# taz.de -- Streitgespräch: Soll die AfD verboten werden?
> Die AfD ist demokratiefeindlich, da sind sich SPD-Bundestagsabgeordnete
> Carmen Wegge und Politologe Wolfgang Merkel einig. Die Verbotsfragen
> beantworten sie jedoch unterschiedlich.
(IMG) Bild: Publikum bei einer AfD-Veranstaltung in Halle, Sachsen-Anhalt, ausstaffiert mit Merchandising-Artikeln der Partei
taz: Frau Wegge, Herr Merkel, soll die AfD verboten werden?
Carmen Wegge: Kurz und knapp – ja. Ich bin dafür, beim
Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Überprüfung der
Verfassungskonformität der AfD zu stellen.
Wolfgang Merkel: Kurz und knapp – nein. Es sprechen zu viele normative,
demokratietheoretische und politische Argumente gegen ein Verbot.
taz: Welche?
Merkel: Der wichtigste Grund ist, dass dies eine grobe Verletzung der
Volkssouveränität wäre. Laut Artikel 20 des Grundgesetzes geht alle Gewalt
vom Volke aus. Und zwar vermittels Wahlen. Das würde durch ein AfD-Verbot
für ein Viertel der Wählerschaft verletzt.
taz: Ist das plausibel, Frau Wegge?
Wegge: Nein. Laut Artikel 21 des Grundgesetzes sind wir eine wehrhafte
Demokratie. Das bedeutet, dass verfassungswidrige Parteien verboten werden
können. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten damit verhindern,
dass nach 1933 noch mal eine demokratisch gewählte Partei die Demokratie
abschafft. Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Urteil gesagt, dass
Parteien, ausreichend groß sein müssen, um verboten zu werden. Das ist bei
der AfD der Fall. Das Grundgesetz verpflichtet uns dazu, einen Antrag zu
stellen, wenn unsere Demokratie in Gefahr ist. Deshalb kann ich keinen
Verstoß gegen das Demokratieprinzip erkennen.
Merkel: Die wehrhafte Demokratie ist ein konservatives Konzept der
Adenauer-Ära, geboren aus der Erfahrung des Totalitarismus. Nicht alles,
was 1948/49 überzeugend war, ist heute tauglich. Seit 1950 ist in
Westeuropa keine annähernd so große Partei verboten worden. Ein AfD-Verbot
wäre ein deutscher Sonderweg, der die Gesellschaft weiter polarisiert. Hans
Kelsen, einer der bedeutendsten Rechtstheoretiker und Verfassungspraktiker
des 20. Jahrhunderts argumentiert, dass eine Demokratie, die Parteien
verbietet, ins Illiberale abrutscht. Parteienverbote kennzeichnen
Diktaturen, nicht Demokratien.
Wegge: In Diktaturen werden demokratische Mitbewerber verboten, um die
Alleinherrschaft einer Partei zu sichern. Deswegen darf bei uns keine
Partei willkürlich verboten werden, sondern nur explizit verfassungswidrige
Parteien, die die Demokratie abschaffen möchten. Man kann die willkürlichen
Verbote in Diktaturen nicht mit dem Parteienverbot in der Bundesrepublik
gleichsetzen.
Merkel: Frau Wegge, wir teilen die gleichen normativen Überzeugungen. Aber
wenn wir wegen dieser normativen Überzeugungen eine Partei verbieten, hat
das einen autoritären, paternalistischen Zug. Hans Kelsen argumentiert,
dass eine Demokratie nur tolerant und liberal bleibt, wenn sie auch
antidemokratische Anschauungen zulässt.
Wegge: Ich kann Ihnen nicht folgen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut.
Natürlich muss die Demokratie verfassungsfeindliche Meinungen aushalten.
Aber die Demokratie muss es nicht aushalten, von innen heraus abgeschafft
zu werden. Man kann sich auf den Standpunkt stellen: Wenn die Bevölkerung
die Demokratie nicht mehr möchte, dann ist es halt so. Wir haben uns aber
bewusst für die wehrhafte Demokratie entschieden. Die Demokratie ist als
Staatsform explizit im Grundgesetz verankert. Deshalb gibt es Mittel zu
verhindern, dass eine Partei, die die Demokratie abschaffen oder
beeinträchtigen will, an die Macht kommt.
