# taz.de -- Ausweitung des Sexualstrafrechts: Einschüchterung soll strafbar werden
       
       > Ein Gesetzentwurf soll die Strafbarkeit von sexueller Belästigung
       > ausweiten. Das soll aber nicht für jede „unangenehme Konfrontation“
       > gelten.
       
 (IMG) Bild: Auch sexuelle Belästigung durch Äußerungen im Netz soll künftig unter Strafe gestellt werden
       
       Künftig soll auch die sexuelle Belästigung mittels Worten und Gesten
       strafbar sein. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Justizministerin
       Stefanie Hubig (SPD) an diesem Montag veröffentlichte. Außerdem will sie
       eine Gesetzgebungspanne reparieren und für alle Formen der Vergewaltigung
       die Verjährung einheitlich auf 20 Jahre festlegen.
       
       Seit 2016 gibt es in Deutschland eine Strafnorm für die sexuelle
       Belästigung. Anlass waren die sexuellen [1][Übergriffe in der Kölner
       Silvesternacht 2015/16.] „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter
       Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe
       bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es seitdem in
       Paragraf 184i des Strafgesetzbuchs. Belästigungen durch Worte und Gesten
       sind davon aber nicht erfasst und deshalb bisher in der Regel straflos.
       
       2020 löste eine Würzburger Studentin mit ihrer Petition „Catcalling sollte
       strafbar sein“ eine neue Diskussion aus; „sexuelle Belästigung ohne
       Anfassen“ solle auch sanktioniert werden, hieß es darin. Die Eingabe wurde
       fast 70.000 Mal unterzeichnet und breit unterstützt. Justizministerin Hubig
       hatte schon zu Beginn ihrer Amtszeit angekündigt, [2][dass sie einen
       Gesetzentwurf vorlegen wird.] Hubig vermeidet allerdings den Begriff
       „Catcalling“, der inzwischen umstritten ist, weil er als verharmlosend
       verstanden werden könnte.
       
       Künftig soll es in Paragraf 184i einen zweiten Absatz für nicht-körperliche
       sexuelle Belästigung geben: „Wer eine andere Person durch eine sexuell
       bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, die geeignet ist, sie
       einzuschüchtern oder zu bedrängen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
       Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
       
       ## Auch Übergriffe im Netz sollen geahndet werden
       
       Hubig will allerdings nicht jede „unangenehme oder unerwünschte
       Konfrontation“ bestrafen. „Gerade im Bereich zwischenmenschlicher und
       sexueller Kommunikation muss das Strafrecht Raum für Fehlversuche,
       Missverständnisse, Zurückweisungen und sozial unangemessenes Verhalten
       lassen“, heißt es im Gesetzentwurf.
       
       Erforderlich ist vielmehr, dass die Äußerung geeignet ist, das Opfer
       einzuschüchtern oder zu bedrängen. Dies wäre laut Hubigs Begründung etwa
       der Fall, wenn der Eindruck erzeugt wird, „dass ein Widerspruch oder eine
       Zurückweisung nicht ohne weiteres möglich oder folgenlos bleiben wird“. Ein
       Bedrängen könne zum Beispiel vorliegen, wenn die sexuellen Äußerungen
       fallen, während mehrere Personen das Opfer umringen oder während das Opfer
       nachts auf dem Heimweg minutenlang verfolgt wird oder wenn der Täter dem
       Opfer (etwa in einem Bus) besonders nahe kommt.
       
       Zwar dürften in aller Regel Männer die Täter und Frauen die Belästigten
       sein. Die geplante Strafnorm ist aber geschlechtsneutral formuliert. Sie
       erfasst auch nicht nur Verhalten im öffentlichen und privaten Raum, sondern
       ebenfalls verbale Belästigungen im Netz, etwa in Chatgruppen.
       
       Eine zweite Änderung des Sexualstrafrechts hat nichts mit Belästigungen zu
       tun. Hier wird eine Gesetzgebungspanne aus dem Jahr 2016 repariert, die nur
       wenige Fälle betrifft und deshalb erst jetzt bekannt wurde. Wenn eine
       widerstandsunfähige (etwa betrunkene) Person vergewaltigt (das heißt gegen
       ihren Willen penetriert) wird, gilt bislang nur eine fünfjährige
       Verjährungsfrist. Künftig soll auch hier, wie in anderen Fällen der
       Vergewaltigung, die Tat erst nach 20 Jahren verjähren. Ermöglicht wird dies
       durch eine rechtstechnische Änderung. Die Vergewaltigung gilt künftig nicht
       mehr als „besonders schwerer Fall“ des sexuellen Übergriffs, sondern als
       Qualifikation – wie heute schon bei der Ausübung von Gewalt oder der
       Betäubung des Opfers.
       
       2 Nov 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Sexuelle-Uebergriffe-von-Koeln/!5317184
 (DIR) [2] /Catcalling-auf-Berlins-Strassen/!6111531
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Sexualisierte Gewalt
 (DIR) Strafrecht
 (DIR) Stefanie Hubig
 (DIR) Vergewaltigung
 (DIR) GNS
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Reden wir darüber
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Verschärfung des Sexualstrafrechts: Es geht nicht um verunglückte Komplimente
       
       Der Gesetzentwurf gegen verbale sexuelle Belästigung geht vielen nicht weit
       genug. Doch lieber später nachschärfen als über das Ziel hinausschießen.
       
 (DIR) Vergewaltigungsprozess in Berlin: „Kaum zu begreifen“
       
       12 Jahre und Sicherungsverwahrung – so lautet das Urteil im Fall Frank S.
       Doch wann können 44 verbleibende Geschädigte mit Gerechtigkeit rechnen?
       
 (DIR) Frank S. und Cornell: Warum interessieren wir uns für Jane Doe?
       
       57 Männer wissen an der US-Eliteuniversität Cornell, dass eine Frau
       vergewaltigt wird, keiner hilft. Und in Deutschland? Wird auch gern
       weggeschaut.
       
 (DIR) Sexualisierte Gewalt an betäubten Frauen: Bundesregierung weiß wenig über „chemische Unterwerfung“
       
       Der Fall Pelicot machte das Phänomen der „chemischen Unterwerfung“ bekannt.
       Eine Kleine Anfrage zeigt: Die Strafverfolgungsbehörden haben dazu kaum
       Zahlen.