# taz.de -- Ein Jahr nach dem Tod von Lorenz A.: Er war kein Einzelfall
       
       > Vor einem Jahr wurde der Schwarze Lorenz A. in Oldenburg von einem
       > Polizisten erschossen. Bis heute gibt es keinen Gerichtsprozess.
       
 (IMG) Bild: Ein Jahr danach: In Oldenburg fordern Menschen bei einer Kundgebung Gerechtigkeit für Lorenz A
       
       Noch immer liegen vor dem Handyladen in der Oldenburger Achternstraße
       frische Blumen. Es brennen Kerzen zwischen Kinderfotos und persönlichen
       Andenken. Daneben steht ein weißer Stuhl mit dem Schild „Reserviert“. Der
       [1][Gedenkort für Lorenz A.] ist zu einem Teil der Fußgängerzone geworden.
       Heute halten immer wieder Passant:innen kurz inne.
       
       Ein Jahr ist es her, dass der 21-jährige Schwarze Lorenz A. in der Nacht
       auf Ostersonntag, am 20. April, an dieser Stelle von einem Polizisten
       erschossen wurde. Vorangegangen war eine Auseinandersetzung vor einer Bar
       zwei Straßen weiter an deren Ende A. Pfefferspray eingesetzt haben soll,
       nachdem ihm der Türsteher den Einlass verweigert hatte. Grund soll seine
       Jogginghose gewesen sein. Anschließend flüchtete er durch die
       Fußgängerzone, wobei ihn mehrere Personen verfolgt haben sollen.
       
       Laut Staatsanwaltschaft zeigte das spätere Opfer A. seinen Verfolgern ein
       Messer und steckte es anschließend wieder ein, um sie abzuschütteln. Anders
       als mehrere Medien meldeten, hat Lorenz A. es im Kontakt mit der Polizei
       nicht eingesetzt und auch keine Person damit angegriffen. Bei seiner Flucht
       rannte A. an einer Polizeistreife vorbei und soll wieder Pfefferspray
       eingesetzt haben. Dann schoss ein 27-jähriger Polizist – ohne Vorwarnung.
       
       Drei der fünf Kugeln trafen A. von hinten in Kopf, Oberkörper und Hüfte.
       Ein vierter Schuss streifte seinen Oberschenkel. Er starb kurz darauf im
       Krankenhaus.
       
       ## Es gab immer noch kein Verfahren gegen den Polizisten
       
       Dass der Gedenkort in der Innenstadt seit nun einem Jahr besteht und auch
       außerhalb Oldenburgs Lorenz A.s gedacht wird, ist der Arbeit der Initiative
       „Gerechtigkeit für Lorenz“ zu verdanken. In ihr versammeln sich neben
       [2][Freund:innen und Angehörigen von Lorenz A.] auch erfahrene
       Aktivist:innen. Einer davon ist Josch: „Wir haben den Anspruch, dass wir
       die Arbeit machen, damit die Angehörigen und die Freunde sich eine Stimme
       verschaffen und sie so, wie sie wollen, nutzen können“, sagt er. „Neben dem
       ganzen emotionalen Ballast, gerade am Todestag, sollen sie nicht auch noch
       die Demo organisieren müssen.“
       
       Neben dem Gedenken geht es der Initiative vor allem um die lückenlose
       Aufklärung des Falls. Seit fast einem halben Jahr ist das Verfahren gegen
       den Polizisten jedoch in der Schwebe.
       
       Im November vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage
       wegen fahrlässiger Tötung gegen den Schützen erhoben. [3][Die Initiative
       kritisiert die Ermittlungen der Polizei] aus dem benachbarten Delmenhorst
       und fordert eine [4][Anklage wegen Totschlags]. Über die Zulassung zum
       Hauptverfahren hat das Landgericht Oldenburg noch nicht entschieden. Grund
       ist laut einem Sprecher des Landgerichts die Überlastung der zuständigen
       Kammer.
       
       Abseits der juristischen Aufarbeitung des Falls sieht die Initiative die
       Tötung von Lorenz A. als Teil einer Reihe von Fällen rassistischer
       Polizeigewalt. Josch nennt unter anderem die Fälle von Lamin Touray und
       Qosay Khalaf in Niedersachsen. In vielen anderen Fällen seien nicht einmal
       die Namen der Opfer bekannt. „Diese Fälle erleben nur einen Bruchteil der
       Aufmerksamkeit“, sagt Josch. Das möchte die Initiative ändern.
       
       ## Innenministerin nennt Niedersachsens Umgang mit Rassismus „vorbildlich“
       
       Josch sagt nicht, dass der Polizist Lorenz A. in rassistischer Absicht
       erschossen hat. Er ist aber davon überzeugt, dass es strukturellen
       Rassismus in der Polizei gibt und der Polizist wahrscheinlich nicht
       geschossen hätte, wenn Lorenz weiß gewesen wäre: „Der Todesschütze von
       Lorenz lebt in einer Gesellschaft, in der es das verbreitete Bild von dem
       vermeintlich ‚gefährlichen Schwarzen Mann‘ gibt.“ Die massiven
       rassistischen Beleidigungen und Freude über die Tötung von Lorenz in den
       sozialen Medien würden zeigen, wie verankert dieses Narrativ in der
       Gesellschaft ist: „Die Polizei existiert nicht in einem Vakuum.“
       
       Die Initiative kämpft seit einem Jahr dafür, dass auch die Politik
       strukturelle Diskriminierung in der Polizei anerkennt. Die niedersächsische
       Innenministerin Daniela Behrens (SPD) will davon nichts hören. Sie betont
       immer wieder den „vorbildlichen“ Umgang des Landes mit dem Thema. Als Beleg
       zieht sie eine 2024 veröffentlichten Studie der Polizeiakademie
       Niedersachsen heran.
       
