# taz.de -- Länderfinanzausgleich: Finanzministerium sieht „Extremismusklausel“ kritisch
> Bundesfinanzminister Klingbeil bremst den Vorstoß von CSU-Chef Söder ab,
> von Linke oder AfD regierten Bundesländern Mittel vorzuenthalten. Er
> verweist auf ein anderes Mittel.
(IMG) Bild: Der Vorschlag von Söder würde alle Bürger*innen in Sachsen-Anhalt treffen
afp | Das Bundesfinanzministerium sieht die [1][CSU-Idee einer
„Extremismusklausel“] im Länderfinanzausgleich kritisch.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) halte „diesen Vorstoß nicht für
besonders zielführend“, sagte ein Sprecher des Ressorts am Freitag in
Berlin. Die Verfassung halte andere Mittel bereit, „um gegen etwaige
Verstöße vorzugehen“. Von denen „könnte auch Gebrauch gemacht werden“. Der
Sprecher nannte auf Nachfrage in diesem Zusammenhang den sogenannten
Bundeszwang.
Die [2][Idee einer „Extremismusklausel“] im Länderfinanzausgleich hatte
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder ins Gespräch gebracht.
Sie zielt demnach auf Sachsen-Anhalt und Berlin, wo künftig von der AfD
oder der Linkspartei geführte Regierungen amtieren könnten. Laut Söder
befindet sich Bayern in Gesprächen mit den beiden anderen Geberländern
Hessen und Baden-Württemberg über eine entsprechende Regelung.
Die Linke hatte die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September
klar gewonnen. Zusammen mit Grünen und SPD strebt die Partei eine Koalition
in der Hauptstadt an. Die Pläne werden jedoch von Antisemitismusvorwürfen
gegen einzelne Linke-Mitglieder überschattet. Auch an den
Vergesellschaftungsplänen der möglichen Koalitionspartner gibt es
[3][scharfe Kritik seitens der Union.]
In Sachsen-Anhalt könnte im Dezember mit dem AfD-Politiker Ulrich Siegmund
erstmals ein Politiker der in Teilen rechtsextremen Partei in Deutschland
in Regierungsverantwortung kommen. Die AfD hatte die Landtagswahl Anfang
September klar gewonnen, verfügt aber nicht über eine alleinige Mehrheit.
## Bundeszwang als Alternative
Finanzminister Klingbeil halte es nicht für gerechtfertigt, „Bürgerinnen
und Bürgern bestimmter Bundesländer Mittel vorzuenthalten“, sagte der
Ministeriumssprecher. Das Finanzausgleichsgesetz lebe davon, „dass die
ganzen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und der Länder
untereinander von Zusammenarbeit und gegenseitigem Vertrauen geprägt sind“.
Auf die Nachfrage eines Journalisten in der Bundespressekonferenz, welche
anderen Mittel die Verfassung bereithalte, um gegen grobe Rechtsverstöße in
den Ländern vorzugehen, antwortete der Sprecher: „Das ist vor allem der
sogenannte Bundeszwang.“
Das drastische Eingriffsrecht des „Bundeszwangs“ ist im Grundgesetz mit
Artikel 37 geregelt. Damit kann die Bundesregierung mit Zustimmung des
Bundesrates ein nicht kooperatives Land „zur Erfüllung seiner Pflichten“
anhalten. Dazu könnte etwa ein Staatskommissar eingesetzt werden, der
bestimmte Regierungsgeschäfte übernimmt. Der „Bundeszwang“ wurde seit
Gründung der Bundesrepublik noch kein einziges Mal angewendet. Betroffene
Landesregierungen würden wahrscheinlich dagegen beim
Bundesverfassungsgericht Klage einreichen.
23 Oct 2026
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