# taz.de -- Linkspartei in Berlin: Die juristische Hürde für einen Rauswurf ist hoch
       
       > Die Berliner Linkspartei steht unter Druck, sich von problematischen
       > Mitgliedern zu trennen. Doch auch wenn sie das wollte, wäre das nicht so
       > einfach.
       
 (IMG) Bild: Linken-Parteitag in Potsdam: Der Streit um Nahost sorgt in der Linken immer wieder für komplizierte Konflikte
       
       Wie geht eine Partei mit Mitgliedern oder Untergliederungen um, die gegen
       deren Prinzipien verstoßen? Das ist eine Frage, die sich derzeit die
       Berliner Linke stellen muss. Auch aus den Reihen der SPD und der Grünen,
       ihren potentiellen Koalitionspartnern, kommen Forderungen, sich von
       problematischen Teilen zu trennen, um so ein deutliches Zeichen gegen
       Antisemitismus zu setzen. Das ist jedoch kein ganz leichtes Unterfangen.
       
       Die juristische Hürde für den Rauswurf eines Mitglieds ist hoch. Alleine
       der Verstoß gegen Parteibeschlüsse reicht als Ausschlussgrund noch nicht
       aus – aus gutem Grund, denn das wäre das Ende jedes innerparteilichen
       Pluralismus. Als Kriterium heißt es vielmehr in Paragraf 10 [1][des
       Parteiengesetzes], dass ein Mitglied „nur dann“ ausgeschlossen werden kann,
       „wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder
       Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt“. Die
       Entscheidung darüber muss ein Schiedsgericht fällen. Dagegen kann der oder
       die Betroffene Berufung vor einem Schiedsgericht höherer Stufe einlegen.
       
       Aber wann verstößt jemand erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung
       einer Partei? Diese Formulierung ist interpretationsfähig – und bei den
       Schiedsgerichten aller demokratischen Parteien gilt in der Regel der
       Grundsatz, im Zweifel zugunsten des oder der Betroffenen zu entscheiden.
       Das macht Parteiausschlüsse kompliziert, was sinnvoll ist, damit sie nicht
       für innerparteiliche Machtkämpfe missbraucht werden können.
       
       ## 10 Jahre dauerte es, bis die SPD Thilo Sarrazin los war
       
       Einfach ist es noch bei der Werbung für eine konkurrierende Partei. So
       schloss die SPD im Frühjahr 2008 ohne viel Federlesen [2][den ehemaligen
       Bundestagsabgeordneten Detlev von Larcher] nach 39-jähriger Mitgliedschaft
       aus, weil er Ende 2007 in einem Leserbrief an die FAZ zur Wahl der Linken
       aufgerufen hatte.
       
       Weitaus schwerer tat sich die SPD im Fall von Thilo Sarrazin. Ganze zehn
       Jahre und mehrere Anläufe dauerte es, [3][bis Berlins Ex-Finanzsenator
       wegen seiner zahlreichen rassistischen Äußerungen ausgeschlossen wurde].
       „Bliebe Sarrazin Mitglied der SPD, entstünde nach außen der Eindruck, die
       SPD böte auch Mitgliedern mit Auffassungen im rechtspopulistischen Spektrum
       Raum“, begründete im Juli 2020 letztinstanzlich [4][die
       SPD-Bundesschiedskommission ihre Entscheidung].
       
       Der Versuch, Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder wegen des Vorwurfs der
       Verharmlosung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, seiner
       Freundschaft zum russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie seiner Posten
       in russischen Konzernen auszuschließen, [5][scheiterte hingegen]. Sowohl
       die SPD-Schiedskommission der Region Hannover als auch die des Bezirks
       Hannover konnten kein parteischädigendes Verhalten Schröders erkennen. Die
       Berufung dagegen [6][lehnte die Bundesschiedskommission im Mai 2023 ab].
       
       ## Wagenknecht durfte bleiben – bis sie von selbst ging
       
       Und wie sieht das bei der Linken aus? Anders als beispielsweise in der SPD
       können bei ihr Parteiausschlussverfahren nicht nur von einer
       Parteigliederung oder dem Parteivorstand beantragt werden, sondern von
       jedem Mitglied. Das sorgt zwar dafür, dass die Schiedsgerichte der Linken
       deutlich mehr zu tun haben als die anderer Parteien. Aber das führt nicht
       unbedingt zu mehr Parteiausschlüssen.
       
