# taz.de -- Der Fall Lorenz A.: Der Polizist griff zuerst an
       
       > Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage gegen den Todesschützen von
       > Lorenz A. zugelassen. Ob der Polizeischütze verurteilt wird, ist aber
       > fraglich.
       
 (IMG) Bild: Gedenkveranstaltung für Lorenz A. im April 2025 in Oldenburg
       
       Der Fall des Lorenz A., [1][der 2025 in Oldenburg von einem Polizisten mit
       mehreren Schüssen von hinten getötet wurde], wird vor einem Gericht
       verhandelt werden. Am Montag teilte die 4. Große Strafkammer des
       Landgerichts Oldenburg mit, eine entsprechende Anklage wegen fahrlässiger
       Tötung gegen den heute 28-jährigen Polizeikommissar zur Hauptverhandlung
       zugelassen zu haben.
       
       Schon Anfang November hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Doch
       dann ließ das Gericht Angehörige und Unterstützer:innen acht Monate
       warten. Angehörige zweifelten schon, ob es überhaupt zu einem Verfahren
       kommen würde. Der Fall erregte bundesweit Aufmerksamkeit und entfachte eine
       Debatte über Polizeigewalt und Rassismus.
       
       Lorenz A. wurde im April 2025 in der Nacht auf Ostersonntag getötet. Wie
       aus der Anklageschrift hervorgeht, hatte ein Türsteher dem Schwarzen A.
       zuvor den Einlass in eine Bar in der Oldenburger Innenstadt verweigert.
       Grund soll A.s Jogginghose gewesen sein. Es entbrannte eine
       Auseinandersetzung, an deren Ende A. Pfefferspray gegen die Türsteher
       eingesetzt haben soll. Anschließend soll er durch die Fußgängerzone
       geflüchtet sein, wobei ihn mehrere Personen verfolgt haben sollen.
       
       ## Gewalt ging von Beamten aus
       
       Um sie abzuschütteln, soll A. ein Messer gezeigt und dann wieder
       eingesteckt haben. Anschließend soll er weiter geflüchtet sein. Der
       Polizeischütze und sein Kollege waren über Funk gewarnt worden, dass A. mit
       einem Messer bewaffnet sei. Sie kamen aus entgegengesetzter Richtung und
       sollen sich 60 Meter vor A. mit gezogenen Waffen vor ihren Streifenwagen
       gestellt und ihn zum Stehenbleiben aufgefordert haben. Den
       Schusswaffengebrauch haben sie nicht angedroht.
       
       In der Folge kam es offenbar zu einer Kollision mit den Beamten. Aus dem
       veröffentlichen Beschluss des Gerichts geht hervor, dass die Gewalt dabei
       wohl nicht von dem flüchtenden A., sondern von dem Polizisten ausging. „Ein
       Versuch des Angeklagten, den laufenden Lorenz A. durch einen Tritt gegen
       das Knie zu Fall zu bringen, sei gescheitert“, heißt es im Beschluss.
       
       In dieser Situation soll A. Pfefferspray versprüht haben. Daraufhin habe
       der Polizist „rücklings fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr
       bestehenden Notwehrsituation“ geschossen, wie die Staatsanwaltschaft sagt.
       Die Anklage verweist auch auf ein Video, das belegen soll, dass sich A.
       lediglich auf der Flucht befand. In der ersten Version der Polizei hatte es
       geheißen, A. sei „bedrohlich“ auf die Polizisten zugegangen. Der Kollege
       des Schützen hatte behauptet, A. sei auf sie zugelaufen und habe dabei „in
       seinen Taschen gewühlt“.
       
       Aus anderthalb Metern Entfernung trifft der Polizist A. fünfmal, nach
       wenigen Metern sackt A. zusammen. Er stirbt in den frühen Morgenstunden an
       den Schussverletzungen im Krankenhaus.
       
       ## Verurteilung unsicher
       
       Ob der Polizeischütze verurteilt wird, ist allerdings fraglich. Denn in dem
       Beschluss bringen die Richter:innen selbst bereits die sogenannte
       Putativnotwehr ins Spiel. Damit können eigentlich strafbare Handlungen
       straflos bleiben, wenn der Handelnde von einer Notwehrsituation ausgeht –
       selbst wenn objektiv keine Gefahr besteht. Mit dieser Argumentation wurde
       auch der Schütze im Fall Mouhamed Dramé freigesprochen.
       
       [2][Die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“] begrüßt die Zulassung der
       Anklage, kritisiert aber das Argument der Putativnotwehr: „Eine subjektive
       Einschätzung allein kann nicht der Maßstab sein, wenn es um den Verlust
       eines Menschenlebens geht“. In der Vergangenheit hatte die Initiative, wie
       auch der Rechtsbeistand von A.s Eltern, auf diverse Ermittlungsfehler
       hingewiesen. Der Prozess müsse Aufklärung bringen, so die Forderung.
       
       Wann die Hauptverhandlung beginnt, lässt sich laut einem Gerichtssprecher
       noch nicht sagen. Wegen des großen öffentlichen Interesses werde nach
       geeigneten Räumlichkeiten außerhalb des Landgerichts gesucht.
       
       13 Jul 2026
       
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