen sind so
       eindeutig, die muss man nicht weiter auslegen“, so Roth. Wenn
       AfD-Mandatsträger hundertfach und bewusst von „Corona-Diktatur“ sprächen,
       gehe es nicht darum, Kritik an einzelnen Maßnahmen zu äußern. Sondern eben
       darum, mit einem Diktaturvorwurf die Regierung als totalitär darzustellen.
       Wenn man vom „Ermächtigungsgesetz 2.0“ spreche, ginge es darum, die
       Parlamente zu delegitimieren.
       
       Die Verzögerungstaktik will die AfD jedoch weiter durchziehen: Gegen 19 Uhr
       schließlich drohen die AfD-Anwälte mit 210 Beweisanträgen für den nächsten
       Verhandlungstag. Man rechne mit 25 Stunden – allein um diese einzubringen.
       „Das klingt mir nach einer missbräuchlichen Beantragung von Beweisanträgen,
       wenn man das schon so ankündigt“, antwortet BfV-Anwalt Roth, offenkundig
       genervt. In den Anträgen soll es auch darum gehen, inwiefern das vom
       Verfassungsschutz vorgelegte Material selbst unter der Mitwirkung von
       V-Personen und Quellen entstanden sei, was die AfD auch im Vorfeld des
       Prozesses suggeriert hat. Hier zog das Bundesamt nach der Ankündigung durch
       die AfD überraschend blank: Es gab an, dass lediglich 2 der mehreren
       Tausend Belege menschliche Quellen des Verfassungsschutzes beinhalteten,
       beide seien nicht auf Bundes- oder Landesebene und vor dem Jahre 2020
       angefallen. Das Bundesamt habe zu keinem Zeitpunkt steuernden Einfluss
       gehabt, die AfD auch nicht hinsichtlich ihrer Prozesstaktik ausgespäht.
       
       Ein Ende der Antragsschlacht ist bei Verhandlungsschluss am Dienstagabend
       kurz vor acht jedenfalls nicht in Sicht. Das Verfahren ist für zwei Tage
       angesetzt, möglicherweise fällt am Mittwoch ein Urteil. Die „zwei Menschen“
       dürfte auch das kaum stören.
       
       12 Mar 2024
       
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