# taz.de -- Sexualisierte Gewalt an betäubten Frauen: Bundesregierung weiß wenig über „chemische Unterwerfung“
> Der Fall Pelicot machte das Phänomen der „chemischen Unterwerfung“
> bekannt. Eine Kleine Anfrage zeigt: Die Strafverfolgungsbehörden haben
> dazu kaum Zahlen.
(IMG) Bild: Die Strafverfolgungsbehörden haben keinen Überblick, wie oft Getränke mit K.-o.-Tropfen versetzt werden
Mit dem Fall der Französin Gisèle Pelicot wurde der Begriff der „chemischen
Unterwerfung“ erstmals in Deutschland bekannt. Nun hält er auch ins
politische Berlin Einzug: Die Abgeordnete Kathrin Gebel von der Linken hat
einen umfassenden Fragenkatalog zum Phänomen der „chemischen Unterwerfung“
– dem gezielten Betäuben und Vergewaltigen von Frauen – an die
Bundesregierung geschickt. Aus der Antwort, die der taz vorab vorliegt,
wird jetzt klar: Die Bundesregierung weiß kaum etwas über diese Art der
Verbrechen.
Demnach liegen keine Statistiken dazu vor, wie häufig K.-o.-Tropfen oder
andere Substanzen zum Betäuben von Personen bei einer Straftat eingesetzt
werden. Die [1][Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst „Sexualisierte
Straftaten an sedierten Personen“] nicht – und damit auch nicht die Zahl
der Täter, Opfer oder das Ausmaß von Chatgruppen, in denen sich Männer über
ihre Verbrechen austauschen. Da für die Strafverfolgung in diesen Fällen
die Landeskriminalämter zuständig sind, liegen beim Bundeskriminalamt (BKA)
keine Statistiken vor. Dabei hatte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
bereits vergangenes Jahr [2][eine Zentralstelle beim BKA zur Erfassung
solcher Taten gefordert].
Die Bundesregierung scheint jedoch derzeit keinen Änderungsbedarf zu
erkennen. In ihrer Antwort verweist sie auf die grundsätzliche
Zuständigkeit der Länder, das BKA sei „in seiner Zentralstellenfunktion
tätig“. Das ist aus Sicht des BDK zwar nachvollziehbar. „Entscheidend ist
aber nicht allein, ob eine solche Funktion formal besteht, sondern ob sie
im konkreten Phänomenbereich ausreichend sichtbar, wirksam und ressourciell
hinterlegt ist“, sagte Marina Hackenbroch, stellvertretende
Bundesvorsitzende des BDK auf Nachfrage gegenüber der taz.
Für sie reiche es nicht aus, diese Taten als isolierte Einzelfälle zu
betrachten, da sich die Täter häufig länderübergreifend vernetzen würden,
[3][um ihr Wissen, ihr Bild- und Videomaterial international
auszutauschen]. „Gerade bei digital vernetzten Täterstrukturen, der
Verbreitung von Tatvideos und möglichen länderübergreifenden Bezügen
braucht es klare Meldewege, schnelle Bewertung, konsequente
Informationssteuerung und eine belastbare Koordinierung zwischen Bund,
Ländern und internationalen Partnern.“
## Taten in Telegram-Gruppe dokumentiert
Weil die meisten dieser Chatgruppen nicht öffentlich sind, ist es für
Ermittler schwierig, diese zu finden. Zuletzt hatte [4][eine taz-Recherche
eine Gruppe von acht Männern aufgedeckt], die in mehreren deutschen Städten
Frauen betäubt und vergewaltigt haben und ihre Taten in einer
Telegram-Gruppe dokumentierten.
Plattformbetreiber wie Telegram sind nach dem Digital Services Act (DSA)
verpflichtet, gegen illegale Inhalte vorzugehen, sobald sie bekannt werden.
Schon lange gibt es aber die Kritik, [5][dass die Betreiber zu wenig dafür
tun, diese Gruppen aufzuspüren]. Da der DSA europaweit gilt, kann
Deutschland ihn nicht im Alleingang verschärfen. Demnach plane die
Bundesregierung auch nicht, Plattformbetreiber stärker in die Pflicht zu
nehmen, um Chatgruppen zu erkennen, heißt es nun in der Antwort auf die
Kleine Anfrage. Sie wolle sich aber dafür einsetzen, dass die Pflichten der
Onlineanbieter konsequent durchgesetzt werde.
Wo die Bundesregierung aber durchaus einen Hebel hat, ist bei der
Strafverfolgung dieser Taten. So sind derzeit verschiedene
Gesetzesverschärfungen im Gespräch. Zum einen hat das Bundeskabinett [6][im
Mai einen Gesetzentwurf beschlossen, um den Einsatz von sogenannten
K.-o.-Tropfen in Zukunft schärfer zu ahnden]. Solche Substanzen, die Opfer
willen- und widerstandslos werden lassen, sollen künftig als „gefährliche
Werkzeuge“ gelten und damit als besonders schwere Form des sexuellen
Übergriffes erfasst werden.
Zum anderen hatten die Justizminister der Länder im November einstimmig den
Beschluss gefasst, dass die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von
Vergewaltigungsvideos allgemein unter Strafe gestellt werden sollte.
Ausgegangen war die Initiative von der niedersächsischen Justizministerin
Kathrin Wahlmann (SPD). Eine Anfrage der taz dazu blieb bislang
unbeantwortet.
## Linke kritisiert Untätigkeit
Der Linken-Abgeordneten Kathrin Gebel geht das nicht weit genug. „Härtere
Strafen helfen wenig, wenn Täterstrukturen nicht erkannt, Plattformen nicht
wirksam adressiert, Betroffene nicht spezifisch unterstützt werden und
Fälle statistisch unsichtbar bleiben“, sagt sie. „Die Bundesregierung weiß
zu wenig, zählt zu wenig und tut zu wenig.“ Gebel fordert für organisierte
sexualisierte Gewalt wie diese eine bundesweite Erfassung dieser Straftaten
und spezialisierte Ermittlungsstrukturen und konkrete Hilfe für Betroffene.
Auf Gebels Frage hin, ob die Bundesregierung die staatlichen Hilfsangebote
für Betroffene dieser Taten für ausreichend halte, verweist die
Bundesregierung unter anderem auf das Gewalthilfegesetz. Das [7][2025 in
Kraft getretene Gesetz] sichert [8][gewaltbetroffenen Frauen einen
Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zu]. Wegen ungeklärter
Finanzierungsfragen steht dessen Umsetzung aber erheblich in der Kritik.
Länder und Kommunen, die für den Ausbau des Hilfesystems verantwortlich
sind, sehen die zugesagten 2,6 Milliarden Euro des Bundes als unzureichend
an. Derzeit fehlen in Deutschland rund 12.000 Frauenhausplätze.
8 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Zunahme-der-Sexualstraftaten/!6172429
(DIR) [2] https://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/ndr-recherche-zu-vergewaltiger-netzwerk-bdk-fordert-zentralstelle-beim-bka,pressemeldungndr-140.html
(DIR) [3] /Sexuelle-Gewalt-gegen-Frauen/!6052147
(DIR) [4] /Sexualisierte-Gewalt/!6164544
(DIR) [5] https://www.youtube.com/watch?v=GLrzyOLJUtk
(DIR) [6] /Hoehere-Strafen-bei-Vergewaltigung/!6178807
(DIR) [7] /Gewalthilfegesetz-in-Berlin/!6090349
(DIR) [8] /Kinder-in-Frauenhaeusern/!6070705
## AUTOREN
(DIR) Anne Fromm
(DIR) Amelie Sittenauer
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