# taz.de -- Überwachung durch Verfassungsschutz: AfD lässt Publikum im Regen stehen
       
       > Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster klagt die AfD gegen ihre
       > Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall. Auch am zweiten Tag setzt
       > sie auf Blockade.
       
 (IMG) Bild: Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster: Thilo Korte (l), Erster Direktor beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
       
       Münster taz | Am Ende hatten die AfD-Anwälte ihr Ziel erreicht, gut gelaunt
       scherzte Michael Fengler von Höcker und Partner mit einer
       Justizvollzugsbeamtin. Wenn es nach ihm gegangen wäre, hätten diese schon
       früher Feierabend gehabt. Die AfD-Seite habe ja ohnehin den Prozess
       vertagen wollen. Kurz danach verschicken die beiden Bundesvorstände Roman
       Reusch und Carsten Hütter eine Pressemitteilung, die sich liest, als hätten
       sie gerade den Berufungsprozess gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz
       gewonnen. Sie betonen: „Wir begrüßen, dass sich das Gericht mehr Zeit für
       unsere Argumente nimmt.“ Der Verfassungsschutz agiere methodisch fragwürdig
       bis unseriös. Dabei ist ein Urteil noch gar nicht gefallen – der Prozess
       wurde lediglich vertagt.
       
       Dass das Oberverwaltungsgericht Münster in zwei zähen Verhandlungstagen
       nicht zu einem Schluss gekommen ist, lag an der Prozessstrategie der AfD.
       210 Beweisanträge hatte der AfD-Anwalt Michael Fengler für den Mittwoch
       angekündigt. Für den Vortrag brauche er 25 Stunden, sagte er am
       Dienstagabend. Es war die Drohung, dass die Verzögerungstaktik der AfD auch
       am Mittwoch weitergehen sollte. Und tatsächlich: Der AfD-Anwalt ließ bis
       zur Mittagspause zahlreiche Fragen zu einer einzelnen Prozessnotiz zu den
       Akten nehmen, die Fengler der Protokollantin mühsam in die Tastatur
       diktierte. Auch der zweite Tag der Berufungsverhandlung im Foyer der
       Oberverwaltungsgerichts Münsters begann damit zäh.
       
       [1][Hier klagen die AfD und ihre Jugendorganisation JA] in dem Verfahren
       gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es geht unter anderem darum, ob
       der Geheimdienst die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen
       darf. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Köln, hat das als zulässig
       beurteilt.
       
       In Münster wurde der Geduldsfaden des Gerichts im Laufe des zweiten
       Verhandlungstages zunehmend kürzer. Bereits am Vortag hatte das Gericht
       einen Befangenheitsantrag der Partei als „rechtsmissbräuchlich“
       zurückgewiesen, auch Anträge auf Vertagung lehnte es ab. Der AfD gelang es
       dennoch, das für zwei Tage angesetzte Verfahren in die Länge zu ziehen. Auf
       die Spitze trieben die Anwälte diese Strategie mit teils fast wortgleichen
       Beweisanträgen zur Herausgabe eines noch nicht fertiggestellten
       Verfassungsschutzgutachtens oder auf Anhörung von Beamt*innen des
       Verfassungsschutzes.
       
       In dem Mammutprozess geht es auch um eine riesige Materialsammlung mit
       gesammelten Äußerungen ranghoher AfD-Politiker*innen, die nicht nur aus
       Sicht des Verfassungsschutzes im Widerspruch zum Grundgesetz stehen und
       Prinzipien der Menschenwürde, des Rechtsstaats und der Demokratie
       verletzen. Die Rede war von über 270 Akten und 15.000 Seiten. Nicht zuletzt
       aufgrund der Fülle an Belegen rechnen die meisten Beobachter*innen
       damit, dass auch das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung ablehnen
       wird.
       
