# taz.de -- Mutmaßliche Polizeigewalt in Köln: Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall Pedro C.
       
       > Nach einem Polizeieinsatz fällt Pedro C. ins Koma. Erst sieht die
       > Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht für ein Verfahren – nun
       > ermittelt sie doch.
       
 (IMG) Bild: Szene aus dem von Pedro C. selbst aufgenommenen Video von dem Moment, wo eine Ärztin und Polizist:innen vor seiner Wohnungstür stehen
       
       Die Staatsanwaltschaft Köln hat wegen eines Polizeieinsatzes ein
       Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte und eine Notärztin
       eingeleitet. Am Ende des Einsatzes am 8. April dieses Jahres lag der
       30-jährige Pedro C. ins Koma; heute leidet der Erzieher unter irreparablen
       Hirnschäden. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft keine Hinweise für ein
       übermäßiges Vorgehen der Einsatzkräfte gesehen.
       
       Der Venezolaner Pedro C. hat mit psychischen Problemen zu kämpfen. Anfang
       April befand er sich durch den Tod eines nahen Menschen in einer
       Ausnahmesituation. Seine Freund*innen riefen deswegen eine Notärztin.
       Diese kam, wollte C. in eine Klinik einliefern lassen, woraufhin sich C. in
       seiner Wohnung einsperrte. Die Notärztin rief die Polizei. 90 Minuten nach
       deren Ankunft musste C. reanimiert werden.
       
       In der Folge hatte die Polizei Bonn ermittelt, ob es einen Anfangsverdacht
       für übermäßige Polizeigewalt gibt. Doch wie die Staatsanwaltschaft Köln,
       der die Pressehoheit in diesem Fall obliegt, im Mai mitteilte, hätten die
       vorliegenden Beweismittel zunächst keinen Anlass für einen solchen Verdacht
       ergeben. Zu diesen Beweismitteln zählten allen voran die Bodycam-Aufnahmen
       der Beamt*innen.
       
       Dieses Vorgehen [1][hatte bei Expert*innen für Unverständnis gesorgt].
       Zum einen deutete einiges auf eine übermäßige Fixierung C.s hin. So wurden
       ihm Spuckmasken aufgesetzt (Hauben, die umstehende vor ansteckenden
       Krankheiten schützen sollen) und starke Beruhigungsmittel verabreicht. Zum
       anderen sorgte die Einschätzung der Staatsanwaltschaft für Kritik, es lägen
       keine Anzeichen für ein unverhältnismäßiges Vorgehen vor. Der
       Polizeiforscher Thomas Feltes beschrieb das als „voreilig“.
       
       ## Anwalt sieht rassistische Motive
       
       Auch C.s Anwalt, Simón Barrera González, hatte das Vorgehen der
       Beamt*innen kritisiert. Er sah zudem rassistische Motive sowie eine
       Stigmatisierung C.s aufgrund seiner HIV-Diagnose – obwohl er dank
       Medikamenten kaum ansteckend ist. Barrera González’ Vorwurf:
       [2][Polizeigewalt].
       
       Bestärkt wurde dieser Vorwurf im Juli, als der Anwalt nach wochenlangem
       Drängen die Bodycam-Aufnahmen einsehen konnte. Dort sei nicht nur die
       unverhältnismäßige physische Gewalt der Beamt*innen sichtbar, sagte
       Barrera González der taz. Darüber hinaus hätte er auch Beleidigungen
       gegenüber C. hören können. Schon diese Beweislage hätte aus Sicht des
       Anwalts einen Anfangsverdacht und ein Ermittlungsverfahren gerechtfertigt.
       
       Wenige Tage später bekam der Anwalt C.s Telefon, das bis dahin von der
       Polizei beschlagnahmt war. Darauf fanden er und einige Freund*innen von
       C. ein Video, [3][das er aufgenommen hatte, kurz bevor die Beamt*innen
       und die Notärztin die Wohnung betraten]. Dort ist zu sehen, dass C. zwar
       nervös wirkte, aber keinesfalls aggressiv oder als eine Gefahr für andere.
       Nachdem C. selbst die Tür geöffnet hatte, wurde er von einem Polizisten zu
       Boden gebracht.
       
       Dieses Beweismittel ist nun Anlass für die Staatsanwaltschaft, ein
       Ermittlungsverfahren zu eröffnen. So bestehe „im Hinblick auf einen
       Polizeibeamten sowie eine Polizeibeamtin der Anfangsverdacht der
       Körperverletzung im Amt, da das auf dem Video nachvollziehbare Geschehen
       Anlass zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gibt“, heißt
       es. Auch gegen die Notärztin wird ermittelt. Hier gehe es vor allem um das
       C. verabreichte Beruhigungsmittel.
       
       Für C.s Anwalt Barrera González ist dieser Schritt der Staatsanwaltschaft
       ein „Etappensieg“. Gleichzeitig stelle er nur den Anfang eines langwierigen
       Prozesses dar – und darüber hinaus ohnehin bloß das Mindeste, einen
       Schritt, der schon vor Monaten hätte gegangen werden müssen.
       
       5 Aug 2026
       
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