# taz.de -- Verschärfung des Sexualstrafrechts: Es geht nicht um verunglückte Komplimente
> Der Gesetzentwurf gegen verbale sexuelle Belästigung geht vielen nicht
> weit genug. Doch lieber später nachschärfen als über das Ziel
> hinausschießen.
(IMG) Bild: Schnell kann auch aus Harmonie übergriffiges Machtverhalten werden
Fast alle Frauen kennen das: Sie schlendern durch die Straßen und müssen
sich immer wieder [1][dumme oder obszöne Sprüche von Männern anhören]. Eine
Schauspielerin lief einmal zehn Stunden durch New York, ihre versteckte
Kamera registrierte rund 100 Anmachsprüche.
Es geht hier nicht ums Flirten, es geht nicht um Komplimente, es geht um
Machtdemonstrationen. Deshalb ist es durchaus richtig, derartiges Verhalten
zu bestrafen, wie es Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) nun vorhat. Sie
hatte eine Initiative gegen sexuelle Belästigung mittels Worten und Gesten
angekündigt – und hat geliefert.
Zwar wird [2][ihr Gesetzentwurf] vermutlich vielen nicht weit genug gehen.
Denn Hubig will verbale sexuelle Belästigungen nur dann bestrafen, wenn sie
„einschüchternd“ oder „bedrängend“ wirken. Da wird ein bloßes
Hinterherpfeifen nicht genügen, selbst wenn es mit dem unangenehmsten
Lachen verbunden ist.
Aber der vorsichtige Ansatz von Hubig ist richtig. Denn gut gemeinte
Strafrechtsverschärfungen, die zu weit gehen, können schnell ins Gegenteil
umschlagen. Wenn es Hausdurchsuchungen wegen bloßer anzüglicher Bemerkungen
geben würde, wäre die Empörung schnell am Kochen und die Bestrafung
sexueller Belästigungen würde als neuer [3][Exzess der Wokeness] bekämpft.
Das wäre im Ergebnis dann eher ein Rückschritt.
Sollte die von Hubig geplante Strafrechtsverschärfung nicht genügen, kann
sie in einigen Jahren immer noch nachgebessert werden. So wie ab 2016
zunächst nur unerwünschtes körperliches Angrapschen und Betatschen als
sexuelle Belästigungen erfasst wurde und dies nun um nicht-körperliche
Anmache verschärft wird.
Doch Hubigs Gesetzentwurf hat auch heute schon das Potenzial, Werte zu
verdeutlichen. Die Feinheiten der Strafnorm mögen im Einzelfall zu
Enttäuschungen führen. In der Breite der Gesellschaft kommt aber das Signal
an, dass es nicht in Ordnung ist, [4][Frauen zum Objekt belästigender
Kommentare] und Gesten zu machen.
Hubig und die Bundesregierung nehmen den Schutz von Frauen und ihrer
sexuellen Selbstbestimmung auch sonst durchaus ernst. So wird der Bundestag
demnächst ein [5][Gesetz gegen digitale Gewalt] beschließen. Auch dort
wurden Forderungen der Frauenbewegung aufgegriffen. So werden sexualisierte
Deepfakes, unerwünschte Aufnahmen in der Sauna und das [6][sexuell
motivierte Filmen des Pos einer Joggerin] künftig strafbar sein.
Und – die Prognose sei gewagt – noch in dieser Wahlperiode wird das Prinzip
[7][„Ja heißt Ja“ im deutschen Sexualstrafrecht] eingeführt – wenn die
Koalition lange genug durchhält.
2 Nov 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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