# taz.de -- 70 Jahre KPD-Urteil: Was sich aus dem KPD-Verbot für die Gegenwart lernen lässt
> Vor 70 Jahren verbot das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische
> Partei Deutschlands (KPD). Anders als die AfD war sie auf dem Weg in die
> Irrelevanz.
(IMG) Bild: Nach dem KPD-Verbot 1956 räumen Polizisten das Parteibüro in der Hamburger Nagels Allee
Am Morgen des 17. August 1956 verkündete Josef Wintrich, damaliger
Präsident des Bundesverfassungsgerichts, das folgende Urteil: „1. Die
[1][Kommunistische Partei Deutschlands] ist verfassungswidrig. 2. Die
Kommunistische Partei Deutschlands wird aufgelöst. 3. Es ist verboten,
Ersatzorganisationen für die Kommunistische Partei Deutschlands zu schaffen
oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.“
Direkt im Anschluss begann die „Aktion Holzwurm“. Die Polizei schloss rund
200 KPD-Parteibüros und verhaftete 33 führende Mitglieder der Partei. Der
Parteivorsitzende Max Reimann hatte sich bereits in die DDR abgesetzt. Erst
1968 konnte sich mit der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) eine
Nachfolgepartei gründen.
Das KPD-Verbot war das zweite und bisher letzte Parteiverbot in
Deutschland. Zuvor war 1952 die rechtsextremistische SRP (Sozialistische
Reichspartei) verboten worden. Zwei Verbotsverfahren gegen die ebenfalls
rechtsextremistische NPD scheiterten. 2003 saßen zu viele staatliche
V-Leute in den Gremien der NPD, 2017 war sie für ein Verbot zu irrelevant.
[2][Heute wird über ein Verbot der AfD diskutiert.] Die Rahmenbedingungen
sind aber ganz anders als 1956.
Die KPD war 1956 eine Partei im Niedergang. Nachdem sie 1949 noch mit 5,7
Prozent der Stimmen den Einzug in den Bundestag schaffte, scheiterte sie
bei der nächsten Wahl 1953 mit 2,2 Prozent an der 5-Prozent-Hürde. Zum
Zeitpunkt des Verbots war sie nur noch in Bremen und Niedersachsen
parlamentarisch vertreten. Politisch war sie mit ihrer DDR-hörigen Politik
isoliert. Nur im Kampf gegen die „Remilitarisierung“ (die Einführung der
Bundeswehr) hatte sie Einfluss.
## Die USA unterstützten das KPD-Verbot
Dagegen kommt die AfD in aktuellen Umfragen auf 28 Prozent, 8 Prozentpunkte
vor der CDU/CSU. Ein Verbot der AfD dürfte in der Gesellschaft also auf
viel weniger Akzeptanz stoßen, als vor 70 Jahren das Verbot der KPD, gegen
das es kaum Widerstand gab.
Auch die USA, der mächtigste deutsche Verbündete, würde auf ein AfD-Verbot
ganz anders reagieren als damals auf das KPD-Verbot. 1956 entsprach das
KPD-Verbot dem Antikommunismus der US-amerikanischen McCarthy-Ära und
stützte die Westintegration der Bundesrepublik. Dagegen sympathisiert die
aktuelle US-Regierung unter [3][Donald Trump] mit der AfD und könnte im
Falle eines Verbotsantrags mit Sonderzöllen und anderen Sanktionen drohen.
Es lohnt auch ein Blick auf die Abläufe der 1950er-Jahre. Bereits 1951
hatte die Adenauer-Regierung einen Verbotsantrag gegen die KPD gestellt und
drängte das Verfassungsgericht mehrfach zu einer schnellen Entscheidung.
Dass es dennoch fünf Jahre dauerte, bis das Verbot verkündet wurde, zeigt
einerseits einen gewissen Unwillen der Verfassungsrichter, so massiv in die
demokratische Willensbildung einzugreifen, andererseits belegt die lange
Dauer aber auch die Komplexität solcher Verfahren.
Ein AfD-Verbot dürfte dabei eher schwieriger zu begründen sein, als einst
das KPD-Verbot. Zwar bekannte sich die KPD (wie heute die AfD) zum
Grundgesetz. Allerdings benannte sie als Fernziel offen die „Diktatur des
Proletariats“, die durch eine gewaltsame Revolution durchgesetzt werden
soll. Solche diktatorischen Fernziele hat die AfD bisher nicht geäußert.
Die Verfassungsfeindlichkeit der AfD müsste deshalb durch ein aufwendiges
Puzzle aus Einzeläußerungen belegt werden.
All diese Unterschiede zu den 1950er-Jahren dürften mitursächlich dafür
sein, dass es bis heute keinen Antrag von Bundestag, Bundesregierung oder
Bundesrat auf ein AfD-Verbot gibt.
17 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /KPD/!t5518753
(DIR) [2] /Streitgespraech/!6200784
(DIR) [3] /Donald-Trump/!t5204455
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) AfD-Verbot
(DIR) Parteiverbot
(DIR) Bundesverfassungsgericht
(DIR) KPD
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) GNS
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) Schwerpunkt AfD
(DIR) Frauenbewegung
(DIR) KPD
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Debatte um AfD-Verbotsverfahren: Jetzt erst recht?
Die Forderungen, die AfD verbieten zu lassen, hören nicht auf. Das könnte
kurz vor den Wahlen nach hinten losgehen. Wie wäre es mit eigenen
Angeboten?
(DIR) Streitgespräch: Soll die AfD verboten werden?
Die AfD ist demokratiefeindlich, da sind sich SPD-Bundestagsabgeordnete
Carmen Wegge und Politologe Wolfgang Merkel einig. Die Verbotsfragen
beantworten sie jedoch unterschiedlich.
(DIR) Ursprünge des Internationalen Frauentags: Eine unbequeme Sozialistin bis heute
Clara Zetkin war eine Vorkämpferin für Frauenrechte. Wegen ihres Kampfes
für eine sozialistische Gesellschaft tut man sich immer noch mit ihr
schwer.
(DIR) Union und AfD verhindern KPD-Gedenken: Reichstag ohne Karl und Rosa
Die Linksfraktion wollte im Bundestag an die KPD-Gründung 1918 erinnern.
Doch AfD und Union verhinderten dies.