# taz.de -- Verfassungsschutz gegen AfD: 470 Beweisanträge der AfD abgelehnt
       
       > Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat alle gestellten Beweisanträge der AfD
       > im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen rechts in Chemnitz im März 2024
       
       Münster dpa | Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das
       nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren
       rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der
       vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil
       unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als
       reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und
       damit abzulehnen.
       
       Die extrem rechte Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert,
       dass die Beweisanträge vorgelesen werden. Das lehnte der 5. Senat ab und
       ließ die Beweisanträge schriftlich zu Protokoll nehmen. Dabei ging es neben
       weiteren Themen um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln, zu
       der These, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch
       motiviert, sowie die Partei sei antisemitisch.
       
       Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai.
       Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an. Wann es
       ein Urteil geben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Bis Juli hat das OVG
       weitere Termine angesetzt.
       
       In den bisherigen mündlichen Verhandlungen hatte die AfD seit dem Auftakt
       im März auf Zeit gespielt. Ihre Anwälte hatten wiederholt
       Befangenheitsanträge an das OVG gerichtet und zum Teil Beweisanträge
       gestellt oder angekündigt. Der vorsitzende Richter Buck sparte bei der
       Ablehnung der gestellten rund 470 Beweisanträge nicht mit deutlichen
       Worten. Die Anträge seien zum Teil „unerheblich“, würden keine greifbaren
       Anhaltspunkte für Behauptungen bieten und würden so nur zum „Ausspähen der
       Prozessstrategie“ dienen.
       
       Andere Beweisanträge lehnte der 5. Senat nach mehrstündiger Beratung mit
       der Begründung ab, dass es sich um reine Ausforschungsanträge zum Nachteil
       des Verfassungsschutzes handelt würde. In anderen Fälle würden die zu
       ermittelnden Tatsachen zum Streitgegenstand nichts beitragen.
       
       Oder: „Die in den Anträgen aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind aus der
       Luft gegriffen.“ Buck machte an mehrere Stellen deutlich, dass es genügend
       Hinweise gebe, die auf Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich
       demokratische Grundordnung hinweisen würden.
       
       Zum Auftakt des fünften Verhandlungstages am Montag war die Affäre um einen
       wegen mutmaßlicher Spionage für China verhafteten Mitarbeiter des
       [1][AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah] ein Thema. Anwälte der AfD
       warfen dem Verfassungsschutz auf Länderebene vor, den in Untersuchungshaft
       sitzenden Mann früher als menschliche Quelle mit Einfluss auf den
       Spitzenkandidaten der Partei eingesetzt zu haben. Bei dem Streit geht es um
       die [2][Einstufung der gesamten Partei als extremistischen Verdachtsfall.]
       
       Der Anwalt des Bundesamtes, Wolfgang Roth, wies die Vorwürfe als absurd
       zurück. Zwar könne er sich zu dem Tatverdächtigen aus nachvollziehbaren
       Gründen nicht äußern, sagte er. Aber da die fragliche Person nie Mitglied
       eines Landes- oder Bundesvorstandes der Partei gewesen sei, sei es nach den
       Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts unerheblich, ob der
       Verfassungsschutz den Mann zur Informationsbeschaffung genutzt habe.
       
       Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die
       gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz
       hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben:
       Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche
       Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat,
       sind die Gerichte in NRW zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar.
       Termine sind bis Juli angesetzt.
       
       30 Apr 2024
       
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