Merkel: Das klingt, als wäre 1932. Aber die Situation ist doch verschieden.
Wir werden heute von der AfD, einer rechtsautoritären Partei,
herausgefordert. Ob die tatsächlich eine Diktatur anstrebt, ist
Kaffeesatzleserei. Ich halte das eher für einen Popanz. Die FPÖ ist in
Österreich vermutlich so radikal, rassistisch und fremdenfeindlich wie die
AfD. Die FPÖ war zweimal Teil der Regierung und hat nichts an der Struktur
der Demokratie in Österreich geändert. Die bundesdeutsche Demokratie ist
viel stabiler und hat mehr Selbstvertrauen als jene der Weimarer Republik.
Es gibt auch keine existenzielle Krise der Demokratie. Deutschland zählt
derzeit zu den 15 besten Demokratien weltweit.
Wegge: Ja, wir leben in einer fantastischen Demokratie. Und wir haben das
lange für selbstverständlich gehalten. Jetzt müssen wir alle Mittel nutzen,
um diese Demokratie zu schützen. Man kann in den USA, in Polen und in
Ungarn sehen, was passiert, wenn Rechtsextreme regieren. [1][Polen] zeigt,
wie schwer es ist, das Playbook der Rechten – Zerstörung der Unabhängigkeit
der Justiz, Abschaffung von Frauenrechten und unabhängigen Medien – wieder
zurückzudrehen.
Merkel: [2][Ungarn und Polen] haben vor allem gezeigt, dass in einigermaßen
fairen Wahlen autoritäre Regierungen abgewählt werden konnten. Die Schäden
zu reparieren, ist wegen der Verfassung in Polen schwierig, weil der rechte
Präsident ein starker Vetospieler ist. Aber was hat das mit unserer Debatte
zu tun? Die [3][Zivilgesellschaft] in Deutschland ist nicht so schwach. Die
demokratischen Parteien sind nicht so schwach. Haben wir keine
demokratietauglichen Instrumente, um uns vor diesem Angriff zu schützen?
Müssen wir undemokratische Mittel wie eine Teilentmachtung des Souveräns
anwenden, um die Demokratie zu schützen? Wir sollten nicht den letzten
Schritt gehen und das schärfste Schwert ziehen, bevor wir die ersten
Schritte getan haben.
Wegge: Es gibt eine lebendige Zivilgesellschaft. Aber wir müssen trotzdem
überlegen, wann sich das Zeitfenster schließt. Wenn die AfD so groß ist,
dass es keine politischen Mehrheiten mehr für ein Verbotsverfahren gibt,
ist es zu spät. Herr Merkel, Sie sagen, wir sollten nicht frühzeitig das
scharfe Schwert des Verbots ziehen. Was wäre denn Ihrer Ansicht nach der
richtige Zeitpunkt? Und gibt es dann noch eine Mehrheit für ein Verbot?
Merkel: Dieses Schwert wird vom [4][Bundesverfassungsgericht] geführt, wenn
eine der drei Verfassungsorgane einen solchen Antrag stellt. Bundestag,
Bundesrat und Bundesregierung sollten aber nicht auf einen Verdacht hin das
Verfassungsgericht anrufen oder weil sie fürchten, dass die demokratischen
Parteien weiter an Zuspruch verlieren.
Wegge: Das ist keine Antwort auf meine Frage. Und beim Motiv für den
Verbotsantrag widerspreche ich. Der wird nicht gestellt, weil demokratische
Parteien Wahlen verlieren und die AfD Erfolg hat. Es ist unsere
demokratische Pflicht, das Parteienverbot zu beantragen, wenn die
Voraussetzungen erfüllt sind.
taz: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein 1.600 Seiten
umfassendes [5][Gutachten vorgelegt, das Verstöße der AfD gegen das
Demokratieprinzip] auflistet. Die AfD zeigt Minister in Haft – droht also
mit politischer Verfolgung. Und sie will Deutsche mit Migrationshintergrund
zu Bürgern zweiter Klasse machen und Frauen mit Kopftuch den Zugang zu
Bibliotheken oder Krankenhäusern verwehren. Macht dieses Gutachten ein
Verbotsverfahren plausibler?