       So versuchten mehrere Mitglieder vergeblich, 2021 Sarah Wagenknecht nach
       Veröffentlichung [7][ihrer antilinken Kampfschrift „Die Selbstgerechten“]
       ausschließen zu lassen. Der Partei sei zwar durch das Verhalten
       Wagenknechts tatsächlich Schaden entstanden, argumentierte die
       nordrhein-westfälische Landesschiedskommission. Aber das sei nicht nur ihr
       anzulasten, da „in gleicher Weise“ die Linke dafür die Verantwortung trage,
       „die seit vielen Jahren den mit zunehmender Härte geführten Konflikt“ um
       Wagenknechts Ansichten „nicht politisch löse“, sondern verschleppe.
       
       Die Beschwerde gegen den Nichtausschluss [8][wies die
       Bundesschiedskommission im Mai 2022 einstimmig zurück]. Sie konnte oder
       wollte nicht einmal den Schaden Wagenknechts für die Linke erkennen. Zu
       diesem Zeitpunkt hatten die Ex-Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag
       und ihre Getreuen längst mit den Planungen für ihre Abspaltung begonnen. Im
       Oktober 2023 traten sie aus, um ihre eigene Partei zu gründen.
       
       ## Erfolgreicher Ausschluss gegen israelfeindliche Aktivisten
       
       Durch die Instanzen hindurch erfolgreich war hingegen [9][das
       Parteiausschlussverfahren gegen Ramsis Kilani], ein trotzkistisches
       Mitglied der Linken in Neukölln. Den Rauswurf des Pro-Palästina-Aktivisten
       wegen dessen offen [10][israelfeindlichen und terrorrelativierenden
       Äußerungen] beantragt hatten im Oktober 2024 die damalige Berliner
       Linkenvorsitzende Katina Schubert und Martin Schirdewan, Vorsitzender der
       Linksfraktion im EU-Parlament. Kilani hatte zuvor das terroristische
       Massaker vom 7. Oktober 2023 zu einer „von der Hamas angeführten Offensive
       gegen Israel“ verklärt und unter anderem verkündet: „Für revolutionäre
       Sozialisten hatten und haben die Palästinenser immer jedes Recht, sich mit
       allen erforderlichen Mitteln gegen die von den Imperialisten unterstützte
       zionistische Siedlerkolonie zu wehren, die ihr Land besetzt und sie
       unterdrückt.“
       
       Den Beschluss der Berliner Landesschiedskommission, Kilani die
       Mitgliedschaft zu entziehen, bestätigte die Bundesschiedskommission im
       November 2025. Das höchste Parteigericht warf ihm unter anderem die
       „Relativierung der Taten und Absichten einer antisemitischen
       Terrororganisation wie der Hamas“ vor. So habe er bestritten, dass die
       Hamas „von einem auf einen Vernichtungswillen hinauslaufenden
       Antisemitismus geleitet wird“. Damit habe Kilani „in deutlicher Weise gegen
       den Parteigrundkonsens zur Ablehnung jeglichen Antisemitismus verstoßen,
       indem er eine schlagkräftig und gewaltvoll agierende antisemitische
       Terrororganisation verharmlost“.
       
       Das höchste Parteigericht konstatierte, dass es sich bei dem Bekenntnis zum
       Existenzrecht des Staates Israel „um einen Grundsatz der Partei Die Linke“
       handelt. Kilani habe sich demgegenüber „in deutlicher Weise gegen den
       Parteigrundkonsens zum Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel
       öffentlich in Widerspruch gesetzt als auch eine Vielzahl von
       Entführungsopfern, von denen sogar einige in Geiselhaft ums Leben kamen,
       öffentlich wahrnehmbar herabgewürdigt“.
       
       ## Protest gegen den Ausschluss von Ramsis Kilani
       
       Die Linke Neukölln [11][kritisierte den Parteiausschluss Kilanis scharf].
       Es habe „keinerlei rechtliche oder politische Notwendigkeit für diesen
       Parteiausschluss“ gegeben. Es habe keine nachvollziehbare Begründung
       gegeben, wie Kilanis Äußerungen der Partei „schweren Schaden“ zugefügt
       haben sollen. Die Anstrengung des Ausschlussverfahrens sei „ein schwerer
       politischer Fehler“ gewesen. Zu einer solchen Auffassung kann nur kommen,
       wer die Positionen Kilanis zumindest im Grundsatz teilt.
       
