# taz.de -- Künstliche Intelligenz vor Gericht: „KI-erzeugte Schriftsätze, die zu nichts führen“
       
       > Die Präsidentin des Bundessozialgerichts warnt vor einer Blockade der
       > Justiz. Grund ist die massive Zunahme von Eilverfahren dank künstlicher
       > Intelligenz.
       
 (IMG) Bild: Zahl der Klagen vor Sozialgericht steigt, denn die Möglichkeit, KI zu nutzen, senkt die Hemmschwelle
       
       taz: Christine Fuchsloch, die Sozialgerichte stöhnen wegen der massiven
       Zunahme KI-erzeugter Klagen. Ist es nicht gut, dass künstliche Intelligenz
       den Weg zum Recht erleichtert?
       
       Christine Fuchsloch: Ein niederschwelliger Zugang zu Gerichten ist ohne
       Zweifel gut. Und ja, die Möglichkeit, KI zu nutzen, senkt die Hemmschwelle
       für Klagen. Das ist also nicht nur ein Problem, sondern auch eine Chance
       und ein Erfolg. Allerdings ist das, was die KI produziert, oft nicht
       sinnvoll. Die Schriftsätze sind häufig zu lang, verlieren sich in
       fernliegenden Überlegungen und zitieren erfundene, unpassende oder längst
       überholte Gerichtsentscheidungen.
       
       taz: Wie hoch ist der Anstieg der Klagen bei den Sozialgerichten? 
       
       Christine Fuchsloch: Das Problem besteht vor allem bei [1][Eilverfahren.
       Hier hat es 2025 in vielen Bundesländern einen Zuwachs von rund 50 Prozent
       gegeben]. 2026 dürfte der Anstieg noch deutlich höher liegen. Da
       Eilverfahren Vorrang in der Bearbeitung haben, bleiben die
       Hauptsacheverfahren liegen und dauern noch länger. Das beeinträchtigt die
       Funktionsfähigkeit der Sozialgerichte und damit letztlich auch die
       Interessen der Bürger.
       
       taz: Warum sind von den KI-Schriftsätzen vor allem die Sozialgerichte
       betroffen? 
       
       Christine Fuchsloch: Auch andere Gerichte oder Behörden leiden zunehmend
       unter KI-bedingter Überforderung. Aber die Sozialgerichte sind besonders
       belastet, weil hier Klagen ohne Kostenrisiko möglich sind. Es fallen – von
       wenigen Ausnahmen abgesehen – keine Gerichtsgebühren an, es gibt keinen
       Anwaltszwang und auf der Gegenseite steht in der Regel eine Behörde, die
       man auch im Falle einer Niederlage nicht bezahlen müsste. Gleichzeitig ist
       es vor allem für Grundsicherungsbezieher schwer, einen Anwalt zu finden,
       der bereit ist, sie zu beraten und zu vertreten. [2][Die Zahl der
       Fachanwälte für Sozialrecht geht kontinuierlich zurück]. Und Prozesse im
       Sozialrecht werden so schlecht vergütet, dass sich Anwälte eher auf andere
       Materien spezialisieren. In dieser Konstellation kann ich gut verstehen,
       dass Betroffene ihren Bescheid einfach bei einer KI hochladen und sagen:
       „Prüf mal, ob das in Ordnung ist und wogegen ich klagen könnte.“
       
       taz: Sollten Sozialrechtsanwälte besser bezahlt werden? 
       
       Christine Fuchsloch: Ja, das liegt auf der Hand. Wir hatten neulich einen
       Kläger, der 25 Anwältinnen und Anwälte angefragt hat und niemand war
       bereit, seinen Fall zu übernehmen. Aber es gibt auch andere
       Beratungsmöglichkeiten im Vorfeld einer Klage, wie zum Beispiel die
       öffentliche Rechtsauskunft in Hamburg. Einige Wohlfahrtsverbände bieten
       [3][kostenlose Sozialberatung] an. Sozialverbände und Gewerkschaften
       beraten ihre Mitglieder und vertreten sie auch in Gerichtsverfahren.
       
       taz: Selbst wenn der Eilantrag der KI fehlerhaft ist, so müssen
       Sozialgerichte doch alles prüfen, weil hier der Grundsatz der
       Amtsermittlung gilt. KI-Schriftsätze können also nutzen, KI-Fehler schaden
       aber nicht.
       