Wegge: Das Gutachten hat Lücken geschlossen, die der [6][Bericht des
Bundesamtes für Verfassungsschutz lassen musste,] weil er Äußerungen im
Parlament und Gesetzesinitiativen nicht berücksichtigen durfte. Die
Datenlage ist nun breiter geworden. Das Gutachten liefert zusätzliche gute
Argumente für ein AfD-Verbot. Deshalb sollte es als Anstoß dienen, endlich
ein Prüfverfahren einzuleiten und von staatlicher Seite alles
Beweismaterial zu sichten und final zu bewerten. Wenn es danach eine
überwiegende Aussicht auf Erfolg gibt, gilt es den Antrag zu stellen.
Merkel: Vorab: Wir halten beide die AfD für eine demokratiefeindliche
Partei mit problematischen Funktionären. Nach meiner Meinung reicht es aber
nicht, wie es das GFF-Gutachten tut, hunderte Seiten lang
demokratiefeindliche Äußerungen von Funktionären aufzulisten. Die rote
Linie ist die Gewalt. Wenn diese nicht überschritten wird, müssen in einer
Demokratie Parteien auch für ein anderes System werben dürfen. Das ist eine
der Paradoxien und Schwächen der Demokratie. Aber sonst rutschen wir in
eine illiberale Demokratie, in der die Macht des Souverän autoritär durch
die Sicht der „Aufgeklärten“ beschnitten wird.
Wegge: Doppelter Einspruch: Gewalt ist Ihre persönliche rote Linie, aber
nicht die des Grundgesetzes. Laut Artikel 21 sind Parteien
verfassungswidrig, die „darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische
Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“. Diese Parteien können
vom Verfassungsgericht verboten werden. Von Gewalt ist nicht die Rede. Das
GFF-Gutachten zeigt, dass die AfD planmäßig gegen demokratische Prinzipien
verstößt. Zweitens gibt es gewalttätige Rechtsextreme wie die
Terrororganisation [7][um Prinz Reuß, der auch eine
Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete angehörte]. Die gewaltbereiten
[8][„Sächsischen Separatisten“] bestanden fast ausschließlich aus
AfD-Mitgliedern.
Merkel: Die obskure Vereinigung von Prinz Reuß stellte doch keine Gefahr
für die Demokratie dar. Ich will die AfD gewiss nicht verteidigen, aber man
sollte sie nicht zu einer Partei stilisieren, die mit Terror die Demokratie
vernichten will.
Wegge: Das habe ich nicht gesagt. Und das muss die AfD auch gar nicht. Sie
kann die Demokratie mit Wahlen von innen heraus abschaffen.
Merkel: Schaffen wir deshalb die freien Wahlen ab und schränken
paternalistisch den Pluralismus ein? Das ist Ihre Logik: Wir beschädigen
die Demokratie, weil wir ihre Beschädigung verhindern wollen.
Wegge: Natürlich schaffen wir freie Wahlen nicht ab. Ich will den Weg
gehen, den das Grundgesetz vorsieht. Dort sind die Hürden für ein
Parteienverbot zu Recht extrem hoch. Damit wird vermieden, dass das Volk,
der Souverän, den Eindruck hat, es könnte willkürlich eine Partei nicht
mehr wählen dürfen.
taz: Im September [9][kann die AfD in Sachsen-Anhalt mehr als 40 Prozent
holen und eventuell allein regieren]. Was bedeutet das für einen möglichen
Verbotsantrag?
Wegge: Nicht viel. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat können einen
Verbotsantrag stellen. Im Bundesrat sind 35 Stimmen nötig. Wenn in
Sachsen-Anhalt die AfD regiert, ändert das für ein Verbotsverfahren wenig.