       Rund 100 Aktivist:innen der LAG Palästinasolidarität demonstrierten vor
       und im Karl-Liebknecht-Haus, der Parteizentrale, gegen die
       Schiedsgerichtentscheidung. Als eine ihrer Wortführer:innen war auch
       Hannah Bruns mit dabei, [12][gegen die inzwischen ebenfalls ein
       Ausschlussverfahren läuft]. Sie vertritt die Auffassung, die Befreiung
       Palästinas ende „dann, wenn Tel Aviv wieder in der Hand von Palästina
       liegt“.
       
       Innerparteiliche Zusammenschlüsse wie die LAG Palästinasolidarität könnten
       übrigens laut [13][Linken-Satzung] „durch einen Beschluss des Parteitages
       oder des Parteirates aufgelöst werden“. Voraussetzung dafür ist, dass sie
       „in ihrem Selbstverständnis, in ihren Beschlüssen oder in ihrem politischen
       Wirken erheblich und fortgesetzt gegen die Grundsätze des Programms, der
       Satzung oder Grundsatzbeschlüsse der Partei verstoßen“.
       
       ## Erweiterter Spielraum für propalästinensische Aktivist:innen
       
       Auf den ersten Blick scheint der [14][Beschluss der Bundesschiedskommission
       in Sachen Kilani] sehr klar zu sein. Beim genaueren Hinsehen ist jedoch zu
       erkennen, dass er im Vergleich zur vorigen Entscheidung der Berliner
       Landesschiedskommission den Spielraum für propalästinensische
       Aktivist:innen erweitert hat.
       
       Denn anders als zur Vorinstanz befand das höchste Parteigericht, dass
       Kilanis dämonisierende Bezeichnungen Israels als „genozidalen
       Kolonialstaat“ oder „koloniales Gebilde“ nicht rechtlich inkriminierbar
       seien. Schließlich sei „die Gründung des Staates Israel nur durch das Zutun
       der vorherigen Kolonialmacht möglich geworden, sodass es in der
       Formulierung des ‚kolonialen Gebildes‘ doch einen sachlichen Tatsachenkern
       gibt, der die Verwendung des entsprechenden Terminus in der Debatte nicht
       von vornherein ausschließt“, so die spitzfindige Argumentation des
       Gremiums.
       
       Auch würden Äußerungen Kilanis, bei dem Überfall vom 7. Oktober 2023 habe
       es sich um den „klassischen Ausbruch kolonialer Gegengewalt nach
       Jahrzehnten struktureller kolonialer Gewalt“ gehandelt, zwar „grenzwertig
       erscheinen“. Ihnen wohne jedoch „immer noch ein deskriptives Element der
       wertenden Beschreibung inne, welches im Rahmen der innerparteilichen
       Debatte hinzunehmen ist“.
       
       ## Zu unkonkrete Unvereinbarkeitsbeschlüsse
       
       Interessant ist auch, was die Bundesschiedskommission [15][in einem anderen
       Verfahren] zur Zusammenarbeit mit problematischen Organisationen
       festgestellt hat. Im April 2026 hob sie den Beschluss der Vorinstanz gegen
       die finanzielle Unterstützung auf, die der örtliche Linken-Stadtverband
       einer Protestaktion gegen Waffenlieferungen an Israel in Leipzig gewährt
       hatte. Zu deren Organisatoren gehörte auch [16][die propalästinensische
       Leipziger Gruppe Handala].
       
       Die sächsische Landesschiedskommission hatte argumentiert, dass eine
       Zusammenarbeit mit Handala für die Linke unvereinbar sei, da die Gruppe das
       Existenzrecht Israels nicht anerkenne, die Verbrechen der Hamas vom 7.
       Oktober 2023 verharmlose und sich nicht von der Hamas distanziere. Das
       jedoch widerspreche der Beschlusslage der Linken.
       