       ## Dem Richter wird es zu bunt
       
       Das wäre auch eine mögliche Weichenstellung auf dem Weg zur Hochstufung der
       Partei in die nächste Kategorie als „erwiesen rechtsextrem“ und zu einem
       möglichen Parteiverbotsverfahren. Gut möglich, dass die AfD verhindern
       will, dass eine Hochstufung noch vor der diesjährigen Europawahl oder den
       Landtagswahlen im Osten geschieht, wo die Partei erstmals auf eine
       Machtperspektive hofft – oder zumindest auf ein weiteres Bröckeln der
       Brandmauer zur CDU, die mit einer Hochstufung wohl eher zusätzliche
       Betonschichten bekäme.
       
       Und so beantragte die AfD am Mittwoch zunächst einen wiederholten
       Ausschluss des Publikums, weil man angeblich über sensibles Material
       verhandeln wolle – obwohl weder Gericht noch Verfassungsschutz ein Problem
       mit der Öffentlichkeit signalisierten. Zuschauer*innen mussten daraufhin
       erneut im Nieselregen von Münster vor dem Gebäude warten – was wieder
       ordentlich Zeit kostete. Später trug AfD-Anwalt Fengler weitere
       Beweisanträge vor – mit monotoner Stimme zu ähnlichen Sachverhalten.
       
       Formal ging es darum, etwa den Präsidenten des Bundesamts für
       Verfassungsschutz als Zeugen zu hören. Die AfD wollte ihn und weitere
       Beamt*innen zur „Staatsfreiheit“ befragen und wissen, ob das ihr im
       Verfahren angelastete Material auch unter Mitwirkung von verdeckten
       Informant*innen zustande gekommen ist. Ebenso suggerierten die
       AfD-Anwälte, dass digitale Agent*innen sogar selbst mögliche Äußerungen
       provoziert hätten.
       
       Dabei war der Verfassungsschutz der AfD sogar in diesem Punkt bereits am
       Vortag entgegengekommen und hatte blankgezogen: Das Bundesamt hatte
       erklärt, dass nur zwei der mehreren tausend Belege auch unter Mitwirkung
       von „menschlichen Quellen“ entstanden seien. Die Quellen hätten keinen
       steuernden Einfluss auf die Partei. Für den Großteil der Belege gilt laut
       Verfassungsschutz-Anwalt Wolfgang Roth: „Sie sind alle namentlich
       gekennzeichnet.“ Die AfD wisse seit mehreren Jahren, von wem die
       Erklärungen stammten. „Erst recht gilt das für öffentliche Reden, die nicht
       von irgendwelchen Avataren gehalten wurden, sondern von
       AfD-Mandatsträgern“, so Roth. Er warf der AfD auch am Mittwoch „Ablenkung“
       vom eigentlichen Sachverhalt vor.
       
       Irgendwann wurde es auch dem Vorsitzenden Richter zu bunt, der die weiteren
       Beweisanträge schließlich zu einem späteren Zeitpunkt verhandeln wollte.
       Das wiederum rügte die AfD und beantragte wiederum 45 Minuten
       Verhandlungspause, angeblich um spontan einen weiteren unaufschiebbaren
       Antrag zu stellen. Der Richter gab ihr 30 Minuten, wonach die AfD erneut
       einen Befangenheitsantrag gegen Richter Buck vorbrachte, den sie wiederum
       20 Minuten lang diktierte.
       
       ## Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab
       
       Verfassungsschutz-Anwalt Roth brachte das Gefühl auch im Zuschauerraum auf
       den Punkt und nannte das Vorgehen der AfD-Anwälte „Missbrauch prozessualer
       Rechte“. Offensichtlich sei es nicht im Interesse der AfD gewesen, über die
       nächsten Tagesordnungspunkte zu reden, in denen es auch um die
       „Verunglimpfung der Demokratie“ und „Ausländerfeindlichkeit“ gehen solle.
       Das Gericht lehnte den Befangenheitsantrag wie auch jene am Tag zuvor ab
       als „rechtsmissbräuchlich“ ab.
       