       Christine Fuchsloch: Natürlich gibt es immer wieder Betroffene, die am Ende
       zusätzliche Leistungen erhalten oder eine Kürzung abwenden können. Es ist
       aber eindeutig nicht die Mehrheit. Und die vielen KI-erzeugten
       Schriftsätze, die zu nichts führen, belasten nicht nur die Justiz
       übermäßig, sie erzeugen auch falsche Erwartungen. Das ist vielleicht das
       wichtigste Problem. Wenn die KI Ansatzpunkte für eine Klage aufzeigt und
       das Sozialgericht die Klage dann abweist, weil nichts dran ist, dann
       hinterfragt der Kläger nicht die KI, sondern ist sauer auf das Gericht. Er
       fragt dann sofort die KI, was er dagegen tun kann, worauf die KI den
       nächsten Schriftsatz produziert.
       
       taz: Können die Sozialgerichte selbst KI nutzen, um mit der Flut
       KI-generierter Texte fertig zu werden? 
       
       Christine Fuchsloch: KI darf nie an die Stelle einer menschlichen Richterin
       treten. Sie darf nur Hilfsmittel sein, etwa indem sie prüft, ob es die in
       KI-Klagen zitierten Gerichtsurteile überhaupt gibt. Aber hierfür können wir
       keine allgemeine KI wie ChatGPT nutzen, sondern brauchen spezielle Angebote
       von juristischen Verlagen. Wie ausgereift und datensicher diese schon sind,
       prüfen wir derzeit.
       
       taz: Ist nicht zu befürchten, dass bald KI-Gerichte über KI-Klagen
       entscheiden?
       
       Christine Fuchsloch: Nein, das ist mit dem Grundgesetz nicht zu
       vereinbaren. Das Grundgesetz vertraut die Rechtsprechung „den Richtern“ an
       und keinen Maschinen. Auch die KI-Verordnung der EU verbietet KI-Gerichte
       und verlangt Entscheidungen durch Menschen. Aber die Menschlichkeit der
       Justiz muss auch erfahrbar sein. Das heißt, die mündliche Verhandlung muss
       zentral bleiben und eher gestärkt werden. Hier werden die Klägerinnen und
       Kläger angehört, hier kann das Gericht nachfragen und das Recht erläutern.
       
       taz: Sollten auch im Sozialrecht Gerichtsgebühren eingeführt werden, damit
       nicht mithilfe von KI sinnlose Prozesse geführt werden?
       
       Christine Fuchsloch: Dies ist bereits ausgiebig und kontrovers diskutiert
       worden und im Sande verlaufen. Zu bedenken ist, dass gerade im Sozialrecht
       Menschen klagen, die kein Geld haben. Gebühren würden wegen des
       Kostenrisikos auch Menschen mit sinnvollen Klagen abschrecken.
       
       taz: Was können die Sozialgerichte stattdessen gegen die Flut der
       KI-Schriftsätze tun?
       
       Christine Fuchsloch: Die Sozialgerichte müssen besser kommunizieren, dass
       man keinen langen Schriftsatz braucht, um dort zu klagen. Jedes
       Sozialgericht hat Rechtsantragsstellen, bei denen man sein Anliegen
       mitteilen kann und dort wird es in eine sinnvolle Form gebracht. Das kann
       jeder nutzen und ist kostenlos. Letztlich ist das für alle Beteiligten
       effizienter als ein langer KI-Schriftsatz.
       
       20 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.sueddeutsche.de/panorama/wachsende-belastung-sozialgerichte-unter-druck-nrw-bei-neuen-faellen-an-spitze-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260601-930-155629
 (DIR) [2] https://netzwerk-sozialrecht.net/sozialrecht-unter-druckmehr-faelle-weniger-fachanwaelte-mehr-ki/
 (DIR) [3] https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/uebergreifende-angebote/allgemeine-unabhaengige-sozialberatung/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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