       Tatsächlich hat beispielsweise der Bundesparteitag im Oktober 2024 in Halle
       beschlossen: „Wer in Nahost oder hierzulande antisemitische Ressentiments
       befeuert, wer das Existenzrecht Israels in Frage stellt, wer gegen jüdische
       Menschen hetzt oder den Terror der Hamas relativiert, kann für uns ebenso
       wenig Bündnispartner*in sein wie diejenigen, die rassistische,
       anti-muslimische oder anti-palästinensische Angriffe und Propaganda
       gutheißen oder betreiben.“
       
       Die Beschlusslage der Linken in Sachsen ist noch eindeutiger. Für den
       dortigen Landesverband „ist die Zusammenarbeit mit Vereinigungen oder
       Personen, welche einen eliminatorischen Antisemitismus unter dem Deckmantel
       des Antizionismus vertreten, die Gewalttaten des 7. Oktober 2023 oder das
       verbrecherische Agieren der Hamas und anderer islamistischer Organisationen
       verherrlichen, verharmlosen oder leugnen, mit seinen Prinzipien und seiner
       Programmatik unvereinbar“. Daher schließe die sächsische Linke „jedwede
       Zusammenarbeit mit diesen aus“.
       
       Doch das reichte der Bundesschiedskommission nicht. Denn was in allen
       entsprechenden vermeintlichen Unvereinbarkeitsbeschlüssen der Linken fehlt:
       die klare Benennung von Ross und Reiter. „Aus dem die Unvereinbarkeit
       konstituierenden Beschluss selbst“ müsse aber „hinreichend bestimmt
       hervorgehen, auf welche konkrete Organisation oder Person sich dieser
       bezieht“, befand das Parteigericht. Es müsse „ohne weitere Interpretations-
       oder inhaltliche Subsumtionsleistungen klar ersichtlich werden, wer (alles)
       gemeint ist“. Handala finde jedoch „keinerlei Erwähnung“. Das gilt übrigens
       auch für jene eigentümlichen „Bündnispartner“ der Linken Neukölln, [17][wie
       dem Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitee].
       
       5 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.gesetze-im-internet.de/partg/BJNR007730967.html
 (DIR) [2] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wahlaufruf-fuer-die-linke-spd-wirft-kritiker-larcher-aus-der-partei-a-546575.html
 (DIR) [3] /Thilo-Sarrazin-aus-der-SPD-ausgeschlossen/!5699734
 (DIR) [4] https://www.spd.de/service/pressemitteilungen/detail/news/presseerklaerung-der-bundesschiedskommission-der-spd-1/31/07/2020
 (DIR) [5] /Sanktionen-gegen-Putins-Freund-Schroeder/!5870384
 (DIR) [6] https://www.vorwaerts.de/parteileben/parteiordnungsverfahren-schroder-darf-endgultig-der-spd-bleiben
 (DIR) [7] /Wirbel-um-Wagenknechts-neues-Buch/!5759235
 (DIR) [8] https://www.die-linke.de/fileadmin/beschluesse-bschk/2022/BSchK-023-2021.pdf
 (DIR) [9] /Streit-ueber-Antisemitismus/!6045837
 (DIR) [10] https://isj.org.uk/strategies-for-liberation-old-and-new-arguments-in-the-palestinian-left/
 (DIR) [11] https://www.die-linke-neukoelln.de/politik/nachrichten/detailansicht/news/statement-der-linken-neukoelln-zur-entscheidung-der-bundesschiedskommission-im-fall-ramsis-kilani/
 (DIR) [12] /Berliner-Linkspartei/!6215575
 (DIR) [13] https://www.die-linke.de/partei/grundsatzdokumente/bundessatzung/
 (DIR) [14] https://www.die-linke.de/fileadmin/beschluesse-bschk/2025/BSchK-002-2025.pdf
 (DIR) [15] https://www.die-linke.de/fileadmin/beschluesse-bschk/2026/BSchK-018-2025.pdf
 (DIR) [16] https://www.lvz.de/lokales/leipzig/umstrittene-gruppe-handala-leipzig-erhaelt-leipziger-friedenspreis-UWD7E2YG35H4DA4CY4MR6J6K2Y.html
 (DIR) [17] /Debatte-um-Neukoellner-Linke/!6105729
       
       ## AUTOREN
       
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