# taz.de -- Sexualisierte Gewalt an betäubten Frauen: Bundesregierung weiß wenig über „chemische Unterwerfung“
       
       > Der Fall Pelicot machte das Phänomen der „chemischen Unterwerfung“
       > bekannt. Eine Kleine Anfrage zeigt: Die Strafverfolgungsbehörden haben
       > dazu kaum Zahlen.
       
 (IMG) Bild: Die Strafverfolgungsbehörden haben keinen Überblick, wie oft Getränke mit K.-o.-Tropfen versetzt werden
       
       Mit dem Fall der Französin Gisèle Pelicot wurde der Begriff der „chemischen
       Unterwerfung“ erstmals in Deutschland bekannt. Nun hält er auch ins
       politische Berlin Einzug: Die Abgeordnete Kathrin Gebel von der Linken hat
       einen umfassenden Fragenkatalog zum Phänomen der „chemischen Unterwerfung“
       – dem gezielten Betäuben und Vergewaltigen von Frauen – an die
       Bundesregierung geschickt. Aus der Antwort, die der taz vorab vorliegt,
       wird jetzt klar: Die Bundesregierung weiß kaum etwas über diese Art der
       Verbrechen.
       
       Demnach liegen keine Statistiken dazu vor, wie häufig K.-o.-Tropfen oder
       andere Substanzen zum Betäuben von Personen bei einer Straftat eingesetzt
       werden. Die [1][Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst „Sexualisierte
       Straftaten an sedierten Personen“] nicht – und damit auch nicht die Zahl
       der Täter, Opfer oder das Ausmaß von Chatgruppen, in denen sich Männer über
       ihre Verbrechen austauschen. Da für die Strafverfolgung in diesen Fällen
       die Landeskriminalämter zuständig sind, liegen beim Bundeskriminalamt (BKA)
       keine Statistiken vor. Dabei hatte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
       bereits vergangenes Jahr [2][eine Zentralstelle beim BKA zur Erfassung
       solcher Taten gefordert].
       
       Die Bundesregierung scheint jedoch derzeit keinen Änderungsbedarf zu
       erkennen. In ihrer Antwort verweist sie auf die grundsätzliche
       Zuständigkeit der Länder, das BKA sei „in seiner Zentralstellenfunktion
       tätig“. Das ist aus Sicht des BDK zwar nachvollziehbar. „Entscheidend ist
       aber nicht allein, ob eine solche Funktion formal besteht, sondern ob sie
       im konkreten Phänomenbereich ausreichend sichtbar, wirksam und ressourciell
       hinterlegt ist“, sagte Marina Hackenbroch, stellvertretende
       Bundesvorsitzende des BDK auf Nachfrage gegenüber der taz.
       
       Für sie reiche es nicht aus, diese Taten als isolierte Einzelfälle zu
       betrachten, da sich die Täter häufig länderübergreifend vernetzen würden,
       [3][um ihr Wissen, ihr Bild- und Videomaterial international
       auszutauschen]. „Gerade bei digital vernetzten Täterstrukturen, der
       Verbreitung von Tatvideos und möglichen länderübergreifenden Bezügen
       braucht es klare Meldewege, schnelle Bewertung, konsequente
       Informationssteuerung und eine belastbare Koordinierung zwischen Bund,
       Ländern und internationalen Partnern.“
       
       ## Taten in Telegram-Gruppe dokumentiert
       
       Weil die meisten dieser Chatgruppen nicht öffentlich sind, ist es für
       Ermittler schwierig, diese zu finden. Zuletzt hatte [4][eine taz-Recherche
       eine Gruppe von acht Männern aufgedeckt], die in mehreren deutschen Städten
       Frauen betäubt und vergewaltigt haben und ihre Taten in einer
       Telegram-Gruppe dokumentierten.
       
