# taz.de -- Linkspartei in Berlin: Die juristische Hürde für einen Rauswurf ist hoch
> Die Berliner Linkspartei steht unter Druck, sich von problematischen
> Mitgliedern zu trennen. Doch auch wenn sie das wollte, wäre das nicht so
> einfach.
(IMG) Bild: Linken-Parteitag in Potsdam: Der Streit um Nahost sorgt in der Linken immer wieder für komplizierte Konflikte
Wie geht eine Partei mit Mitgliedern oder Untergliederungen um, die gegen
deren Prinzipien verstoßen? Das ist eine Frage, die sich derzeit die
Berliner Linke stellen muss. Auch aus den Reihen der SPD und der Grünen,
ihren potentiellen Koalitionspartnern, kommen Forderungen, sich von
problematischen Teilen zu trennen, um so ein deutliches Zeichen gegen
Antisemitismus zu setzen. Das ist jedoch kein ganz leichtes Unterfangen.
Die juristische Hürde für den Rauswurf eines Mitglieds ist hoch. Alleine
der Verstoß gegen Parteibeschlüsse reicht als Ausschlussgrund noch nicht
aus – aus gutem Grund, denn das wäre das Ende jedes innerparteilichen
Pluralismus. Als Kriterium heißt es vielmehr in Paragraf 10 [1][des
Parteiengesetzes], dass ein Mitglied „nur dann“ ausgeschlossen werden kann,
„wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder
Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt“. Die
Entscheidung darüber muss ein Schiedsgericht fällen. Dagegen kann der oder
die Betroffene Berufung vor einem Schiedsgericht höherer Stufe einlegen.
Aber wann verstößt jemand erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung
einer Partei? Diese Formulierung ist interpretationsfähig – und bei den
Schiedsgerichten aller demokratischen Parteien gilt in der Regel der
Grundsatz, im Zweifel zugunsten des oder der Betroffenen zu entscheiden.
Das macht Parteiausschlüsse kompliziert, was sinnvoll ist, damit sie nicht
für innerparteiliche Machtkämpfe missbraucht werden können.
## 10 Jahre dauerte es, bis die SPD Thilo Sarrazin los war
Einfach ist es noch bei der Werbung für eine konkurrierende Partei. So
schloss die SPD im Frühjahr 2008 ohne viel Federlesen [2][den ehemaligen
Bundestagsabgeordneten Detlev von Larcher] nach 39-jähriger Mitgliedschaft
aus, weil er Ende 2007 in einem Leserbrief an die FAZ zur Wahl der Linken
aufgerufen hatte.
Weitaus schwerer tat sich die SPD im Fall von Thilo Sarrazin. Ganze zehn
Jahre und mehrere Anläufe dauerte es, [3][bis Berlins Ex-Finanzsenator
wegen seiner zahlreichen rassistischen Äußerungen ausgeschlossen wurde].
„Bliebe Sarrazin Mitglied der SPD, entstünde nach außen der Eindruck, die
SPD böte auch Mitgliedern mit Auffassungen im rechtspopulistischen Spektrum
Raum“, begründete im Juli 2020 letztinstanzlich [4][die
SPD-Bundesschiedskommission ihre Entscheidung].
Der Versuch, Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder wegen des Vorwurfs der
Verharmlosung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, seiner
Freundschaft zum russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie seiner Posten
in russischen Konzernen auszuschließen, [5][scheiterte hingegen]. Sowohl
die SPD-Schiedskommission der Region Hannover als auch die des Bezirks
Hannover konnten kein parteischädigendes Verhalten Schröders erkennen. Die
Berufung dagegen [6][lehnte die Bundesschiedskommission im Mai 2023 ab].
## Wagenknecht durfte bleiben – bis sie von selbst ging
Und wie sieht das bei der Linken aus? Anders als beispielsweise in der SPD
können bei ihr Parteiausschlussverfahren nicht nur von einer
Parteigliederung oder dem Parteivorstand beantragt werden, sondern von
jedem Mitglied. Das sorgt zwar dafür, dass die Schiedsgerichte der Linken
deutlich mehr zu tun haben als die anderer Parteien. Aber das führt nicht
unbedingt zu mehr Parteiausschlüssen.
