# taz.de -- Polizeianwärter in Niedersachsen: Nicht immer staatstragend
       
       > Wegen Hitlergrüßerei steht ein ehemaliger Kommissar-Anwärter in Meppen
       > vorm Strafrichter. Ein Einzelfall ist er in Niedersachsens Polizei damit
       > nicht.
       
 (IMG) Bild: Dreck am Stecken? Bei so manch einem niedersächsischen Polizisten stellt sich diese Frage durchaus
       
       Das Leitbild der Polizeiakademie Niedersachsen (PA NI) lässt keine Zweifel
       aufkommen: Man trete „aktiv für die Werte unserer
       freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein“, heißt es dort. Der
       Polizeiberuf verlange „ein besonderes Maß an moralisch-ethischem
       Verantwortungsbewusstsein“. Manch niedersächsische Polizisten wecken aber
       Zweifel, ob ihnen dieses Credo wichtig ist. Einer von ihnen, Tom S., steht
       seit Anfang August im Amtsgericht Meppen vor dem Strafrichter.
       
       Tom S. war zur Tatzeit 23 Jahre alt und Polizeianwärter der PA NI, er kommt
       aus Hannoversch Münden, Landkreis Göttingen. Von der Staatsanwaltschaft
       Osnabrück wird ihm vorgeworfen, im Januar 2025 in Stavern, einer Gemeinde
       im Emsland, „im Rahmen des traditionellen Königssingens der Königssinger
       Stavern im Landjugendkeller des Mehrgenerationenheims in Stavern [1][den
       sogenannten Hitlergruß gezeigt zu haben]“, schreibt Anette Schneckenberger,
       Direktorin des Amtsgerichts, der taz. Darüber hinaus soll er im Mai 2025
       ein Reizstoffsprühgerät in seinem Auto aufbewahrt haben, das auf dem
       Parkplatz vor dem Dienstgebäude der Polizeiakademie stand.
       
       Es geht, neben einem Verstoß gegen das Waffengesetz, also um Paragraf 86a
       Strafgesetzbuch, dem „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und
       terroristischer Organisationen“. Das obere Ende des Strafrahmens sind drei
       Jahre Freiheitsentzug. Zwei weitere Verhandlungstage sind anberaumt, Ende
       August und Anfang September.
       
       Tom S. ist nicht mehr bei der Polizei. Man habe „mit entschlossener
       Haltung“ reagiert, so Maria Klose, Sprecherin der PA NI. Mitte 2025 sei er
       rechtswirksam entlassen worden. „Die in Rede stehenden Vorwürfe, u. a.
       Zeigen des Hitlergrußes, sind schwere Verstöße gegen die
       freiheitlich-demokratische Grundordnung und die beamtenrechtlichen
       Grundpflichten“, teilt Andrea Marquardt, Vize-Direktorin der Akademie, mit.
       Die Akademie verurteile diese Verhaltensweisen „mit absoluter
       Entschiedenheit“ und habe daher umgehend disziplinar- und dienstrechtliche
       Maßnahmen eingeleitet, „die zu einer Entlassung des
       Polizeikommissar-Anwärters führten“.
       
       „Menschenfeindliche Verhaltensweisen sind mit den Werten und Pflichten des
       Polizeidienstes unvereinbar“, so Maximilian Felmberg, Sprecher des
       niedersächsischen Innenministeriums, auf Nachfrage der taz. „Die Polizei
       Niedersachsen geht konsequent gegen Rassismus und Diskriminierung vor, auch
       wenn sich Anhaltspunkte dafür innerhalb der Polizei ergeben.“
       
       ## Etliche Verdachtsfälle von Rassismus bei der Polizei
       
       Im Verantwortungsbereich des Innenministeriums sind in den vergangenen zehn
       Jahren [2][etliche Verdachtsfälle von Rassismus und bzw. oder
       Rechtsextremismus registriert] worden. Es geht um derzeitige und ehemalige
       Polizeiangehörige. In 96 Fällen habe ein Verdacht vorgelegen, so Felmberg.
       In 47 habe er sich bestätigt, in 27 nicht.
       
       Die übrigen 22 Verfahren seien noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. „In
       diesen Fällen wurden insbesondere Disziplinarverfahren und Verfahren zur
       Entlassung eingeleitet“, so Felmberg. Die Gesamtzahl könnte allerdings
       höher sein, denn Personalakten-Einträge unterliegen Löschfristen.
       
       Elf PolizistInnen wurden aus dem Beamtenverhältnis entlassen, so die Bilanz
       des Ministeriums. In einem Fall wurde durch die Behörde die Klage auf
       Entlassung aus dem Dienstverhältnis erhoben, das Verfahren ist anhängig. In
       einem weiteren Fall wurde das Ruhegehalt aberkannt, in vier Fällen
       entschied das Verwaltungsgericht, die PolizistInnen zurückzustufen. Fünf
       weitere Fälle endeten mit einer Geldbuße, drei mit einem Verweis.
       
       Die Polizei Niedersachsen habe sich „den kritischen Diskussionen über
       Polizeigewalt, Rassismus oder Diskriminierung gestellt“ und sei „sehr aktiv
       im Bereich des Demokratieschutzes und der Demokratiearbeit“, so Felmberg.
       Nicht zuletzt über die Polizeiakademie Niedersachsen verfüge sie „über ein
       umfassendes Portfolio zur Stärkung der demokratischen Resilienz und damit
       auch zur Rassismusprävention.“ Es gebe Fortbildungen zu interkultureller
       Kompetenz, polizeilicher Konfliktkompetenz in interkulturellen Situationen,
       Kulturspezifika und Vielfaltskompetenz im polizeilichen Alltag.
       
       ## Innenministerium sieht kein systemisches Problem
       
       Der Meppener Fall ist für das Innenministerium [3][kein Hinweis auf ein
       systemisches Problem]. „Mutmaßlich rassistische oder extremistische
       Einstellungen von Einzelpersonen innerhalb der Polizei“, so Felmberg,
       „lassen keinesfalls den Rückschluss zu, dass solche Einstellungen in der
       Polizei insgesamt verbreitet oder gar institutionell akzeptiert sind.“
       
       Auffällig ist: Das Verfahren gegen Tom S. findet vor einem Einzelrichter
       statt, nicht vor einem Schöffengericht. Das maximale Strafmaß kann deswegen
       also nicht ausgenutzt werden. Aber eine empfindliche Strafe ist dennoch
       möglich: „Wir gehen nicht davon aus“, ordnet Alexander Retemeyer,
       Staatsanwaltschaft Osnabrück, der taz den Fall ein, „dass es über zwei
       Jahre hinausgeht.“
       
       12 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
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