       Tatsächlich haben die Forschenden in der Studie jedoch mehrere
       Arbeitsabläufe der Polizei identifiziert, die anfällig für institutionelle
       Diskriminierung sind. Der Umgang des Innenministeriums mit der Studie wirft
       Fragen auf.
       
       Nach Veröffentlichung der Ergebnisse hat das Innenministerium zunächst eine
       Landesarbeitsgruppe, bestehend aus Führungskräften der Polizei und den
       Forschenden, eingerichtet. Diese sollte auf Grundlage der Studie Maßnahmen
       entwickelt, die daraufhin noch mal im Landespolizeipräsidium „fachlich
       geprüft“ wurden. Wer genau schlussendlich über die Umsetzung der Maßnahmen
       entschieden hat, wollte das Innenministerium auf Nachfrage der taz nicht
       sagen. Auch der Abschlussbericht der Landesarbeitsgruppe und die Liste der
       abgelehnten Maßnahmen hält es geheim.
       
       ## Studie untersuchte Rassismus in der Polizei
       
       Einzig eine Pressemitteilung aus diesem Februar gibt Auskünfte über die
       Ergebnisse. Darin werden sechs „konkrete Maßnahmen“ genannt. Mit einer
       Ausnahme handelt es sich dabei jedoch lediglich um Hinweise auf bereits
       bestehende Maßnahmen, darunter die Überprüfung angehender Polizisten oder
       die Durchführung von „Reflexionstagen“. Neu ist, dass
       Stellenausschreibungen polizeilicher Führungskräfte „merkmalsneutral“
       formuliert werden sollen. Wie die institutionelle Diskriminierung durch die
       Polizei bekämpfen soll, erklärt das Innenministerium nicht.
       
       Studienautorin Astrid Jacobsen von der Polizeiakademie Niedersachsen
       begrüßt, dass das Innenministerium sich intensiv mit der Studie befasst
       habe. Die in der Pressemitteilung genannten Maßnahmen würden jedoch
       überwiegend an den einzelnen Polizeibeamt:innen ansetzen: „Das sind
       wichtige Aspekte im Bemühen um m [5][diskriminierungssensible
       Polizeibeamt:innen], trifft aber den Kern institutioneller
       Diskriminierungsrisiken nicht.“
       
       Sie habe in der Landesarbeitsgruppe selbst keine Maßnahmen vorgeschlagen,
       das sei Aufgabe der Praktiker:innen: „Allerdings hätten wir uns eine
       stärkere Zusammenarbeit zwischen Praxis und Forschung bei der Entwicklung
       von und Entscheidung für Maßnahmen gewünscht, gerade auch um die
       institutionellen Diskriminierungsrisiken stärker in den Fokus zu nehmen.“
       Von den umgesetzten Maßnahmen hat auch sie nur aus der Pressemitteilung
       erfahren: „Die Polizei selbst wird sich am Erfolg der Bekämpfung von
       Diskriminierung insgesamt, darunter auch der institutionellen
       Diskriminierung messen lassen müssen – nicht daran, dass eine Studie
       durchgeführt wurde.“
       
       „Es besteht eine fehlende Einsicht“, meint Josch von der Initiative
       „Gerechtigkeit für Lorenz“. Der intransparente Umgang und das
       Beiseitewischen der Studie verdeutlichten, dass es in der Politik kein
       Interesse gebe, sich kritisch mit dem Thema zu beschäftigen.
       
       ## Lorenz A. war kein Einzelfall
       
       Eine konkrete Maßnahme wird aber wahrscheinlich kommen: Nachdem die
       Bodycams der Beamten bei der Erschießung von Lorenz A. ausgeschaltet waren,
       möchte das Innenministerium deren Einsatz mit der geplanten Novelle des
       Polizeigesetzes nun ausweiten. Verpflichtend soll er aber weiter nicht
       werden.
       
       Am Sonntag haben sich trotz Regen wieder mehrere hundert Menschen auf dem
       Pferdemarkt in Oldenburg versammelt, um Lorenz A. zu gedenken und gegen
       rassistische Polizeigewalt zu demonstrieren. Auf der Bühne sitzen seine
       engen Freund:innen und Angehörige. Es reden Unterstützer von Qosay
       Khalaf, Ibrahima Barry und der Bruder von Mouhamed Lamine Dramé. Eins
       wollen die Redner:innen immer wieder deutlich machen: Lorenz war kein
       Einzelfall. Er war wie alle Opfer rassistischer Polizeigewalt ein Mensch.
       
       19 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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