# taz.de -- Eckpunkte für Zuckersteuer: Zuckersteuer auch für Light-Getränke
       
       > Das Finanzministerium will die Abgabe auf mehr Getränke und auf
       > Süßungsmittel ausweiten. Das Landwirtschaftsministerium ist aber vehement
       > dagegen.
       
 (IMG) Bild: Zuckersteuer auch für alkoholfreies Bier, Smoothies, Fruchtschorlen, Säfte aus Fruchtkonzentrat, Haferdrinks und Getränke mit Süßstoffen
       
       Ab 2027 will die Bundesregierung zuckerhaltige Erfrischungsgetränke mit
       einer Steuer belegen. Damit folgt das Bundesfinanzministerium [1][einem
       Vorschlag der Gesundheitskommission]. Die nun bekannt gewordenen Eckpunkte
       gehen deutlich über den Vorschlag der Kommission hinaus. Das sorgt für
       Ärger im für Ernährung zuständigen Landwirtschaftsministerium (BMLEH).
       
       Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will nicht nur Limonaden mit einer
       Zuckersteuer belegen, sondern auch etwa alkoholfreies Bier, Smoothies,
       Fruchtschorlen, Säfte aus Fruchtkonzentrat oder Haferdrinks. Ebenso
       [2][Getränke mit Süßstoffen]. Reiner Fruchtsaft und reine Milch bleiben
       ebenso wie alkoholhaltige Getränke davon ausgenommen.
       
       Zudem setzt die Besteuerung schon bei einem Zuckergehalt von 4,5 Gramm pro
       100 Milliliter ein. Vorgesehen war ursprünglich eine Grenze von 5 Gramm.
       Den Eckpunkten zufolge soll es drei Stufen geben.
       
       Bei einem Zuckergehalt von 4,5 bis 7 Gramm beträgt die Steuer 26 Cent pro
       Liter, zwischen 7 und 10 Gramm 32 Cent und ab 10 Gramm 38 Cent pro Liter.
       Statt 2,19 Euro müssen Kunden dann 2,83 Euro für eine zwei-Liter-Flasche
       Coca-Cola bezahlen.
       
       ## Andere Länder schon weiter
       
       Deutschland folgt mit der Zuckersteuer dem Vorbild anderer Länder. Es geht
       um zwei Ziele. Zum einen soll der Konsum ungesunder Lebensmittel
       zurückgehen – entweder indem die Hersteller, [3][wie in England passiert],
       den Zuckergehalt senken oder indem Verbraucher seltener zu den Getränken
       greifen.
       
       Zum anderen sollen die Einnahmen helfen, das Gesundheitssystem finanziell
       zu stabilisieren. Das Finanzministerium rechnet mit etwa 650 Millionen Euro
       im ersten Jahr. Das BMLEH erwartet 2 Milliarden Euro und merkt an, dass das
       deutlich über dem zur Stabilisierung der Kassen nötigen Betrag liege.
       
       Doch innerhalb der Bundesregierung sorgen die Eckpunkte für Ärger. Das
       Landwirtschaftsministerium wendet sich gegen die Ausweitung der
       Getränkeliste und die Absenkung der Grenze, ab der die Zuckersteuer gelten
       soll. Der Vorschlag sei „widersprüchlich und weder der Wirtschaft noch
       gegenüber der Öffentlichkeit vermittelbar“, heißt es in einem
       Positionspapier.
       
       Als Beispiel sind Fruchtschorlen genannt, bei denen der steuerfreie Saft
       mit Wasser verdünnt plötzlich zum Steuerfall wird. „Daher sind Gemüsesäfte,
       Frucht-/Gemüsesaftkonzentrate und daraus hergestellter Frucht-/Gemüsesaft,
       Schorlen, Nektare, Fruchtsaftgetränke, Smoothies, Fruchtsaftpulver,
       Milchmischgetränke, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sowie
       Mischgetränke daraus von einer Besteuerung auszunehmen“, fordert das
       Ministerium.
       
       Auch eine Zuckersteuer auf Pflanzendrinks und Milchmischgetränke lehnt das
       Haus ab. Diese seien wichtig für die Versorgung mit Calcium oder Jod. Die
       Steuer würde dem [4][Ziel einer gesunden Ernährung] entgegenwirken. Ähnlich
       bewertet das BMLEH eine Steuer auf alkoholfreie Biere und Weine: Würden die
       teurer, griffen Kunden womöglich lieber zur alkoholhaltigen Alternative.
       
       25 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Komission-stellt-Sparplan-fuer-Krankenkassen-vor-Weniger-Limonade-weniger-Knie-OPs/!6167083
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 (DIR) [3] /DIW-fordert-Softdrinkabgabe/!6011841
 (DIR) [4] /Wissenschaftlicher-Bericht/!6117548
       
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 (DIR) Wolfgang Mulke
       
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