# taz.de -- Korrektur der Antwort: Schanzenbuchladen rehabilitiert
       
       > Das Bundesinnenministerium revidiert seine Aussagen zum Hamburger
       > Schanzenbuchladen. Der Buchladen kann jetzt wieder Fördergeld bekommen.
       
 (IMG) Bild: Wehrhaftes Kollektiv: Schaufenster-Deko in der Schanzenbuchhandlung beim G20-Gipfel in Hamburg
       
       Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat eine Sperre für Bundesmittel
       aufgehoben, aufgrund derer [1][die Hamburger „Buchhandlung im
       Schanzenviertel“ keine weiteren Gelder mehr erhalten sollte].
       
       Vorausgegangen war eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im
       Bundestag, in der diese wissen wollte, ob der Bundesregierung Verbindungen
       des Kollektivs zur linksextremistischen Szene bekannt seien. Das
       Ministerium hatte unter Berufung auf Erkenntnisse des Bundesamtes für
       Verfassungsschutz geantwortet, dass die Buchhandlung keine Bundesmittel
       mehr bekommen werde.
       
       Die Korrektur sei „ein schöner Erfolg“, sagt ein Mitglied des
       Betreiber:innenkollektivs der taz. Eine offizielle Mitteilung dazu
       hat das Kollektiv vom Ministerium jedoch nicht erhalten. Erst ein
       [2][Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz] (IFG) brachte die Änderung
       ans Licht.
       
       Aus den internen Dokumenten sei jedoch nicht genau nachzuvollziehen, „wer
       wann welche Formulierung schrieb“, sagt jenes Mitglied des Kollektivs, das
       den Antrag gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Carsten Gericke gestellt hat. In
       der fast zehn Zentimeter dicken Akte, die die taz einsehen konnte, sind
       vier Seiten vollständig geschwärzt und immer wieder auch einzelne Passagen.
       Das Betreiberkollektiv wolle nun herausfinden, „wer die erste Antwort
       verantwortet“, sagt Rechtsanwalt Gericke der taz.
       
       Hinweise auf V-Leute und sensibles Quellenmaterial 
       
       Hervor geht aus den Dokumenten, dass das BMI bei verschiedenen Behörden
       nicht nur [3][die materielle Förderung der Buchhandlung] abgefragt hatte,
       sondern auch deren politischen Kontakte. Zwei Aktenseiten füllt allein die
       Auflistung jener Ministerien, an die sich das BMI mit „Zulieferungsbitten“
       gewandt hatte.
       
       Neben den Behördenverweisen steht immer wieder der Vermerk: „Teilausgabe.
       Schwärzung gem. § 3 Nr. 2 IFG“. Die Weitergabe dieser Informationen sei
       unzulässig, da sie die „öffentliche Sicherheit gefährden“ könnte.
       
       Die Schanzenbuchhandlung hatte im April durch eine Bundestagsdrucksache
       erfahren, dass sie vom Bund kein Geld mehr erhalten soll. Wie die taz
       zuerst berichtete, wollte der AfD-Abgeordnete Martin Hess wissen, welche
       Fördermittel die Buchhandlung erhalten habe und ob der Bundesregierung
       bekannt sei, dass das Kollektiv „mit hoher Wahrscheinlichkeit enge
       Verbindungen zur linksextremistischen Szene“ habe.
       
       Der parlamentarische Staatssekretär Christoph de Vries (CDU) hatte in
       seiner Antwort staatliche Preisgelder und Coronahilfen aufgelistet und im
       letzten Absatz versichert, dass wegen „vorliegender Erkenntnisse“ des
       Bundesamtes für Verfassungsschutz „keine weiteren Bundesmittel“ mehr
       fließen würden.
       
       Dieser Satz wurde nun korrigiert, wie sich im Zuge der Akteneinsicht
       herausstellte: In der neuen Fassung heißt es lediglich, dem
       Verfassungsschutz seien „die fragegegenständlichen Bezüge zur
       linksextremistischen Szene bekannt“. In der Parlamentsdatenbank des
       Bundestages ist allerdings weiterhin [4][die alte Fassung abrufbar].
       
       Im März war bekannt geworden, dass Kultur- und Medienstaatsminister Wolfram
       Weimer mit dem Verweis auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“, deren
       Inhalte ihm nicht bekannt seien, drei von der unabhängigen Jury
       ausgezeichnete Buchhandlungen [5][von der Liste für den Deutschen
       Buchhandlungspreis streichen ließ]: die Buchhandlungen „Zur schwankenden
       Weltkugel“ in Berlin, „Rote Straße“ in Göttingen und „Golden Shop“ in
       Bremen. Die Buchhandlungen klagen gegen den Ausschluss vom
       Buchhandlungspreis.
       
       Bereits Ende April hatte das Berliner Verwaltungsgericht es Weimer
       untersagt, die Betreiberinnen der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden
       Weltkugel“ als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. Gegenstand war eine
       entsprechende Äußerung vom Kulturstaatsminister in der Zeit.
       
       Fraglich ist weiterhin, warum Weimer sich überhaupt in die Vergabe des
       Buchhandlungspreises eingemischt hat. In der Buchhandlung im
       Schanzenviertel vermutet man, erst die AfD-Anfrage könnte ihn auf die Idee
       gebracht haben.
       
       Auf die Spekulation des Kollektivs geht Weimers Pressereferent auf
       Nachfrage der taz nicht ein. Er schreibt aber, der Beauftragte der
       Bundesregierung für Kultur und Medien habe „zu der ‚Buchhandlung im
       Schanzenviertel‘ keine Abfrage“ an das Bundesinnenministerium oder das
       Bundesamt für Verfassungsschutz gerichtet. Man habe „auch keine
       Entscheidung über die Ausreichung etwaiger zukünftiger Förderungen oder
       Preisgelder an diese Buchhandlung getroffen“, bestätigt er noch mal den
       aktuellen Stand, wie er in den Akten dokumentiert ist.
       
       Die Schanzenbuchhandlung hatte den mit 7.000 Euro dotierten Preis in
       vorhergehenden Jahren dreimal erhalten. Anfang September wurde sie im
       Rahmen der Langen Nacht der Literatur von der Hamburger Kulturbehörde mit
       dem Hamburger Buchhandlungspreis ausgezeichnet und erhielt ein Preisgeld
       von 5.000 Euro.
       
       Die Preisverleihung wirkt wie eine Replik auf das Eingreifen Weimers. In
       der Begründung der Behörde heißt es: „Eine Buchhandlung mit Haltung und
       dezidierter Meinung. In einem Viertel, das sich rasant verändert, behauptet
       sich die Buchhandlung mit ihrem ausgewählten und engagierten Sortiment.“
       Zuvor hatte Kultursenator Carsten Brosda (SPD) demonstrativ ein Buch im
       Schanzenbuchlanden gekauft: „Mit dir, da möchte ich im Himmel Kaffee
       trinken“ von Sarah Lorenz.
       
       29 Sep 2026
       
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