# taz.de -- Der Fall Lorenz A.: Der Polizist griff zuerst an
> Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage gegen den Todesschützen von
> Lorenz A. zugelassen. Ob der Polizeischütze verurteilt wird, ist aber
> fraglich.
(IMG) Bild: Gedenkveranstaltung für Lorenz A. im April 2025 in Oldenburg
Der Fall des Lorenz A., [1][der 2025 in Oldenburg von einem Polizisten mit
mehreren Schüssen von hinten getötet wurde], wird vor einem Gericht
verhandelt werden. Am Montag teilte die 4. Große Strafkammer des
Landgerichts Oldenburg mit, eine entsprechende Anklage wegen fahrlässiger
Tötung gegen den heute 28-jährigen Polizeikommissar zur Hauptverhandlung
zugelassen zu haben.
Schon Anfang November hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Doch
dann ließ das Gericht Angehörige und Unterstützer:innen acht Monate
warten. Angehörige zweifelten schon, ob es überhaupt zu einem Verfahren
kommen würde. Der Fall erregte bundesweit Aufmerksamkeit und entfachte eine
Debatte über Polizeigewalt und Rassismus.
Lorenz A. wurde im April 2025 in der Nacht auf Ostersonntag getötet. Wie
aus der Anklageschrift hervorgeht, hatte ein Türsteher dem Schwarzen A.
zuvor den Einlass in eine Bar in der Oldenburger Innenstadt verweigert.
Grund soll A.s Jogginghose gewesen sein. Es entbrannte eine
Auseinandersetzung, an deren Ende A. Pfefferspray gegen die Türsteher
eingesetzt haben soll. Anschließend soll er durch die Fußgängerzone
geflüchtet sein, wobei ihn mehrere Personen verfolgt haben sollen.
## Gewalt ging von Beamten aus
Um sie abzuschütteln, soll A. ein Messer gezeigt und dann wieder
eingesteckt haben. Anschließend soll er weiter geflüchtet sein. Der
Polizeischütze und sein Kollege waren über Funk gewarnt worden, dass A. mit
einem Messer bewaffnet sei. Sie kamen aus entgegengesetzter Richtung und
sollen sich 60 Meter vor A. mit gezogenen Waffen vor ihren Streifenwagen
gestellt und ihn zum Stehenbleiben aufgefordert haben. Den
Schusswaffengebrauch haben sie nicht angedroht.
In der Folge kam es offenbar zu einer Kollision mit den Beamten. Aus dem
veröffentlichen Beschluss des Gerichts geht hervor, dass die Gewalt dabei
wohl nicht von dem flüchtenden A., sondern von dem Polizisten ausging. „Ein
Versuch des Angeklagten, den laufenden Lorenz A. durch einen Tritt gegen
das Knie zu Fall zu bringen, sei gescheitert“, heißt es im Beschluss.
In dieser Situation soll A. Pfefferspray versprüht haben. Daraufhin habe
der Polizist „rücklings fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr
bestehenden Notwehrsituation“ geschossen, wie die Staatsanwaltschaft sagt.
Die Anklage verweist auch auf ein Video, das belegen soll, dass sich A.
lediglich auf der Flucht befand. In der ersten Version der Polizei hatte es
geheißen, A. sei „bedrohlich“ auf die Polizisten zugegangen. Der Kollege
des Schützen hatte behauptet, A. sei auf sie zugelaufen und habe dabei „in
seinen Taschen gewühlt“.
Aus anderthalb Metern Entfernung trifft der Polizist A. fünfmal, nach
wenigen Metern sackt A. zusammen. Er stirbt in den frühen Morgenstunden an
den Schussverletzungen im Krankenhaus.
## Verurteilung unsicher
Ob der Polizeischütze verurteilt wird, ist allerdings fraglich. Denn in dem
Beschluss bringen die Richter:innen selbst bereits die sogenannte
Putativnotwehr ins Spiel. Damit können eigentlich strafbare Handlungen
straflos bleiben, wenn der Handelnde von einer Notwehrsituation ausgeht –
selbst wenn objektiv keine Gefahr besteht. Mit dieser Argumentation wurde
auch der Schütze im Fall Mouhamed Dramé freigesprochen.
[2][Die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“] begrüßt die Zulassung der
Anklage, kritisiert aber das Argument der Putativnotwehr: „Eine subjektive
Einschätzung allein kann nicht der Maßstab sein, wenn es um den Verlust
eines Menschenlebens geht“. In der Vergangenheit hatte die Initiative, wie
auch der Rechtsbeistand von A.s Eltern, auf diverse Ermittlungsfehler
hingewiesen. Der Prozess müsse Aufklärung bringen, so die Forderung.
Wann die Hauptverhandlung beginnt, lässt sich laut einem Gerichtssprecher
noch nicht sagen. Wegen des großen öffentlichen Interesses werde nach
geeigneten Räumlichkeiten außerhalb des Landgerichts gesucht.
13 Jul 2026
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## AUTOREN
(DIR) Aljoscha Hoepfner
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