Merkel: Juristisch ist ein Verbot auch möglich, wenn es einen
AfD-Ministerpräsidenten gibt. Aber es ist politisch unklug. Ein Verbot
würde bedeuten: Wir sagen eventuell mehr als 40 Prozent der Wähler in
Sachsen-Anhalt – eure Stimme zählt nicht. Das verfügen wir, weil wir
tiefere Einsicht in die Demokratie haben.
Wegge: Viele denken: Solange die AfD auf dem Wahlzettel steht, kann man sie
wählen, egal ob sie gesichert rechtsextrem oder verfassungsfeindlich ist.
Wir müssen die Grenze ziehen, wenn die freiheitlich demokratische
Grundordnung angegriffen wird. Und diese Partei verstößt mit ihrem Programm
sowohl gegen die Menschenwürde als auch gegen das Demokratieprinzip. Ich
kenne viele in Sachsen-Anhalt, die fürchten, nach einer absoluten Mehrheit
der AfD bedroht und verfolgt zu werden und überlegen, das Bundesland zu
verlassen. Ein AfD-Verbotsverfahren würde zeigen, dass wir die berechtigte
Angst dieser Menschen ernst nehmen.
Merkel: Sie greifen zu schnell zu illiberalen Mitteln, obwohl unsere
Demokratie gewappnet ist. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die AfD
unsere Demokratie leichthändig in ein autoritäres Regime verwandeln kann.
Wir sollten uns eher fragen, warum die AfD so stark geworden ist. Der
demokratische Selbstreflexionsmechanismus sind Wahlen. Sie zwingen
gegebenenfalls die politischen Repräsentanten nachzudenken, warum sie nicht
mehr gewählt werden. Die SPD, der wir beide nahestehen, ist von diesem
Wählerverlust massiv betroffen. Ein Verbot bügelt die Selbstreflexion und
die Frage, was man falsch gemacht hat, weg. Wir verbieten – also müssen wir
unsere Politik nicht wesentlich ändern.
Wegge: Nein, selbstverständlich setzen sich Union und SPD damit
auseinander, warum die AfD wächst. Die Union hat versucht die AfD mit der
scharfen Migrationswende zu bekämpfen. Das war der falsche Weg. Wer die
Inhalte der AfD übernimmt, macht sie salonfähig. In der SPD setzen wir uns
intensiv mit der AfD auseinander. Wir erarbeiten ein neues
Grundsatzprogramm, um klarzumachen, welche Vision und Werte wir vertreten.
In der Koalition sagt niemand – alles super. Es gibt kritische
Selbstreflexion.
taz: Es gibt keine politische Mehrheit für ein Verbotsverfahren. Die Union
ist äußerst zögerlich. Wird sich das ändern – zum Beispiel im Bundesrat?
Wegge: Es gibt Bewegung. Einzelne CDU-geführte Bundesländer wie Berlin und
Schleswig-Holstein sind für ein Verbotsverfahren. In NRW wird viel
diskutiert. Wir als SPD fordern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Wenn die zu
dem Ergebnis kommen sollte, dass ein Antrag Erfolg beim
Bundesverfassungsgericht haben wird, dann kommt der Verbotsantrag.
taz: Für ein [10][Parteienverbot müssen sechs von acht
Bundesverfassungsrichtern die Hand heben]. Diese Zweidrittelmehrheit gab es
bei den letzten beiden Verbotsverfahren gegen die NPD nicht. Wie groß ist
das Risiko, dass ein AfD-Verbotsantrag scheitert? Und wie groß wäre der
politische Schaden?
Wegge: Natürlich darf man einen Verbotsantrag nur stellen, wenn er
wahrscheinlich Erfolg hat. Falls er doch scheitern sollte, werden viele das
für einen Persilschein für die AfD halten – verfassungskonform. Das wäre in
der Tat schwierig. Aber der größere Schaden für die Demokratie ist es,
nichts zu tun und einen erfolgreichen Verbotsantrag zu verhindern.
