# taz.de -- Info über GKV-Zusatzbeitrag: Immerhin eine Frechheit weniger
> Gesundheitsminister Linnemann macht einen Teil von Warkens Reform
> rückgängig. Krankenkassen müssen künftig wieder über Beitragserhöhungen
> informieren. Gut so!
(IMG) Bild: Neu-Gesundheitsminister Carsten Linnemann: Krankenkassen können wie listige Privatunternehmen agieren
Ein Punkt von Nina Warkens [1][Gesundheitsreform], mit der die gesetzlichen
Krankenkassen gehörig Geld einsparen sollen, bekam nur wenig
Aufmerksamkeit: Die Kassen sollten ihre Mitglieder nicht mehr darüber
informieren müssen, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Diesen dürfen sie
individuell zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben. Derzeit liegt
er durchschnittlich bei 2,9 Prozent und schwankt je nach Kasse zwischen 2,5
Prozent und 4,38 Prozent. Die Begründung für die Maßnahme: Durch den
Verzicht auf die Infobriefe könne man etliche Millionen Euro Arbeits-,
Papier- und Portokosten sparen.
Warkens Nachfolger [2][Carsten Linnemann (CDU) will das Vorhaben wieder
zurücknehmen]. „Die Krankenkassen sollten ihre Mitglieder auch in Zukunft
individuell informieren müssen, etwa digital per Krankenkassen-App oder
schriftlich“, sagte er der Rheinischen Post.
Das ist richtig so. Klar: Bürokratie kostet Geld. Geld, das man immer auch
gut anderweitig gebrauchen könnte. Aber mit derselben Begründung könnte man
beispielsweise auch beschließen, keine Wahlinfos mehr zu verschicken, nach
dem Motto: Die Bürger:innen müssen schon selbst herausfinden, wann die
Wahl und wo ihr Wahllokal ist. Und wenn sie es zu spät mitbekommen: Ups,
Pech gehabt. Und die gesparten Millionen hätten wir dann übrig für was auch
immer, denn es gibt schließlich immer ein Was-auch-immer, für das Geld
fehlt. Eine absurde Vorstellung.
Zudem können sich die Krankenkassen so [3][wie listige Privatunternehmen]
verhalten, die versteckt Abokosten erhöhen und Kündigungen erschweren. Denn
bei Beitragserhöhungen haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wodurch
die ansonsten übliche Bindungsfrist von zwölf Monaten entfällt. Wird die
Beitragserhöhung aber erst dann sichtbar, wenn weniger Geld vom Gehalt auf
dem Konto gelandet ist, ist die Sonderkündigungsfrist bereits abgelaufen.
All dies ist fatal für das ohnehin schon angeschlagene Vertrauen in die
öffentliche Hand.
21 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Eva Fischer
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