# taz.de -- Weniger Gerichtsstandorte: Aufstand gegen Justizreform in Schleswig-Holstein
       
       > Schleswig-Holsteins Justizministerin von der Decken (CDU) will Standorte
       > zusammenlegen. Verbände kritisieren „Einschnitt für den Rechtsschutz“.
       
 (IMG) Bild: In Zukunft womöglich nur noch an wenigen Orten in Schleswig-Holstein vertreten: Justizia
       
       Kiel taz | Mit Plakaten und Sprechchören haben sich am Donnerstag
       [1][Demonstrierende vor dem schleswig-holsteinischen Landtag] versammelt,
       im Gepäck eine Petition gegen die Justizreform, die Ministerin Kerstin von
       der Decken (CDU) plant.
       
       Mehr als 3.500 Unterschriften sammelte ein Bündnis unterschiedlichster
       Gruppen, darunter Gewerkschaften, Sozialverbände und Jurist:innen, gegen
       die Idee, Gerichtsstandorte zu schließen und [2][Verfahren aus den
       Bereichen Soziales und Arbeit nur noch an einem Ort zu verhandeln]. Nun
       steht eine juristische Prüfung der Reform im Raum.
       
       Der Grund der Reform, die von der Decken im September vorstellte, ist
       schnell benannt: Es geht um Geld. Das Land schiebt einen Schuldenberg vor
       sich her, [3][im Haushalt klafft eine Deckungslücke]. Daher sind alle
       Ministerien aufgefordert, in ihrem Bereich nach Streichmöglichkeiten zu
       schauen.
       
       „In einer idealen Welt würde man bei der Justiz nicht sparen“, sagte von
       der Decken, die selbst Juristin ist. „Wir sind allerdings nicht in einer
       idealen Welt.“ Im Haushalt ihres Ministeriums gebe es nur zwei Posten:
       Menschen und Gebäude. Beim Personal solle nicht gekürzt, sondern sogar noch
       um 25 Planstellen aufgestockt werden. Weniger ausgeben will das Land im
       Gegenzug für die Häuser.
       
       ## Sanierungsbedarf 500 Millionen Euro
       
       22 Amts- und vier Landgerichte gibt es zurzeit im Flächenland mit seinen
       rund drei Millionen Einwohner:innen. Dazu kommen das Oberlandes- und das
       Verfassungsgericht sowie Fachgerichte, etwa für Soziales und Arbeit mit je
       vier beziehungsweise fünf Standorten, oft nicht im selben Gebäude wie die
       Amtsgerichte. Viele der Häuser sind sanierungsbedürftig. Insgesamt wären
       rund 500 Millionen Euro fällig, um sie instand zu setzen.
       
       Statt zu sanieren, will das Ministerium konzentrieren: Künftig sollen die
       Verfahren nun nur noch an einem Ort stattfinden. Im Gespräch ist
       Neumünster, das geografisch etwa in der Landesmitte liegt. Damit sollen für
       die beiden Bereiche Soziales und Arbeit nur noch je zwei Gerichte – für die
       erste und die zweite Instanz – übrigbleiben.
       
       Die Ministerin verweist auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit, bei der das
       bereits seit Längerem so ist. In einem zweiten Schritt der Reform könnte
       auch die Zahl der Amtsgerichte auf 15 gesenkt werden.
       
       „[4][Grundfalsch]“, finden das Christine Schmehl, Vorsitzende des
       Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, und Michael Burmeister, Sprecher
       des Landesverbands der Neuen Richtervereinigung. Beide Gruppen sehen den
       ortsnahen Zugang in Gefahr, der gerade bei Sozial- und Arbeitsverfahren
       wichtig sei, wie sie in einer gemeinsamen Mitteilung schreiben.
       
       Teils vertreten sich die Betroffenen bei solchen Prozessen selbst. Darunter
       sind zum Beispiel chronisch Kranke, die sich mit der Krankenkasse streiten,
       oder Bürgergeldempfänger:innen, die Einspruch gegen Bescheide erheben.
       
       Kritik kommt auch von einem weiteren Duo, das meist auf verschiedenen
       Seiten steht: Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Kieler
       Mietervereins, und Andreas Breitner, Direktor des Verbandes Norddeutscher
       Wohnungsunternehmen, warnen gemeinsam vor steigenden Kosten, mehr Aufwand
       und längeren Verfahren.
       
       Das betreffe etwa „Beratungsklassiker“ wie Mieterhöhungen, Betriebs- und
       Heizkosten. „Dabei wird häufig ein Ortstermin durchgeführt, der
       möglicherweise nicht mehr im erforderlichen Umfang stattfinden würde“,
       befürchtet Mainitz. Die geplante Reform sei ein „schwerer Fehler, ein
       tiefgreifender Einschnitt für den Rechtsschutz im Flächenland
       Schleswig-Holstein“.
       
       Die Opposition ärgert sich vor allem über den Umgang des Ministeriums mit
       den Justiz-Beschäftigten, für die die Reform weitere Wege zur Arbeit
       bedeuten würde und die vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien.
       „Eine [5][Kommunikationsweise, die eher in die Kaiserzeit gehört“, sagt
       Marc Timmer (SPD)]. „Fassungslos“ über die Art des Verfahrens zeigte sich
       Bernd Buchholz (FDP).
       
       Auch die Grünen als Koalitionspartner der CDU sehen die Reform kritisch,
       versprechen aber, einen geplanten „Beteiligungsprozess“ mit Justiz,
       Gewerkschaften und Ministerium „kritisch-konstruktiv mitzugestalten“, so
       heißt es in einem Antrag, den der Landesparteitag vor einer Woche
       verabschiedete.
       
       Ministerin von der Decken versicherte, sie nehme die Sorgen ernst, erklärte
       aber: „Wir müssen die Strukturen so anpassen, dass wir sie zukünftig
       effizient betreiben und finanzieren können.“ Sie verwies auf neue
       Möglichkeiten, etwa Videoverhandlungen. Die FDP kündigte nun an, prüfen zu
       lassen, ob die Reform verfassungsgemäß ist: „Ich halte es für unzumutbar,
       dass jemand aus Niebüll 140 Kilometer zum Sozialgericht in Neumünster
       fahren muss“, sagte Bernd Buchholz.
       
       17 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://kielregion.dgb.de/presse/++co++87076f7a-8647-11ef-a9b7-d705e0c73891
 (DIR) [2] /Schleswig-Holstein-konzentriert-Gerichte/!6035664
 (DIR) [3] /Neue-Finanzministerin-in-Kiel/!6016335
 (DIR) [4] /Zentralisierung-von-Gerichten/!6035665
 (DIR) [5] https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl20/plenum/plenprot/2024/20-068_09-24.pdf#page=41
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
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