       Inhaltlich interessant wurde es erst am späten Nachmittag, als es um die
       Belegsammlung des Verfassungsschutzes ging. Hier äußerte sich auch
       Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch erstmals im Berufungsprozess und
       offenbarte die Prozessstrategie der AfD zu den Rechtsextremismus-Vorwürfen
       und der Belegsammlung des Verfassungsschutzes. Die lässt sich frei
       zusammenfassen nach dem Motto: Ich kann kein Rassist sein, ich habe
       ausländische Freunde. Roman Reusch benannte drei anwesende AfD-Mitglieder
       mit Migrationshintergrund als Kronzeugen dafür, dass die Partei keinen
       ethnisch-homogenen Volksbegriff habe und nicht rassistisch sei.
       
       Es handelte sich um die Mitglieder des Vereins „Mit Migrationshintergrund
       für Deutschland“, die der hessische AfD-Landesvorsitzende Robert Lambrou
       maßgeblich vorangetrieben hat. Der Verein hat laut Bericht von [2][t-online
       50 Mitglieder und sucht händeringend um Neu-Mitglieder]. Gründer Lambrou
       wirbt dabei auch um Mitglieder ohne Migrationshintergrund.
       
       Offenbar nicht sonderlich erfolgreich: Seit seiner Gründung hat der Verein
       in den letzten 8 Monaten 14 Neumitglieder gewonnen. Damit dürfte er für die
       AfD eine ähnliche Relevanz haben wie [3][Verein „Juden in der AfD“], die
       nach ein wenig PR bei der Gründung politisch weitgehend bedeutungslos und
       klein blieb. Das Gericht hörte alle drei Zeug*innen an, die dann
       sinngemäß behaupteten, dass die AfD ein „safe space“ für sie sei und sie
       dort niemand diskriminiere.
       
       ## Keine einfachen Leute in der AfD
       
       Den Anwalt des Bundesamts für Verfassungsschutz Roth ließen die
       Ausführungen unbeeindruckt: Die Ausführungen stünden nicht „pars pro toto“
       für die Gesamtpartei – im Gegenteil. Die AfD habe ein ethnisch-kulturelles
       Volksverständnis, dass dem Grundgesetz zuwider laufe und werte pauschal
       Bevölkerungsgruppen ab – auch Staatsangehörige mit Migrationshintergrund.
       Als Belege führte er unzählige Aussagen vom „Großen Austausch“,
       „Umvolkung“, „schleichenden Genozid am deutschen Volk“ und vom „Volkstod“.
       
       Reusch hielt dagegen, dass es nun einmal Leute in der Partei gäbe, die
       „Blech redeten“. Das seien teilweise „einfache Leute, die einen einfachen
       Bildungshintergrund haben und eben keine Staatsrechtler und Juristen sind“.
       Die ließen eben mal am Computer mit Postings Dampf ab, so Reusch.
       
       Der Anwalt des Verfassungsschutzes Roth antwortete: „Einfache Menschen
       finden sie in den Belegen überhaupt nicht. Es sind Äußerungen hochrangiger
       Funktionäre.“ So hätten alle ostdeutschen Landesvorsitzenden in der
       sogenannten Dresdner Protestnote geschrieben, dass sie gegen die
       „planmäßige Ersetzung der Deutschen durch Migranten protestieren“.
       
       Oder Maximilian Krah: Der habe geäußert, dass man keinen „Meltingpot“ wolle
       und dass es bei Einwanderung nur um Zerstörung der Kultur ginge. Das sei
       ein durchgängiges Muster. Und Krah sei nicht irgendwer, sondern
       AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl. Roth resümierte: Wenn hochrangige
       Funktionäre so etwas äußerten, würden sie an der Macht versuchen, die
       Gesetze anhand ihrer verfassungsfeindlichen Positionen auszurichten.
       
       Was das Gericht von alledem hielt, blieb am Ende offen. Wann der Prozess
       fortgesetzt wird, ist noch unklar.
       
       13 Mar 2024
       
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