Merkel: Der Schaden eines gescheiterten Antrags wäre immens. Es wäre ein
Fiasko für die antragstellenden Parteien, die vergeblich versucht hätten,
einen erfolgreichen Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu verbannen. Zudem
könnte sich die CDU für Kooperationen nach rechts öffnen. Es würde den
konservativen Kräften in der Union nutzen, die das Bündnis mit der SPD
nicht wollen und sich zur AfD öffnen.
Wegge: Das Kooperationsverbot mit der AfD bröckelt jetzt schon. Gerade
[11][im Europäischen Parlament ist das deutlich], wo die Christdemokraten
mit den Rechtsextremen zusammenarbeiten. Die Union wird immer ein Argument
finden, wenn sie mit der AfD zusammenarbeiten will. Dafür muss sie nicht
auf ein gescheitertes Verbotsverfahren warten.
taz: Es gibt Alternativen zu einem AfD-Verbot. Wäre es [12][klüger zu
versuchen, der Partei die staatliche Finanzierung] zu entziehen?
Merkel: Das ist ein weicheres Mittel. Es wirkt nicht annähernd so
polarisierend wie ein Verbot und würde die AfD-Anhänger nicht so stark
radikalisieren. Aber auch ein Entzug staatlicher Gelder bleibt ein Eingriff
in den fairen Parteienwettbewerb, weil es die Chancen einer Partei mindert
und damit den Wettbewerb verzerrt. Man macht sich damit auch die „Hände
schmutzig“ (Sartre), aber viel weniger als bei einem Parteienverbot.
Wegge: Der Entzug der Finanzierung hat rechtlich genau die gleichen
Voraussetzungen wie das Verbot. Wenn ein Verbot rechtlich möglich ist, dann
sollte man das auch realisieren. Zudem haben [13][Milliardäre wie Elon
Musk] ein wohlwollendes Auge auf die AfD geworfen – die Partei könnte also
eine fehlende staatliche Finanzierung ausgleichen. Deswegen nutzt das
wenig.
taz: Was passiert, wenn die AfD am Ende verboten würde?
Merkel: Ein Verbot, ausgesprochen vom Bundesverfassungsgericht, müsste
sofort von der Exekutive durchgesetzt werden. Fast 10.000 gewählte
Mandatsträger der AfD müssten von ihren Posten von der Kommune bis hin zum
Bundestag entfernt werden. Büros und Parteizentralen werden geschlossen.
Dass die AfD-Kader einfach ihren Mac zuklappen und friedlich nach Hause
gehen, ist unwahrscheinlich. Vor allem in Ostdeutschland würde es eine
Welle der Gewalt geben, der die Exekutive entgegentreten muss. Es droht
eine Gewaltspirale, die niemand wollen kann.
Wegge: Die Frage, was passiert, wenn eine Partei mit vielen Wählern
verboten wird, ist hochinteressant. In Europa gab das nicht, nur in
Thailand, und das ist schwer vergleichbar. Das ist also ein Blick in die
Glaskugel. Aber ich warne davor, das dunkelste Szenario an die Wand zu
malen. Das Bundesverfassungsgericht verfügt über eine sehr hohe Akzeptanz,
auch bei AfD-Wählern. Deshalb kann man vermuten, dass ein Verbotsurteil
akzeptiert würde. Laut Rechtspopulismusforschung hat nur eine Minderheit
der Wählerinnen und Wähler der AfD ein geschlossen rechtsextremes Weltbild.
Die Mehrheit des AfD-Anhangs wäre für demokratische Parteien
wiederzugewinnen. Es spricht viel dafür, dass ein Verbot weitgehend
friedlich über die Bühne geht.
Merkel: Das kann für die konservativen Teile der Wählerschaft gelten. Die
Funktionäre aber haben ein erhebliches Potenzial, Gewalt auszulösen. Wir
können der AfD nicht sogar den Umsturz der Demokratie zutrauen – aber
gleichzeitig glauben, dass die AfD-Kader nach einem Verbot aus Respekt vor
dem Bundesverfassungsgericht brav nach Hause gehen. Das ist ziemlich
unwahrscheinlich.
16 Aug 2026
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