# taz.de -- Wahlkampf in Israel: Mit Paragraf 7A gegen arabische Parteien
       
       > Als 1984 die rechtsextreme Kach-Partei in die Knesset einzog, führte
       > Israel ein Gesetz zum Ausschluss von Parteien ein. Nun nutzen es Rechte
       > gegen ihre Gegner.
       
 (IMG) Bild: Wahlkampf in Israel: keine arabischen Parteien, sondern Netanjahu und Gadi Eisenkot auf Wahlplakaten
       
       Israels Wahlkommission hat beschlossen, die drei Parteien der Arabischen
       Vereinigten Liste – Balad, Hadash und Ta’al – sowie die
       gemäßigt-islamistische Partei Ra'am von den Ende Oktober anstehenden Wahlen
       auszuschließen. Betroffen sind außerdem zwei Einzelpersonen.
       
       Zur Wahl antreten dürfen hingegen die Partei Otzma Yehudit des
       [1][Ministers für Innere Sicherheit, Itmar Ben Gvir,] sowie die Partei
       Religiöser Zionismus des Finanzministers Bezalel Smotrich; beide gelten als
       rechtsextrem. Auch das hat die Kommission beschieden. Die
       Mitte-Links-Partei Demokraten darf ebenfalls weiterhin an der Wahl
       teilnehmen. Ein Ausschluss galt als möglich, doch einem entsprechenden
       Antrag gab die Kommission nicht statt.
       
       Es ist Routine vor Wahlen in Israel, dass politische Konkurrenten
       versuchen, sich mithilfe der Wahlkommission gegenseitig aus dem Rennen zu
       kegeln. Anträge auf Ausschluss können vor der Kommission eingereicht
       werden, die dann darüber bescheidet. Die Wahlkommission besteht fast
       ausschließlich aus Vertretern der Parteien, die derzeit in der Knesset
       sitzen. Eine entsprechende Tendenz nach rechts hat sie derzeit also.
       
       Das letzte Wort hat aber das Oberste Gericht, an das die betroffenen
       Parteien ihren Einspruch richten. In der Vergangenheit hatte es immer
       wieder die Ausschlussentscheidungen der Wahlkommission rückgängig gemacht.
       
       ## Eingeführt, um die Wahl von Rechtsextremen zu verhindern
       
       Als Grund für die Disqualifizierung der arabischen Parteien führte die
       Kommission an, sie hätten gegen das israelische Basic Law verstoßen. In
       dessen Paragraf 7A sind die Gründe aufgeführt, wegen derer eine Partei oder
       ein Kandidat disqualifiziert werden kann: die Leugnung der Existenz Israels
       als jüdischer und demokratischer Staat, die Unterstützung des bewaffneten
       Kampfes eines feindlichen Staates oder einer terroristischen Organisation
       gegen Israel sowie die Anstiftung zum Rassismus. Die nun ausgeschlossenen
       Parteien unterstützten angeblich den bewaffneten Kampf.
       
       Der Abschnitt 7A wurde ursprünglich eingeführt, um die Wahl
       nationalistisch-rechtsextremer Parteien in Israel zu verhindern: Im Jahr
       1984 gewann die Kach-Partei unter Meir Kahane einen Sitz in der Knesset. Um
       sie fortan auszuschließen, änderte die Knesset im Jahr darauf das
       Grundgesetz. Kach durfte auf der Grundlage von Abschnitt 7A an [2][den
       Wahlen 1988 und 1992 nicht teilnehmen] und wurde 1994 schließlich verboten.
       
       Zur Begründung eines möglichen Ausschlusses von Otzma Yehudit wurde vor der
       Wahlkomission etwa argumentiert, deren Ideologie beruhe auf Rassismus. Sie
       setze „das Erbe der verbotenen Kach-Bewegung von [3][Meir Kahane] fort“.
       
       ## Warum Politiker Abu Shehadeh wohl ausgeschlossen bleibt
       
       Das Bestreben der Wahlkommission, alle arabischen Parteien sowie die
       jüdisch-arabische Hadash auszuschließen, dürfte einer rechtlichen Prüfung
       durch das Oberste Gericht kaum standhalten. [4][Zumal Ra'am von 2021 bis
       2022 Teil einer Regierungskoalition war.]
       
       Der Ausschluss einer der beiden Einzelpersonen könnte allerdings vom
       Obersten Gericht bestätigt werden. Betroffen ist der Balad-Politiker
       [5][Sami Abu Shehadeh]. Der Grund für den Ausschluss: Abu Shehade hatte am
       8. Oktober 2023 einen Text veröffentlicht, in dem er den Angriff
       palästinensischer Milizen am Vortag als „historisches Ereignis“
       bezeichnete. Er schrieb außerdem: Es sei Physik, „wonach übermäßiger Druck
       zu einer Explosion führt“. Und führte weiter aus: Wenn es dem kleinen,
       belagerten Gaza gelungen sei, Israel so zu treffen, „dann können andere es
       noch effektiver und einfacher tun“.
       
       Shehadehs Äußerungen könnten als Beweismittel für einen Ausschluss gemäß
       Abschnitt 7A dienen, so Baharav-Miara. Shehadeh selbst drückte vor der
       Wahlkommission Reue für seine Äußerungen aus und betonte, er habe sich
       stets für friedliche und politische Lösungen eingesetzt.
       
       Es ist nicht das erste Mal, dass Shehadeh und Balad mit Forderungen nach
       einem Ausschluss konfrontiert sind. Vor den Wahlen im November 2022 hatte
       die Wahlkommission dem Ausschluss von Balad ebenfalls stattgegeben. Das
       Oberste Gericht hob die Entscheidung wieder auf, Balad trat bei den Wahlen
       an, verfehlte jedoch die Sperrklausel und zog nicht in die Knesset ein.
       
       25 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
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