# taz.de -- Info über GKV-Zusatzbeitrag: Immerhin eine Frechheit weniger
       
       > Gesundheitsminister Linnemann macht einen Teil von Warkens Reform
       > rückgängig. Krankenkassen müssen künftig wieder über Beitragserhöhungen
       > informieren. Gut so!
       
 (IMG) Bild: Neu-Gesundheitsminister Carsten Linnemann: Krankenkassen können wie listige Privatunternehmen agieren
       
       Ein Punkt von Nina Warkens [1][Gesundheitsreform], mit der die gesetzlichen
       Krankenkassen gehörig Geld einsparen sollen, bekam nur wenig
       Aufmerksamkeit: Die Kassen sollten ihre Mitglieder nicht mehr darüber
       informieren müssen, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Diesen dürfen sie
       individuell zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben. Derzeit liegt
       er durchschnittlich bei 2,9 Prozent und schwankt je nach Kasse zwischen 2,5
       Prozent und 4,38 Prozent. Die Begründung für die Maßnahme: Durch den
       Verzicht auf die Infobriefe könne man etliche Millionen Euro Arbeits-,
       Papier- und Portokosten sparen.
       
       Warkens Nachfolger [2][Carsten Linnemann (CDU) will das Vorhaben wieder
       zurücknehmen]. „Die Krankenkassen sollten ihre Mitglieder auch in Zukunft
       individuell informieren müssen, etwa digital per Krankenkassen-App oder
       schriftlich“, sagte er der Rheinischen Post.
       
       Das ist richtig so. Klar: Bürokratie kostet Geld. Geld, das man immer auch
       gut anderweitig gebrauchen könnte. Aber mit derselben Begründung könnte man
       beispielsweise auch beschließen, keine Wahlinfos mehr zu verschicken, nach
       dem Motto: Die Bürger:innen müssen schon selbst herausfinden, wann die
       Wahl und wo ihr Wahllokal ist. Und wenn sie es zu spät mitbekommen: Ups,
       Pech gehabt. Und die gesparten Millionen hätten wir dann übrig für was auch
       immer, denn es gibt schließlich immer ein Was-auch-immer, für das Geld
       fehlt. Eine absurde Vorstellung.
       
       Zudem können sich die Krankenkassen so [3][wie listige Privatunternehmen]
       verhalten, die versteckt Abokosten erhöhen und Kündigungen erschweren. Denn
       bei Beitragserhöhungen haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wodurch
       die ansonsten übliche Bindungsfrist von zwölf Monaten entfällt. Wird die
       Beitragserhöhung aber erst dann sichtbar, wenn weniger Geld vom Gehalt auf
       dem Konto gelandet ist, ist die Sonderkündigungsfrist bereits abgelaufen.
       All dies ist fatal für das ohnehin schon angeschlagene Vertrauen in die
       öffentliche Hand.
       
       21 Sep 2026
       
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