       Plattformbetreiber wie Telegram sind nach dem Digital Services Act (DSA)
       verpflichtet, gegen illegale Inhalte vorzugehen, sobald sie bekannt werden.
       Schon lange gibt es aber die Kritik, [5][dass die Betreiber zu wenig dafür
       tun, diese Gruppen aufzuspüren]. Da der DSA europaweit gilt, kann
       Deutschland ihn nicht im Alleingang verschärfen. Demnach plane die
       Bundesregierung auch nicht, Plattformbetreiber stärker in die Pflicht zu
       nehmen, um Chatgruppen zu erkennen, heißt es nun in der Antwort auf die
       Kleine Anfrage. Sie wolle sich aber dafür einsetzen, dass die Pflichten der
       Onlineanbieter konsequent durchgesetzt werde.
       
       Wo die Bundesregierung aber durchaus einen Hebel hat, ist bei der
       Strafverfolgung dieser Taten. So sind derzeit verschiedene
       Gesetzesverschärfungen im Gespräch. Zum einen hat das Bundeskabinett [6][im
       Mai einen Gesetzentwurf beschlossen, um den Einsatz von sogenannten
       K.-o.-Tropfen in Zukunft schärfer zu ahnden]. Solche Substanzen, die Opfer
       willen- und widerstandslos werden lassen, sollen künftig als „gefährliche
       Werkzeuge“ gelten und damit als besonders schwere Form des sexuellen
       Übergriffes erfasst werden.
       
       Zum anderen hatten die Justizminister der Länder im November einstimmig den
       Beschluss gefasst, dass die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von
       Vergewaltigungsvideos allgemein unter Strafe gestellt werden sollte.
       Ausgegangen war die Initiative von der niedersächsischen Justizministerin
       Kathrin Wahlmann (SPD). Eine Anfrage der taz dazu blieb bislang
       unbeantwortet.
       
       ## Linke kritisiert Untätigkeit
       
       Der Linken-Abgeordneten Kathrin Gebel geht das nicht weit genug. „Härtere
       Strafen helfen wenig, wenn Täterstrukturen nicht erkannt, Plattformen nicht
       wirksam adressiert, Betroffene nicht spezifisch unterstützt werden und
       Fälle statistisch unsichtbar bleiben“, sagt sie. „Die Bundesregierung weiß
       zu wenig, zählt zu wenig und tut zu wenig.“ Gebel fordert für organisierte
       sexualisierte Gewalt wie diese eine bundesweite Erfassung dieser Straftaten
       und spezialisierte Ermittlungsstrukturen und konkrete Hilfe für Betroffene.
       
       Auf Gebels Frage hin, ob die Bundesregierung die staatlichen Hilfsangebote
       für Betroffene dieser Taten für ausreichend halte, verweist die
       Bundesregierung unter anderem auf das Gewalthilfegesetz. Das [7][2025 in
       Kraft getretene Gesetz] sichert [8][gewaltbetroffenen Frauen einen
       Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zu]. Wegen ungeklärter
       Finanzierungsfragen steht dessen Umsetzung aber erheblich in der Kritik.
       Länder und Kommunen, die für den Ausbau des Hilfesystems verantwortlich
       sind, sehen die zugesagten 2,6 Milliarden Euro des Bundes als unzureichend
       an. Derzeit fehlen in Deutschland rund 12.000 Frauenhausplätze.
       
       8 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Zunahme-der-Sexualstraftaten/!6172429
 (DIR) [2] https://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/ndr-recherche-zu-vergewaltiger-netzwerk-bdk-fordert-zentralstelle-beim-bka,pressemeldungndr-140.html
 (DIR) [3] /Sexuelle-Gewalt-gegen-Frauen/!6052147
 (DIR) [4] /Sexualisierte-Gewalt/!6164544
 (DIR) [5] https://www.youtube.com/watch?v=GLrzyOLJUtk
 (DIR) [6] /Hoehere-Strafen-bei-Vergewaltigung/!6178807
 (DIR) [7] /Gewalthilfegesetz-in-Berlin/!6090349
 (DIR) [8] /Kinder-in-Frauenhaeusern/!6070705
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anne Fromm
 (DIR) Amelie Sittenauer
       
       ## TAGS
       
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