# taz.de -- Anhörung zum AfD-Verbotsverfahren: Tagesordnungspunkt: AfD-Verbot
> In Thüringen geht es erstmals in einem deutschen Parlamentsausschuss
> öffentlich um ein mögliches AfD-Verbot. Auch Hape Kerkeling sollte dazu
> sprechen.
(IMG) Bild: Bereits einen Tag vor der Anhörung demonstrierten 200 Menschen vor dem Thüringer Landtag für ein AfD-Verbot
Nach der Anhörung steht der Anwalt [1][Chan-jo Jun] im Raum vor dem
Plenarsaal des Thüringer Landtags und schnauft kurz durch. Rund anderthalb
Stunden haben die Abgeordneten des Justizausschusses ihn als Rechtsexperten
befragt. Die öffentliche Anhörung fand am Mittwochnachmittag im großen
Plenarsaal statt. Die Besuchertribüne war voll besetzt. Das Thema: ein
mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD.
Es habe ihn überrascht, wie sehr die Fragen ins Detail gingen, sagt Jun
danach mit einem Lächeln. Und noch etwas habe ihn gewundert: „Dass die
Abgeordneten der AfD so verzweifelt schienen, dass der Weg zur
Rechtsstaatlichkeit, den ich ihnen aufzeichnen wollte, ein so großes
Dilemma für sie darstellte.“ Gleich zu Beginn hatte er erklärt, die AfD
würde in einem solchen Verfahren nur dann einem Verbot entgehen, wenn sie
sich radikal ändere. Genauer gesagt: Sie müsse sich ernsthaft und merklich
von verfassungsfeindlichen Positionen abgrenzen.
Es ist das erste Mal, dass sich ein Ausschuss öffentlich mit der Frage nach
einem AfD-Parteiverbot befasst. Insgesamt luden die Abgeordneten acht
Sachverständige ein. Jun beantwortete als Erster die Fragen. Danach sprach
Anwalt Christian Conrad, der die AfD seit Jahren vertritt. Am Abend standen
unter anderem noch der Schauspieler Hape Kerkeling sowie der [2][frühere
CDU-Politiker und Chef des Bundesverfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen] auf
der Liste. (Zum Livestream des Thüringer Landtages gelangen Sie [3][hier])
Die Anhörung wurde aufgrund eines Antrags der Partei Die Linke eingesetzt.
Sie hatte vergangenes Jahr im Mai einen Beschlussentwurf eingereicht, dass
die Landesregierung sich im Bundesrat für „die Einleitung eines
Verbotsverfahrens nach Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz“ gegen die AfD
einsetzen solle.
## AfD bedankt sich für „großartige Bühne“
Anlass war die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch
das Bundesamt für Verfassungsschutz Anfang Mai 2025. Die AfD klagte dagegen
per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln und [4][bekam nach zehn Monaten
Vorprüfung im Februar recht]. Es gebe keine „Gewissheit“, dass die
AfD-Bundespartei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
gerichtet sei. Allerdings sei ein „starker Verdacht“ für eine „gesichert
extremistische Bestrebung“ durch zahlreiche Aussagen belegt.
Vor der Anhörung erklärte Katharina König-Preuss, Innenpolitikerin der
Linkspartei in Thüringen, es gehe darum, „die Debatte zu versachlichen“.
Einem Verbotsverfahren solle nicht vorgegriffen werden. Stattdessen gehe es
darum, „die rechtlichen Voraussetzungen und gesellschaftlichen Folgen
verantwortungsvoll zu prüfen“.
Die AfD veranstaltete vor der Anhörung eine kurze Pressekonferenz im
Landtag. Dort bedankte sich der justizpolitische Sprecher der Thüringer
AfD-Fraktion, Sascha Schlösser, bei der Linken „für diese grandiose Bühne“.
Ein Verfahren würde die AfD stärken, erklärte er da. Ein paar Stunden
später im Plenarsaal richtete er dann eine Frage an den Rechtsexperten Jun.
Wisse der, dass bei einem Verbot der AfD Schlösser selbst dann sein Mandat
im Thüringer Landtag verlieren würde, wenn er während des Verfahrens aus
der Partei austrete?
Jun erklärte, er sei sich der harten Folgen für die Abgeordneten bewusst.
Aber genau deshalb glaube er, dass sich die Partei für eine Richtung
entscheiden müsse. Schlösser habe es als AfD-Mitglied schließlich mit in
der Hand, wie sich die Partei entwickle. Es sei nötig, sich von Personen
distanzieren, die verfassungsfeindliche Positionen vertreten oder bewerben.
Als Beispiel nannte er ein „Remigrationskonzept“, das vorsieht, auch
deutsche Staatsbürger auszugrenzen oder abzuschieben. Dann sei es auch
möglich, dass die AfD ein Verbotsverfahren überstehe.
## Anwalt: Entweder die AfD wird verboten oder sie ändert sich
Wenig später warnte der Anwalt Conrad als zweiter Experte, allein die
öffentliche Debatte über ein Verbot könne Wähler:innen abhalten. Ab
einem gewissen Punkt könne die Polizei bei der fraglichen Partei
Durchsuchungen durchführen. Deshalb sei es für die Partei auch dann
schädlich, wenn das Verbotsverfahren am Ende ohne Erfolg bleiben würde. Er
lehne ein Verfahren ab, das nach dem Motto „der Weg ist das Ziel“ geführt
werde, und wünsche keiner Partei, überprüft zu werden.
Aber was, wenn die AfD ein Verbotsverfahren übersteht, obwohl sie
eigentlich verfassungsfeindlich ist? Jun sagt dazu nach der Anhörung, er
halte dieses Szenario für nicht wahrscheinlich. Entweder die AfD werde
verboten, oder sie verändere sich so, dass sie sich entradikalisiert und
demokratisiert. „Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dazu
eindeutig.“
Wie sich die AfD entwickle, könne er nicht vorhersagen. Für ihn sei aber
sicher, das erklärte der Anwalt während der Anhörung, dass die
Anhaltspunkte für die Verfassungsfeindlichkeit genügen, um ein
Verbotsverfahren einzuleiten.
30 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Digitalkonferenz-republica-Die-Macht-der-Tech-Konzerne-eindaemmen/!6087207
(DIR) [2] /Nach-Einstufung-vom-Verfassungsschutz/!5989675
(DIR) [3] https://www.thueringer-landtag.de/landtag-live/
(DIR) [4] /Eilverfahren-zur-AfD/!6158338
## AUTOREN
(DIR) David Muschenich
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