# taz.de -- Korrektur der Antwort: Schanzenbuchladen rehabilitiert
> Das Bundesinnenministerium revidiert seine Aussagen zum Hamburger
> Schanzenbuchladen. Der Buchladen kann jetzt wieder Fördergeld bekommen.
(IMG) Bild: Wehrhaftes Kollektiv: Schaufenster-Deko in der Schanzenbuchhandlung beim G20-Gipfel in Hamburg
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat eine Sperre für Bundesmittel
aufgehoben, aufgrund derer [1][die Hamburger „Buchhandlung im
Schanzenviertel“ keine weiteren Gelder mehr erhalten sollte].
Vorausgegangen war eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im
Bundestag, in der diese wissen wollte, ob der Bundesregierung Verbindungen
des Kollektivs zur linksextremistischen Szene bekannt seien. Das
Ministerium hatte unter Berufung auf Erkenntnisse des Bundesamtes für
Verfassungsschutz geantwortet, dass die Buchhandlung keine Bundesmittel
mehr bekommen werde.
Die Korrektur sei „ein schöner Erfolg“, sagt ein Mitglied des
Betreiber:innenkollektivs der taz. Eine offizielle Mitteilung dazu
hat das Kollektiv vom Ministerium jedoch nicht erhalten. Erst ein
[2][Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz] (IFG) brachte die Änderung
ans Licht.
Aus den internen Dokumenten sei jedoch nicht genau nachzuvollziehen, „wer
wann welche Formulierung schrieb“, sagt jenes Mitglied des Kollektivs, das
den Antrag gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Carsten Gericke gestellt hat. In
der fast zehn Zentimeter dicken Akte, die die taz einsehen konnte, sind
vier Seiten vollständig geschwärzt und immer wieder auch einzelne Passagen.
Das Betreiberkollektiv wolle nun herausfinden, „wer die erste Antwort
verantwortet“, sagt Rechtsanwalt Gericke der taz.
Hinweise auf V-Leute und sensibles Quellenmaterial
Hervor geht aus den Dokumenten, dass das BMI bei verschiedenen Behörden
nicht nur [3][die materielle Förderung der Buchhandlung] abgefragt hatte,
sondern auch deren politischen Kontakte. Zwei Aktenseiten füllt allein die
Auflistung jener Ministerien, an die sich das BMI mit „Zulieferungsbitten“
gewandt hatte.
Neben den Behördenverweisen steht immer wieder der Vermerk: „Teilausgabe.
Schwärzung gem. § 3 Nr. 2 IFG“. Die Weitergabe dieser Informationen sei
unzulässig, da sie die „öffentliche Sicherheit gefährden“ könnte.
Die Schanzenbuchhandlung hatte im April durch eine Bundestagsdrucksache
erfahren, dass sie vom Bund kein Geld mehr erhalten soll. Wie die taz
zuerst berichtete, wollte der AfD-Abgeordnete Martin Hess wissen, welche
Fördermittel die Buchhandlung erhalten habe und ob der Bundesregierung
bekannt sei, dass das Kollektiv „mit hoher Wahrscheinlichkeit enge
Verbindungen zur linksextremistischen Szene“ habe.
Der parlamentarische Staatssekretär Christoph de Vries (CDU) hatte in
seiner Antwort staatliche Preisgelder und Coronahilfen aufgelistet und im
letzten Absatz versichert, dass wegen „vorliegender Erkenntnisse“ des
Bundesamtes für Verfassungsschutz „keine weiteren Bundesmittel“ mehr
fließen würden.
Dieser Satz wurde nun korrigiert, wie sich im Zuge der Akteneinsicht
herausstellte: In der neuen Fassung heißt es lediglich, dem
Verfassungsschutz seien „die fragegegenständlichen Bezüge zur
linksextremistischen Szene bekannt“. In der Parlamentsdatenbank des
Bundestages ist allerdings weiterhin [4][die alte Fassung abrufbar].
Im März war bekannt geworden, dass Kultur- und Medienstaatsminister Wolfram
Weimer mit dem Verweis auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“, deren
Inhalte ihm nicht bekannt seien, drei von der unabhängigen Jury
ausgezeichnete Buchhandlungen [5][von der Liste für den Deutschen
Buchhandlungspreis streichen ließ]: die Buchhandlungen „Zur schwankenden
Weltkugel“ in Berlin, „Rote Straße“ in Göttingen und „Golden Shop“ in
Bremen. Die Buchhandlungen klagen gegen den Ausschluss vom
Buchhandlungspreis.
Bereits Ende April hatte das Berliner Verwaltungsgericht es Weimer
untersagt, die Betreiberinnen der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden
Weltkugel“ als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. Gegenstand war eine
entsprechende Äußerung vom Kulturstaatsminister in der Zeit.
Fraglich ist weiterhin, warum Weimer sich überhaupt in die Vergabe des
Buchhandlungspreises eingemischt hat. In der Buchhandlung im
Schanzenviertel vermutet man, erst die AfD-Anfrage könnte ihn auf die Idee
gebracht haben.
Auf die Spekulation des Kollektivs geht Weimers Pressereferent auf
Nachfrage der taz nicht ein. Er schreibt aber, der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien habe „zu der ‚Buchhandlung im
Schanzenviertel‘ keine Abfrage“ an das Bundesinnenministerium oder das
Bundesamt für Verfassungsschutz gerichtet. Man habe „auch keine
Entscheidung über die Ausreichung etwaiger zukünftiger Förderungen oder
Preisgelder an diese Buchhandlung getroffen“, bestätigt er noch mal den
aktuellen Stand, wie er in den Akten dokumentiert ist.
Die Schanzenbuchhandlung hatte den mit 7.000 Euro dotierten Preis in
vorhergehenden Jahren dreimal erhalten. Anfang September wurde sie im
Rahmen der Langen Nacht der Literatur von der Hamburger Kulturbehörde mit
dem Hamburger Buchhandlungspreis ausgezeichnet und erhielt ein Preisgeld
von 5.000 Euro.
Die Preisverleihung wirkt wie eine Replik auf das Eingreifen Weimers. In
der Begründung der Behörde heißt es: „Eine Buchhandlung mit Haltung und
dezidierter Meinung. In einem Viertel, das sich rasant verändert, behauptet
sich die Buchhandlung mit ihrem ausgewählten und engagierten Sortiment.“
Zuvor hatte Kultursenator Carsten Brosda (SPD) demonstrativ ein Buch im
Schanzenbuchlanden gekauft: „Mit dir, da möchte ich im Himmel Kaffee
trinken“ von Sarah Lorenz.
29 Sep 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Andreas Speit
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