# taz.de -- 70 Jahre KPD-Urteil: Was sich aus dem KPD-Verbot für die Gegenwart lernen lässt
       
       > Vor 70 Jahren verbot das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische
       > Partei Deutschlands (KPD). Anders als die AfD war sie auf dem Weg in die
       > Irrelevanz.
       
 (IMG) Bild: Nach dem KPD-Verbot 1956 räumen Polizisten das Parteibüro in der Hamburger Nagels Allee
       
       Am Morgen des 17. August 1956 verkündete Josef Wintrich, damaliger
       Präsident des Bundesverfassungsgerichts, das folgende Urteil: „1. Die
       [1][Kommunistische Partei Deutschlands] ist verfassungswidrig. 2. Die
       Kommunistische Partei Deutschlands wird aufgelöst. 3. Es ist verboten,
       Ersatzorganisationen für die Kommunistische Partei Deutschlands zu schaffen
       oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.“
       
       Direkt im Anschluss begann die „Aktion Holzwurm“. Die Polizei schloss rund
       200 KPD-Parteibüros und verhaftete 33 führende Mitglieder der Partei. Der
       Parteivorsitzende Max Reimann hatte sich bereits in die DDR abgesetzt. Erst
       1968 konnte sich mit der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) eine
       Nachfolgepartei gründen.
       
       Das KPD-Verbot war das zweite und bisher letzte Parteiverbot in
       Deutschland. Zuvor war 1952 die rechtsextremistische SRP (Sozialistische
       Reichspartei) verboten worden. Zwei Verbotsverfahren gegen die ebenfalls
       rechtsextremistische NPD scheiterten. 2003 saßen zu viele staatliche
       V-Leute in den Gremien der NPD, 2017 war sie für ein Verbot zu irrelevant.
       
       [2][Heute wird über ein Verbot der AfD diskutiert.] Die Rahmenbedingungen
       sind aber ganz anders als 1956.
       
       Die KPD war 1956 eine Partei im Niedergang. Nachdem sie 1949 noch mit 5,7
       Prozent der Stimmen den Einzug in den Bundestag schaffte, scheiterte sie
       bei der nächsten Wahl 1953 mit 2,2 Prozent an der 5-Prozent-Hürde. Zum
       Zeitpunkt des Verbots war sie nur noch in Bremen und Niedersachsen
       parlamentarisch vertreten. Politisch war sie mit ihrer DDR-hörigen Politik
       isoliert. Nur im Kampf gegen die „Remilitarisierung“ (die Einführung der
       Bundeswehr) hatte sie Einfluss.
       
       ## Die USA unterstützten das KPD-Verbot
       
       Dagegen kommt die AfD in aktuellen Umfragen auf 28 Prozent, 8 Prozentpunkte
       vor der CDU/CSU. Ein Verbot der AfD dürfte in der Gesellschaft also auf
       viel weniger Akzeptanz stoßen, als vor 70 Jahren das Verbot der KPD, gegen
       das es kaum Widerstand gab.
       
       Auch die USA, der mächtigste deutsche Verbündete, würde auf ein AfD-Verbot
       ganz anders reagieren als damals auf das KPD-Verbot. 1956 entsprach das
       KPD-Verbot dem Antikommunismus der US-amerikanischen McCarthy-Ära und
       stützte die Westintegration der Bundesrepublik. Dagegen sympathisiert die
       aktuelle US-Regierung unter [3][Donald Trump] mit der AfD und könnte im
       Falle eines Verbotsantrags mit Sonderzöllen und anderen Sanktionen drohen.
       
       Es lohnt auch ein Blick auf die Abläufe der 1950er-Jahre. Bereits 1951
       hatte die Adenauer-Regierung einen Verbotsantrag gegen die KPD gestellt und
       drängte das Verfassungsgericht mehrfach zu einer schnellen Entscheidung.
       Dass es dennoch fünf Jahre dauerte, bis das Verbot verkündet wurde, zeigt
       einerseits einen gewissen Unwillen der Verfassungsrichter, so massiv in die
       demokratische Willensbildung einzugreifen, andererseits belegt die lange
       Dauer aber auch die Komplexität solcher Verfahren.
       
       Ein AfD-Verbot dürfte dabei eher schwieriger zu begründen sein, als einst
       das KPD-Verbot. Zwar bekannte sich die KPD (wie heute die AfD) zum
       Grundgesetz. Allerdings benannte sie als Fernziel offen die „Diktatur des
       Proletariats“, die durch eine gewaltsame Revolution durchgesetzt werden
       soll. Solche diktatorischen Fernziele hat die AfD bisher nicht geäußert.
       Die Verfassungsfeindlichkeit der AfD müsste deshalb durch ein aufwendiges
       Puzzle aus Einzeläußerungen belegt werden.
       
       All diese Unterschiede zu den 1950er-Jahren dürften mitursächlich dafür
       sein, dass es bis heute keinen Antrag von Bundestag, Bundesregierung oder
       Bundesrat auf ein AfD-Verbot gibt.
       
       17 Aug 2026
       
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