# taz.de -- Anhörung zum AfD-Verbotsverfahren: Tagesordnungspunkt: AfD-Verbot
       
       > In Thüringen geht es erstmals in einem deutschen Parlamentsausschuss
       > öffentlich um ein mögliches AfD-Verbot. Auch Hape Kerkeling sollte dazu
       > sprechen.
       
 (IMG) Bild: Bereits einen Tag vor der Anhörung demonstrierten 200 Menschen vor dem Thüringer Landtag für ein AfD-Verbot
       
       Nach der Anhörung steht der Anwalt [1][Chan-jo Jun] im Raum vor dem
       Plenarsaal des Thüringer Landtags und schnauft kurz durch. Rund anderthalb
       Stunden haben die Abgeordneten des Justizausschusses ihn als Rechtsexperten
       befragt. Die öffentliche Anhörung fand am Mittwochnachmittag im großen
       Plenarsaal statt. Die Besuchertribüne war voll besetzt. Das Thema: ein
       mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD.
       
       Es habe ihn überrascht, wie sehr die Fragen ins Detail gingen, sagt Jun
       danach mit einem Lächeln. Und noch etwas habe ihn gewundert: „Dass die
       Abgeordneten der AfD so verzweifelt schienen, dass der Weg zur
       Rechtsstaatlichkeit, den ich ihnen aufzeichnen wollte, ein so großes
       Dilemma für sie darstellte.“ Gleich zu Beginn hatte er erklärt, die AfD
       würde in einem solchen Verfahren nur dann einem Verbot entgehen, wenn sie
       sich radikal ändere. Genauer gesagt: Sie müsse sich ernsthaft und merklich
       von verfassungsfeindlichen Positionen abgrenzen.
       
       Es ist das erste Mal, dass sich ein Ausschuss öffentlich mit der Frage nach
       einem AfD-Parteiverbot befasst. Insgesamt luden die Abgeordneten acht
       Sachverständige ein. Jun beantwortete als Erster die Fragen. Danach sprach
       Anwalt Christian Conrad, der die AfD seit Jahren vertritt. Am Abend standen
       unter anderem noch der Schauspieler Hape Kerkeling sowie der [2][frühere
       CDU-Politiker und Chef des Bundesverfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen] auf
       der Liste. (Zum Livestream des Thüringer Landtages gelangen Sie [3][hier])
       
       Die Anhörung wurde aufgrund eines Antrags der Partei Die Linke eingesetzt.
       Sie hatte vergangenes Jahr im Mai einen Beschlussentwurf eingereicht, dass
       die Landesregierung sich im Bundesrat für „die Einleitung eines
       Verbotsverfahrens nach Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz“ gegen die AfD
       einsetzen solle.
       
       ## AfD bedankt sich für „großartige Bühne“
       
       Anlass war die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch
       das Bundesamt für Verfassungsschutz Anfang Mai 2025. Die AfD klagte dagegen
       per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln und [4][bekam nach zehn Monaten
       Vorprüfung im Februar recht]. Es gebe keine „Gewissheit“, dass die
       AfD-Bundespartei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
       gerichtet sei. Allerdings sei ein „starker Verdacht“ für eine „gesichert
       extremistische Bestrebung“ durch zahlreiche Aussagen belegt.
       
       Vor der Anhörung erklärte Katharina König-Preuss, Innenpolitikerin der
       Linkspartei in Thüringen, es gehe darum, „die Debatte zu versachlichen“.
       Einem Verbotsverfahren solle nicht vorgegriffen werden. Stattdessen gehe es
       darum, „die rechtlichen Voraussetzungen und gesellschaftlichen Folgen
       verantwortungsvoll zu prüfen“.
       
       Die AfD veranstaltete vor der Anhörung eine kurze Pressekonferenz im
       Landtag. Dort bedankte sich der justizpolitische Sprecher der Thüringer
       AfD-Fraktion, Sascha Schlösser, bei der Linken „für diese grandiose Bühne“.
       Ein Verfahren würde die AfD stärken, erklärte er da. Ein paar Stunden
       später im Plenarsaal richtete er dann eine Frage an den Rechtsexperten Jun.
       Wisse der, dass bei einem Verbot der AfD Schlösser selbst dann sein Mandat
       im Thüringer Landtag verlieren würde, wenn er während des Verfahrens aus
       der Partei austrete?
       
       Jun erklärte, er sei sich der harten Folgen für die Abgeordneten bewusst.
       Aber genau deshalb glaube er, dass sich die Partei für eine Richtung
       entscheiden müsse. Schlösser habe es als AfD-Mitglied schließlich mit in
       der Hand, wie sich die Partei entwickle. Es sei nötig, sich von Personen
       distanzieren, die verfassungsfeindliche Positionen vertreten oder bewerben.
       Als Beispiel nannte er ein „Remigrationskonzept“, das vorsieht, auch
       deutsche Staatsbürger auszugrenzen oder abzuschieben. Dann sei es auch
       möglich, dass die AfD ein Verbotsverfahren überstehe.
       
       ## Anwalt: Entweder die AfD wird verboten oder sie ändert sich
       
       Wenig später warnte der Anwalt Conrad als zweiter Experte, allein die
       öffentliche Debatte über ein Verbot könne Wähler:innen abhalten. Ab
       einem gewissen Punkt könne die Polizei bei der fraglichen Partei
       Durchsuchungen durchführen. Deshalb sei es für die Partei auch dann
       schädlich, wenn das Verbotsverfahren am Ende ohne Erfolg bleiben würde. Er
       lehne ein Verfahren ab, das nach dem Motto „der Weg ist das Ziel“ geführt
       werde, und wünsche keiner Partei, überprüft zu werden.
       
       Aber was, wenn die AfD ein Verbotsverfahren übersteht, obwohl sie
       eigentlich verfassungsfeindlich ist? Jun sagt dazu nach der Anhörung, er
       halte dieses Szenario für nicht wahrscheinlich. Entweder die AfD werde
       verboten, oder sie verändere sich so, dass sie sich entradikalisiert und
       demokratisiert. „Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dazu
       eindeutig.“
       
       Wie sich die AfD entwickle, könne er nicht vorhersagen. Für ihn sei aber
       sicher, das erklärte der Anwalt während der Anhörung, dass die
       Anhaltspunkte für die Verfassungsfeindlichkeit genügen, um ein
       Verbotsverfahren einzuleiten.
       
       30 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Digitalkonferenz-republica-Die-Macht-der-Tech-Konzerne-eindaemmen/!6087207
 (DIR) [2] /Nach-Einstufung-vom-Verfassungsschutz/!5989675
 (DIR) [3] https://www.thueringer-landtag.de/landtag-live/
 (DIR) [4] /Eilverfahren-zur-AfD/!6158338
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) David Muschenich
       
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