# taz.de -- Verschärfung des Sexualstrafrechts: Es geht nicht um verunglückte Komplimente
       
       > Der Gesetzentwurf gegen verbale sexuelle Belästigung geht vielen nicht
       > weit genug. Doch lieber später nachschärfen als über das Ziel
       > hinausschießen.
       
 (IMG) Bild: Schnell kann auch aus Harmonie übergriffiges Machtverhalten werden
       
       Fast alle Frauen kennen das: Sie schlendern durch die Straßen und müssen
       sich immer wieder [1][dumme oder obszöne Sprüche von Männern anhören]. Eine
       Schauspielerin lief einmal zehn Stunden durch New York, ihre versteckte
       Kamera registrierte rund 100 Anmachsprüche.
       
       Es geht hier nicht ums Flirten, es geht nicht um Komplimente, es geht um
       Machtdemonstrationen. Deshalb ist es durchaus richtig, derartiges Verhalten
       zu bestrafen, wie es Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) nun vorhat. Sie
       hatte eine Initiative gegen sexuelle Belästigung mittels Worten und Gesten
       angekündigt – und hat geliefert.
       
       Zwar wird [2][ihr Gesetzentwurf] vermutlich vielen nicht weit genug gehen.
       Denn Hubig will verbale sexuelle Belästigungen nur dann bestrafen, wenn sie
       „einschüchternd“ oder „bedrängend“ wirken. Da wird ein bloßes
       Hinterherpfeifen nicht genügen, selbst wenn es mit dem unangenehmsten
       Lachen verbunden ist.
       
       Aber der vorsichtige Ansatz von Hubig ist richtig. Denn gut gemeinte
       Strafrechtsverschärfungen, die zu weit gehen, können schnell ins Gegenteil
       umschlagen. Wenn es Hausdurchsuchungen wegen bloßer anzüglicher Bemerkungen
       geben würde, wäre die Empörung schnell am Kochen und die Bestrafung
       sexueller Belästigungen würde als neuer [3][Exzess der Wokeness] bekämpft.
       Das wäre im Ergebnis dann eher ein Rückschritt.
       
       Sollte die von Hubig geplante Strafrechtsverschärfung nicht genügen, kann
       sie in einigen Jahren immer noch nachgebessert werden. So wie ab 2016
       zunächst nur unerwünschtes körperliches Angrapschen und Betatschen als
       sexuelle Belästigungen erfasst wurde und dies nun um nicht-körperliche
       Anmache verschärft wird.
       
       Doch Hubigs Gesetzentwurf hat auch heute schon das Potenzial, Werte zu
       verdeutlichen. Die Feinheiten der Strafnorm mögen im Einzelfall zu
       Enttäuschungen führen. In der Breite der Gesellschaft kommt aber das Signal
       an, dass es nicht in Ordnung ist, [4][Frauen zum Objekt belästigender
       Kommentare] und Gesten zu machen.
       
       Hubig und die Bundesregierung nehmen den Schutz von Frauen und ihrer
       sexuellen Selbstbestimmung auch sonst durchaus ernst. So wird der Bundestag
       demnächst ein [5][Gesetz gegen digitale Gewalt] beschließen. Auch dort
       wurden Forderungen der Frauenbewegung aufgegriffen. So werden sexualisierte
       Deepfakes, unerwünschte Aufnahmen in der Sauna und das [6][sexuell
       motivierte Filmen des Pos einer Joggerin] künftig strafbar sein.
       
       Und – die Prognose sei gewagt – noch in dieser Wahlperiode wird das Prinzip
       [7][„Ja heißt Ja“ im deutschen Sexualstrafrecht] eingeführt – wenn die
       Koalition lange genug durchhält.
       
       2 Nov 2026
       
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