# taz.de -- Weltraumvertrag: Als der Himmel kurz allen gehören sollte
> Heute geht es im All vor allem um militärische Dominanz und Profit.
> Gerade deshalb ist die Vision eines Weltraums für alle wichtiger denn je.
(IMG) Bild: Der US-Außenminister Dean Rusk unterschreibt den Weltraumvertrag. Zu seiner Rechten: Präsident Lyndon B. Johnson
Am 27. Januar 1967 unterschreibt der US-Außenminister im East Room des
Weißen Hauses einen Vertrag, der in dreifacher Ausführung ausgefertigt
wurde. Präsident Lyndon B. Johnson sitzt mit am Tisch, genauso wie der
sowjetische Botschafter. Am selben Tag unterschreiben hochrangige Politiker
in London und Moskau das gleiche Schriftstück.
Es ist die Geburt des Weltraumvertrags. Sein Kern: Der Kosmos gehört
niemandem und damit allen – und es dürfen sich keine
Massenvernichtungswaffen im All befinden. Beide Supermächte fürchten, die
andere Seite könnte zuerst den Mond für sich reklamieren. Ein All, das
keinem gehören darf, schützt jeden vor dem Anspruch des Gegners. Sein
Vokabular leiht sich der Vertrag dabei aus dem Antarktisvertrag von 1959,
der einen Kontinent „im Interesse der Menschheit“ sichern sollte. Die
Antarktis sei ein globales Gemeingut, so wie auch die Hohe See und die
Atmosphäre.
Gut zwei Jahre nach der Unterschrift stehen [1][die Amerikaner auf dem
Mond]. Zuvor wird in der Nasa darüber gestritten, ob eine Fahne der
Vereinten Nationen mitfliegen soll. Am Ende wird es allein das
Sternenbanner sein. Auf der daneben angebrachten Plakette steht, man sei
„in Frieden für die ganze Menschheit“ gekommen. Ein fauler Kompromiss, mit
dem Stoß des Fahnenmastes in den Mondstaub entziehen die Amerikaner dem
universalistischen Anspruch des Vertrags den Boden.
Auch die Rhetorik vom Gemeingut war nie unschuldig. Als der Niederländer
Hugo Grotius im Jahr 1609 das freie Meer für alle ausrief, diente dies in
erster Linie den Handelsinteressen der niederländischen Ostindien-Kompanie,
die freie Seewege brauchte, um ihre Konkurrenten zu verdrängen. Und
dekoloniale Stimmen kritisieren schon lange, dass internationale Verträge,
mögen sie noch so schöne Worte zieren, zumeist reale Machtgefälle
fortschreiben.
Heute ist das Weltraumrecht von einem anderen Geist geprägt. So spricht ein
US-geführtes internationales Abkommen von „Sicherheitszonen“ auf dem Mond,
ein [2][US-Gesetz von 2015] erlaubt Unternehmen den Besitz im All
geförderter Rohstoffe und der [3][Wirtschaftsbericht des Präsidenten von
2021] macht es zur Staatsaufgabe, Eigentum im All zu schaffen und so für
Kapital verfügbar zu machen. Recht und Kommerzialisierung gehen Hand in
Hand.
Der Weltraumvertrag hat Militarisierung und [4][imperialistische Aneignung]
zwar nicht verhindert. Aber er hat sie aufgeschoben. Als bedeutendster
Versuch, das Verhalten von Staaten im Weltraum in eine friedlichere,
gemeinwohlorientierte Richtung zu lenken, ist er ein Meilenstein, auf
dessen Erbe aufgebaut werden kann.
19 Jul 2026
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(DIR) [1] /Bemannte-Raumfahrt/!6150576
(DIR) [2] https://www.govinfo.gov/app/details/PLAW-114publ90
(DIR) [3] https://www.govinfo.gov/app/collection/erp/2021
(DIR) [4] /Mondbasis-der-Nasa/!6182191
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(DIR) Enno Schöningh
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