# taz.de -- Eckpunkte für Zuckersteuer: Zuckersteuer auch für Light-Getränke
> Das Finanzministerium will die Abgabe auf mehr Getränke und auf
> Süßungsmittel ausweiten. Das Landwirtschaftsministerium ist aber vehement
> dagegen.
(IMG) Bild: Zuckersteuer auch für alkoholfreies Bier, Smoothies, Fruchtschorlen, Säfte aus Fruchtkonzentrat, Haferdrinks und Getränke mit Süßstoffen
Ab 2027 will die Bundesregierung zuckerhaltige Erfrischungsgetränke mit
einer Steuer belegen. Damit folgt das Bundesfinanzministerium [1][einem
Vorschlag der Gesundheitskommission]. Die nun bekannt gewordenen Eckpunkte
gehen deutlich über den Vorschlag der Kommission hinaus. Das sorgt für
Ärger im für Ernährung zuständigen Landwirtschaftsministerium (BMLEH).
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will nicht nur Limonaden mit einer
Zuckersteuer belegen, sondern auch etwa alkoholfreies Bier, Smoothies,
Fruchtschorlen, Säfte aus Fruchtkonzentrat oder Haferdrinks. Ebenso
[2][Getränke mit Süßstoffen]. Reiner Fruchtsaft und reine Milch bleiben
ebenso wie alkoholhaltige Getränke davon ausgenommen.
Zudem setzt die Besteuerung schon bei einem Zuckergehalt von 4,5 Gramm pro
100 Milliliter ein. Vorgesehen war ursprünglich eine Grenze von 5 Gramm.
Den Eckpunkten zufolge soll es drei Stufen geben.
Bei einem Zuckergehalt von 4,5 bis 7 Gramm beträgt die Steuer 26 Cent pro
Liter, zwischen 7 und 10 Gramm 32 Cent und ab 10 Gramm 38 Cent pro Liter.
Statt 2,19 Euro müssen Kunden dann 2,83 Euro für eine zwei-Liter-Flasche
Coca-Cola bezahlen.
## Andere Länder schon weiter
Deutschland folgt mit der Zuckersteuer dem Vorbild anderer Länder. Es geht
um zwei Ziele. Zum einen soll der Konsum ungesunder Lebensmittel
zurückgehen – entweder indem die Hersteller, [3][wie in England passiert],
den Zuckergehalt senken oder indem Verbraucher seltener zu den Getränken
greifen.
Zum anderen sollen die Einnahmen helfen, das Gesundheitssystem finanziell
zu stabilisieren. Das Finanzministerium rechnet mit etwa 650 Millionen Euro
im ersten Jahr. Das BMLEH erwartet 2 Milliarden Euro und merkt an, dass das
deutlich über dem zur Stabilisierung der Kassen nötigen Betrag liege.
Doch innerhalb der Bundesregierung sorgen die Eckpunkte für Ärger. Das
Landwirtschaftsministerium wendet sich gegen die Ausweitung der
Getränkeliste und die Absenkung der Grenze, ab der die Zuckersteuer gelten
soll. Der Vorschlag sei „widersprüchlich und weder der Wirtschaft noch
gegenüber der Öffentlichkeit vermittelbar“, heißt es in einem
Positionspapier.
Als Beispiel sind Fruchtschorlen genannt, bei denen der steuerfreie Saft
mit Wasser verdünnt plötzlich zum Steuerfall wird. „Daher sind Gemüsesäfte,
Frucht-/Gemüsesaftkonzentrate und daraus hergestellter Frucht-/Gemüsesaft,
Schorlen, Nektare, Fruchtsaftgetränke, Smoothies, Fruchtsaftpulver,
Milchmischgetränke, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sowie
Mischgetränke daraus von einer Besteuerung auszunehmen“, fordert das
Ministerium.
Auch eine Zuckersteuer auf Pflanzendrinks und Milchmischgetränke lehnt das
Haus ab. Diese seien wichtig für die Versorgung mit Calcium oder Jod. Die
Steuer würde dem [4][Ziel einer gesunden Ernährung] entgegenwirken. Ähnlich
bewertet das BMLEH eine Steuer auf alkoholfreie Biere und Weine: Würden die
teurer, griffen Kunden womöglich lieber zur alkoholhaltigen Alternative.
25 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Komission-stellt-Sparplan-fuer-Krankenkassen-vor-Weniger-Limonade-weniger-Knie-OPs/!6167083
(DIR) [2] /Foodwatch-fordert-Ueberzucker-Steuer/!5330808
(DIR) [3] /DIW-fordert-Softdrinkabgabe/!6011841
(DIR) [4] /Wissenschaftlicher-Bericht/!6117548
## AUTOREN
(DIR) Wolfgang Mulke
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