So versuchten mehrere Mitglieder vergeblich, 2021 Sarah Wagenknecht nach
Veröffentlichung [7][ihrer antilinken Kampfschrift „Die Selbstgerechten“]
ausschließen zu lassen. Der Partei sei zwar durch das Verhalten
Wagenknechts tatsächlich Schaden entstanden, argumentierte die
nordrhein-westfälische Landesschiedskommission. Aber das sei nicht nur ihr
anzulasten, da „in gleicher Weise“ die Linke dafür die Verantwortung trage,
„die seit vielen Jahren den mit zunehmender Härte geführten Konflikt“ um
Wagenknechts Ansichten „nicht politisch löse“, sondern verschleppe.
Die Beschwerde gegen den Nichtausschluss [8][wies die
Bundesschiedskommission im Mai 2022 einstimmig zurück]. Sie konnte oder
wollte nicht einmal den Schaden Wagenknechts für die Linke erkennen. Zu
diesem Zeitpunkt hatten die Ex-Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag
und ihre Getreuen längst mit den Planungen für ihre Abspaltung begonnen. Im
Oktober 2023 traten sie aus, um ihre eigene Partei zu gründen.
## Erfolgreicher Ausschluss gegen israelfeindliche Aktivisten
Durch die Instanzen hindurch erfolgreich war hingegen [9][das
Parteiausschlussverfahren gegen Ramsis Kilani], ein trotzkistisches
Mitglied der Linken in Neukölln. Den Rauswurf des Pro-Palästina-Aktivisten
wegen dessen offen [10][israelfeindlichen und terrorrelativierenden
Äußerungen] beantragt hatten im Oktober 2024 die damalige Berliner
Linkenvorsitzende Katina Schubert und Martin Schirdewan, Vorsitzender der
Linksfraktion im EU-Parlament. Kilani hatte zuvor das terroristische
Massaker vom 7. Oktober 2023 zu einer „von der Hamas angeführten Offensive
gegen Israel“ verklärt und unter anderem verkündet: „Für revolutionäre
Sozialisten hatten und haben die Palästinenser immer jedes Recht, sich mit
allen erforderlichen Mitteln gegen die von den Imperialisten unterstützte
zionistische Siedlerkolonie zu wehren, die ihr Land besetzt und sie
unterdrückt.“
Den Beschluss der Berliner Landesschiedskommission, Kilani die
Mitgliedschaft zu entziehen, bestätigte die Bundesschiedskommission im
November 2025. Das höchste Parteigericht warf ihm unter anderem die
„Relativierung der Taten und Absichten einer antisemitischen
Terrororganisation wie der Hamas“ vor. So habe er bestritten, dass die
Hamas „von einem auf einen Vernichtungswillen hinauslaufenden
Antisemitismus geleitet wird“. Damit habe Kilani „in deutlicher Weise gegen
den Parteigrundkonsens zur Ablehnung jeglichen Antisemitismus verstoßen,
indem er eine schlagkräftig und gewaltvoll agierende antisemitische
Terrororganisation verharmlost“.
Das höchste Parteigericht konstatierte, dass es sich bei dem Bekenntnis zum
Existenzrecht des Staates Israel „um einen Grundsatz der Partei Die Linke“
handelt. Kilani habe sich demgegenüber „in deutlicher Weise gegen den
Parteigrundkonsens zum Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel
öffentlich in Widerspruch gesetzt als auch eine Vielzahl von
Entführungsopfern, von denen sogar einige in Geiselhaft ums Leben kamen,
öffentlich wahrnehmbar herabgewürdigt“.
## Protest gegen den Ausschluss von Ramsis Kilani
Die Linke Neukölln [11][kritisierte den Parteiausschluss Kilanis scharf].
