# taz.de -- Urteil gegen junge Nazigruppe: Vom braunen Kinderzimmer in den Knast
       
       > Ein Gericht hat Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ zu teilweise
       > hohen Haftstrafen verurteilt. Die Jugendlichen planten und verübten
       > Anschläge auf Geflüchtete und politische Gegner.
       
 (IMG) Bild: Die Angeklagten der rechtsextremen Letzte Verteidigungswelle beim Prozess vor dem Hamburger Oberlandesgericht
       
       Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat am Mittwoch die acht
       Angeklagten der rechtsextremen Terrorgruppe Letzte Verteidigungswelle zu
       Jugendstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verurteilt. Das Gericht
       sprach die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alten Angeklagten unter
       anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer
       terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes sowie weiterer Straftaten
       wie schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Die
       Strafe für den jüngsten Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die
       Bezeichnung „braune Kinderzimmer“ sei „durchaus passend gewählt“, sagte der
       Vorsitzende Richter. Mit ihren Taten hätten die Angeklagten „Chaos
       herbeiführen“ wollen.
       
       Die Bundesanwaltschaft [1][hatte Ende November 2025 Anklage vor dem
       Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben]. Sie warf allen
       Angeklagten die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer
       terroristischen Vereinigung vor. Vier von ihnen wurden zudem wegen
       versuchten Mordes angeklagt, den übrigen wurde Beihilfe hierzu vorgeworfen.
       Das Gericht folgte den Vorwürfen der Anklage im Wesentlichen.
       
       Aus der Gruppe heraus planten und verübten die Angeklagten potenziell
       tödliche Anschläge auf Flüchtlinge und politisch Andersdenkende. Einige von
       ihnen verübten im Oktober 2024 einen nächtlichen Brandanschlag auf ein
       bewohntes Kulturzentrum in Altdöbern und im Januar 2025 eine
       Pyrotechnikattacke auf eine Flüchtlingsunterkunft in Schmölln, Thüringen.
       Dass beim Anschlag auf das Zentrum niemand verletzt oder getötet wurde, war
       wohl reiner Zufall. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten außerdem
       sogenanntes Pädo-Hunting vor – die Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile
       hielten.
       
       Die Letzte Verteidigungswelle hatte in mehreren Bundesländern Anhänger. Der
       Prozess fand in Hamburg statt, weil der Staatsschutzsenat dort auch für
       Verfahren aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist. Zwei der
       Hauptbeschuldigten, Jason R. und Benjamin H., 19 und 16 Jahre alt, stammen
       aus diesem Bundesland. Wegen des Alters der Angeklagten lief das Verfahren
       unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch die Plädoyers von Anklage und
       Verteidigung fanden ohne Publikum und Presse statt. Erst am Mittwoch, nach
       28 Verhandlungstagen, durften Journalist:innen und Zuschauer:innen
       zur Urteilsverkündung in den Saal.
       
       ## SS-Totenkopf als Logo
       
       Schon seit 2022 kannten sich einzelne Mitglieder der Gruppe. Nach den
       Ermittlungen gründeten Jason R. und Benjamin H. aber erst im April 2024 die
       Letzte Verteidigungswelle. Ihr Motto: „Wir sind die Welle, die den Dreck
       aus unserem Land spült.“ Als Logo wählten sie den Totenkopf der Waffen-SS
       mit ihrem Kürzel. Die beiden verwalteten verschiedene Whatsappgruppen und
       entschieden, wer sich anschließen durfte. Die Ermittler fanden über 70
       Chatgruppen mit Verbindungen zum Netzwerk. Rund 200 Personen sollen
       beteiligt gewesen sein.
       
       Ein schriftliches Bekenntnis zur rechtsextremen Gesinnung reichte jedoch
       nicht, um zum Kern der Gruppe zu gehören. Die selbsternannten „Kämpfer für
       Nation und Nationalismus“ mussten auch Straftaten nachweisen.
       Videoaufnahmen der Aktionen dienten als Beweis. Über einen Generalchat und
       regionale Gruppen blieb die Terrorgruppe vernetzt.
       
       Die Letzte Verteidigungswelle verbreitete zudem eine besonders radikale
       Verschwörungstheorie der Szene: den „großen Austausch“. Diese Theorie
       behauptet, dass „fremde Einwanderer“ gezielt die angeblich „eigene
       Bevölkerung“ ersetzen sollen. Diese Erzählung wird unter anderem von der
       Identitären Bewegung verbreitet. Auch einzelne Politiker innerhalb der AfD
       haben entsprechende Narrative verwendet.
       
       Am 12. Februar 2025 durchsuchten Ermittler erstmals eine Wohnung in Meißen
       und fanden zwei Kugelbomben. Im Mai folgten weitere Razzien in Brandenburg,
       Hessen, Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Im April vergangenen
       Jahres [2][berichtete die taz] als eine der ersten über die Letzte
       Verteidigungswelle. Der Brandanschlag in Altdöbern löste verstärkte
       Ermittlungen aus. [3][Der Saal des Kulturzentrums Kultberg mitsamt
       Biergarten brannte am 23. Oktober 2024 komplett aus]. Die Ermittler
       vermuteten zunächst einen technischen Defekt. Im Zuge der weiteren
       Ermittlungen stießen sie jedoch auf Videos und Chatnachrichten, die den
       Verdacht auf einen gezielten Brandanschlag erhärteten. Zwei damals
       15-jährige Mitglieder der Letzten Verteidigungswelle sollen sich vor den
       Flammen gefilmt haben. Nach den Ermittlungen hielten sie den Kultberg für
       ein linkes Zentrum.
       
       5 Aug 2026
       
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