# taz.de -- Vertagter AfD-Prozess: Gesichert rechtsmissbräuchlich
       
       > Mit juristischen Tricks hat die AfD den Prozess zur Einstufung zum
       > rechtsextremen Verdachtsfall verschleppt. Aus Angst vorm Realitätscheck.
       
 (IMG) Bild: Hand aufs Herz – die AfD ist rechtsextrem, Björn Höcke im Landtag von Thüringen
       
       Was man nach [1][diesen zwei Tagen vor dem Oberverwaltungsgericht] Münster
       sagen kann: Die AfD handelt gesichert rechtsmissbräuchlich. Mit fünf
       Befangenheitsanträgen gegen das Gericht, zahlreichen teils fast
       gleichlautenden Beweisanträgen und mehr absurden Winkelzügen ist es den
       Anwälten der Partei gelungen, ein Urteil zumindest um einige Wochen
       hinauszuzögern. Dafür flüchteten sich die AfD-Anwälte zwei Tage lang hinter
       [2][juristische Taschenspielertricks], um sich nicht der harten
       prozessualen Realität stellen zu müssen: Sie haben schlechte Karten im
       Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die AfD klagt gegen
       ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall.
       
       Das zeigt einmal mehr: Die faktisch längst extrem rechte Partei scheut
       nicht davor zurück, die Institutionen des Rechtsstaates ad absurdum zu
       führen, wenn es dem eigenen Vorteil dient. Mag sein, dass es zulässig ist,
       vor dem OVG so viele Beweisanträge zu stellen, wie man sich nur ausdenken
       kann. Es zeugt allerdings nicht unbedingt davon, dass man wirklich gute
       Argumente in einem Verfahren hat. Oder wie sonst soll man es verstehen,
       wenn die AfD-Anwälte mit 210 Beweisanträgen drohen und damit anfangen,
       diese teils gleichlautend und einzeln in langsamem Tempo stundenlang ins
       Protokoll zu diktieren? Was dadurch offensichtlich wird: Die AfD hat Angst
       vor diesem Urteil – selbst wenn sie das Gegenteil behauptet.
       
       Denn natürlich ist es äußerst unpraktisch, wenn man als Partei ausdauernd
       behauptet, dass der Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert wird
       gegen die Opposition, wenn dann die Gerichte der Einschätzung des
       Geheimdienstes recht geben. So ist das nämlich im Rechtsstaat: Wenn die AfD
       zu Unrecht [3][als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft ist,] steht ihr
       der Klageweg offen. Wenn sie dann verliert – wie in der Vorinstanz im
       Verwaltungsgericht Köln – gibt es beweisbare Fakten, die die Annahmen des
       Verfassungsschutzes rechtfertigen.
       
       Was man allerdings schon vor diesem Prozess sagen konnte: Die AfD ist
       unabhängig von der Einstufung durch den Verfassungsschutz todsicher eine
       rechtsextreme Partei. Und zur Wahrheit gehört auch: Der
       Inlandsgeheimdienst, der bei der Aufklärung von Rechtsextremismus ohnehin
       eine eher zweifelhafte Rolle spielt, hielt lange seine schützende Hand über
       die AfD. Die nämlich ist schon länger offen rassistisch und extrem rechts –
       dazu muss man sich nur anhören, was ihre führenden Politiker bei
       Parteitagsreden erzählen, im Bierzelt grölen oder in Staatsmedien von
       Diktaturen wie China und Russland von sich geben. Wer sich in den letzten
       Jahren ernsthaft mit der AfD auseinandergesetzt hat, weiß, wofür diese
       Partei steht. Und das wissen im Übrigen auch die meisten ihrer
       Wähler*innen.
       
       14 Mar 2024
       
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