Es habe „keinerlei rechtliche oder politische Notwendigkeit für diesen
Parteiausschluss“ gegeben. Es habe keine nachvollziehbare Begründung
gegeben, wie Kilanis Äußerungen der Partei „schweren Schaden“ zugefügt
haben sollen. Die Anstrengung des Ausschlussverfahrens sei „ein schwerer
politischer Fehler“ gewesen. Zu einer solchen Auffassung kann nur kommen,
wer die Positionen Kilanis zumindest im Grundsatz teilt.
Rund 100 Aktivist:innen der LAG Palästinasolidarität demonstrierten vor
und im Karl-Liebknecht-Haus, der Parteizentrale, gegen die
Schiedsgerichtentscheidung. Als eine ihrer Wortführer:innen war auch
Hannah Bruns mit dabei, [12][gegen die inzwischen ebenfalls ein
Ausschlussverfahren läuft]. Sie vertritt die Auffassung, die Befreiung
Palästinas ende „dann, wenn Tel Aviv wieder in der Hand von Palästina
liegt“.
Innerparteiliche Zusammenschlüsse wie die LAG Palästinasolidarität könnten
übrigens laut [13][Linken-Satzung] „durch einen Beschluss des Parteitages
oder des Parteirates aufgelöst werden“. Voraussetzung dafür ist, dass sie
„in ihrem Selbstverständnis, in ihren Beschlüssen oder in ihrem politischen
Wirken erheblich und fortgesetzt gegen die Grundsätze des Programms, der
Satzung oder Grundsatzbeschlüsse der Partei verstoßen“.
## Erweiterter Spielraum für propalästinensische Aktivist:innen
Auf den ersten Blick scheint der [14][Beschluss der Bundesschiedskommission
in Sachen Kilani] sehr klar zu sein. Beim genaueren Hinsehen ist jedoch zu
erkennen, dass er im Vergleich zur vorigen Entscheidung der Berliner
Landesschiedskommission den Spielraum für propalästinensische
Aktivist:innen erweitert hat.
Denn anders als zur Vorinstanz befand das höchste Parteigericht, dass
Kilanis dämonisierende Bezeichnungen Israels als „genozidalen
Kolonialstaat“ oder „koloniales Gebilde“ nicht rechtlich inkriminierbar
seien. Schließlich sei „die Gründung des Staates Israel nur durch das Zutun
der vorherigen Kolonialmacht möglich geworden, sodass es in der
Formulierung des ‚kolonialen Gebildes‘ doch einen sachlichen Tatsachenkern
gibt, der die Verwendung des entsprechenden Terminus in der Debatte nicht
von vornherein ausschließt“, so die spitzfindige Argumentation des
Gremiums.
Auch würden Äußerungen Kilanis, bei dem Überfall vom 7. Oktober 2023 habe
es sich um den „klassischen Ausbruch kolonialer Gegengewalt nach
Jahrzehnten struktureller kolonialer Gewalt“ gehandelt, zwar „grenzwertig
erscheinen“. Ihnen wohne jedoch „immer noch ein deskriptives Element der
wertenden Beschreibung inne, welches im Rahmen der innerparteilichen
Debatte hinzunehmen ist“.
## Zu unkonkrete Unvereinbarkeitsbeschlüsse
Interessant ist auch, was die Bundesschiedskommission [15][in einem anderen
Verfahren] zur Zusammenarbeit mit problematischen Organisationen
festgestellt hat. Im April 2026 hob sie den Beschluss der Vorinstanz gegen
die finanzielle Unterstützung auf, die der örtliche Linken-Stadtverband
einer Protestaktion gegen Waffenlieferungen an Israel in Leipzig gewährt
hatte. Zu deren Organisatoren gehörte auch [16][die propalästinensische
Leipziger Gruppe Handala].
Die sächsische Landesschiedskommission hatte argumentiert, dass eine
Zusammenarbeit mit Handala für die Linke unvereinbar sei, da die Gruppe das
Existenzrecht Israels nicht anerkenne, die Verbrechen der Hamas vom 7.
Oktober 2023 verharmlose und sich nicht von der Hamas distanziere. Das
jedoch widerspreche der Beschlusslage der Linken.
