# taz.de -- Erbschaftsteuer vor Gericht: Bayern allein gegen alle
       
       > Die bayerische Staatsregierung will vor dem Bundesverfassungsgericht die
       > Regionalisierung der Erbschaftsteuer durchsetzen. Kein anderes Bundesland
       > zieht mit.
       
 (IMG) Bild: Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, kommt in den Verhandlungssaal
       
       Die Erbschaftsteuer wird wohl auch weiterhin bundeseinheitlich geregelt.
       Das zeichnete sich in der mündlichen Verhandlung vor dem
       Bundesverfassungsgericht ab. Der bayerische Wunsch nach Steuerwettbewerb
       wurde allgemein als gefährlich angesehen.
       
       Die Erbschaftsteuer ist ein Bundesgesetz. Es regelt bundeseinheitlich, dass
       der Freibetrag für Ehegatten bei 500.000 Euro liegt und für Kinder bei
       400.000 Euro.
       
       ## Bayern gegen bundeseinheitliche Regelung
       
       Gegen zentrale Normen dieses Bundesgesetzes hat Bayern jedoch 2023 eine
       abstrakte Normenkontrolle eingereicht. Die Bundesregelungen zu
       Freibeträgen, Steuersätzen und Grundstücksbewertungen seien
       verfassungswidrig, weil eine bundeseinheitliche Regelung „nicht
       erforderlich“ sei, so Bayern. An diesem Montag wurde in Karlsruhe mündlich
       verhandelt.
       
       „Der Bund hindert die Länder, passgenaue Lösungen zu entwickeln“, sagte
       Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Sein Rechtsvertreter Ekkehart
       Reimer erklärte: Die Landtage könnten die Erbschaftsteuer „einfach und mit
       Ortskenntnis“ regeln. Aber Bayern gehe es auch darum, „behutsam
       Unterschiede zu ermöglichen“, also „Steuerwettbewerb“, so Reimer.
       
       Michael Schrodi (SPD), Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, lehnte
       das bayerische Ziel rundweg ab: „Eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer
       würde zu ruinösem Steuerwettbewerb zulasten der finanzschwachen Länder
       führen.“
       
       ## NRW sieht sozialen Zusammenhalt gefährdet
       
       Dass Bayern in Karlsruhe wohl keine Chance hat, zeigte sich spätestens, als
       der vom Gericht ausgewählte Sachverständige, Steuerrechtsprofessor Wolfgang
       Schön, sprach: „Wo die Erbschaftsteuer regionalisiert wurde, gab es einen
       sehr starken Wettbewerb um eine niedrige Steuerbelastung, sodass die Steuer
       am Ende oft abgeschafft wurde.“ Er nannte Beispiele aus Spanien, den USA
       und Australien.
       
       In der Karlsruher Verhandlung wurde Bayern von keinem anderen Land
       unterstützt. NRW trat sogar ausdrücklich gegen Bayern auf: „Einige Länder
       werden nach einer Regionalisierung zu Magneten, die die reichen Erblasser
       anziehen“, argumentierte der NRW-Vertreter Peter Heinemann, „das Vertrauen
       in die bundesstaatliche Ordnung wird gefährdet, der soziale Zusammenhalt
       leidet.“
       
       Die Grünen im Bundestag hielten die bayerische Klage für so wichtig, dass
       sie mit Florian Meinel sogar einen eigenen Rechtsprofessor mitgebracht
       hatten. Auch Meinel verwies auf die 15 Bundesländer, die die bayerische
       Regionalisierungsklage nicht unterstützen. „Das sind die besseren Ratgeber
       für das Gericht“, betonte Meinel.
       
       ## Bayern will höhere Freibeträge
       
       Neben der angeblich fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes
       argumentierte Bayern auch noch mit den Grundrechten der Bürger:innen, unter
       anderem weil die Freibeträge schon seit 2009 nicht mehr erhöht wurden.
       Bayern rechnete vor, dass die allgemeine Geldentwertung in dieser Zeit 33
       Prozent betrug, dass Einfamlienhäuser 97 Prozent teurer wurden und Bauland
       sogar 146 Prozent. Der Rechtsvertreter Nordrhein-Westfalens Heribert
       Anzinger beharrte jedoch auf dem „politischen Spielraum“, den der
       Gesetzgeber brauche, er müsse die Freibeträge nicht erhöhen.
       
       Am morgigen Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht erneut über die
       Erbschaftsteuer verhandeln. Dann geht es in einem zweiten Verfahren um die
       Frage, ob Unternehmenserben zu sehr privilegiert werden. Die Urteile in
       beiden Verfahren werden erst in einigen Monaten verkündet.
       
       12 Oct 2026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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