Tatsächlich hat beispielsweise der Bundesparteitag im Oktober 2024 in Halle
beschlossen: „Wer in Nahost oder hierzulande antisemitische Ressentiments
befeuert, wer das Existenzrecht Israels in Frage stellt, wer gegen jüdische
Menschen hetzt oder den Terror der Hamas relativiert, kann für uns ebenso
wenig Bündnispartner*in sein wie diejenigen, die rassistische,
anti-muslimische oder anti-palästinensische Angriffe und Propaganda
gutheißen oder betreiben.“
Die Beschlusslage der Linken in Sachsen ist noch eindeutiger. Für den
dortigen Landesverband „ist die Zusammenarbeit mit Vereinigungen oder
Personen, welche einen eliminatorischen Antisemitismus unter dem Deckmantel
des Antizionismus vertreten, die Gewalttaten des 7. Oktober 2023 oder das
verbrecherische Agieren der Hamas und anderer islamistischer Organisationen
verherrlichen, verharmlosen oder leugnen, mit seinen Prinzipien und seiner
Programmatik unvereinbar“. Daher schließe die sächsische Linke „jedwede
Zusammenarbeit mit diesen aus“.
Doch das reichte der Bundesschiedskommission nicht. Denn was in allen
entsprechenden vermeintlichen Unvereinbarkeitsbeschlüssen der Linken fehlt:
die klare Benennung von Ross und Reiter. „Aus dem die Unvereinbarkeit
konstituierenden Beschluss selbst“ müsse aber „hinreichend bestimmt
hervorgehen, auf welche konkrete Organisation oder Person sich dieser
bezieht“, befand das Parteigericht. Es müsse „ohne weitere Interpretations-
oder inhaltliche Subsumtionsleistungen klar ersichtlich werden, wer (alles)
gemeint ist“. Handala finde jedoch „keinerlei Erwähnung“. Das gilt übrigens
auch für jene eigentümlichen „Bündnispartner“ der Linken Neukölln, [17][wie
dem Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitee].
5 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.gesetze-im-internet.de/partg/BJNR007730967.html
(DIR) [2] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wahlaufruf-fuer-die-linke-spd-wirft-kritiker-larcher-aus-der-partei-a-546575.html
(DIR) [3] /Thilo-Sarrazin-aus-der-SPD-ausgeschlossen/!5699734
(DIR) [4] https://www.spd.de/service/pressemitteilungen/detail/news/presseerklaerung-der-bundesschiedskommission-der-spd-1/31/07/2020
(DIR) [5] /Sanktionen-gegen-Putins-Freund-Schroeder/!5870384
(DIR) [6] https://www.vorwaerts.de/parteileben/parteiordnungsverfahren-schroder-darf-endgultig-der-spd-bleiben
(DIR) [7] /Wirbel-um-Wagenknechts-neues-Buch/!5759235
(DIR) [8] https://www.die-linke.de/fileadmin/beschluesse-bschk/2022/BSchK-023-2021.pdf
(DIR) [9] /Streit-ueber-Antisemitismus/!6045837
(DIR) [10] https://isj.org.uk/strategies-for-liberation-old-and-new-arguments-in-the-palestinian-left/
(DIR) [11] https://www.die-linke-neukoelln.de/politik/nachrichten/detailansicht/news/statement-der-linken-neukoelln-zur-entscheidung-der-bundesschiedskommission-im-fall-ramsis-kilani/
(DIR) [12] /Berliner-Linkspartei/!6215575
(DIR) [13] https://www.die-linke.de/partei/grundsatzdokumente/bundessatzung/
(DIR) [14] https://www.die-linke.de/fileadmin/beschluesse-bschk/2025/BSchK-002-2025.pdf
(DIR) [15] https://www.die-linke.de/fileadmin/beschluesse-bschk/2026/BSchK-018-2025.pdf
(DIR) [16] https://www.lvz.de/lokales/leipzig/umstrittene-gruppe-handala-leipzig-erhaelt-leipziger-friedenspreis-UWD7E2YG35H4DA4CY4MR6J6K2Y.html
(DIR) [17] /Debatte-um-Neukoellner-Linke/!6105729
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(DIR) Pascal Beucker
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