# taz.de -- Ein Jahr nach dem Tod von Lorenz A.: Er war kein Einzelfall
> Vor einem Jahr wurde der Schwarze Lorenz A. in Oldenburg von einem
> Polizisten erschossen. Bis heute gibt es keinen Gerichtsprozess.
(IMG) Bild: Ein Jahr danach: In Oldenburg fordern Menschen bei einer Kundgebung Gerechtigkeit für Lorenz A
Noch immer liegen vor dem Handyladen in der Oldenburger Achternstraße
frische Blumen. Es brennen Kerzen zwischen Kinderfotos und persönlichen
Andenken. Daneben steht ein weißer Stuhl mit dem Schild „Reserviert“. Der
[1][Gedenkort für Lorenz A.] ist zu einem Teil der Fußgängerzone geworden.
Heute halten immer wieder Passant:innen kurz inne.
Ein Jahr ist es her, dass der 21-jährige Schwarze Lorenz A. in der Nacht
auf Ostersonntag, am 20. April, an dieser Stelle von einem Polizisten
erschossen wurde. Vorangegangen war eine Auseinandersetzung vor einer Bar
zwei Straßen weiter an deren Ende A. Pfefferspray eingesetzt haben soll,
nachdem ihm der Türsteher den Einlass verweigert hatte. Grund soll seine
Jogginghose gewesen sein. Anschließend flüchtete er durch die
Fußgängerzone, wobei ihn mehrere Personen verfolgt haben sollen.
Laut Staatsanwaltschaft zeigte das spätere Opfer A. seinen Verfolgern ein
Messer und steckte es anschließend wieder ein, um sie abzuschütteln. Anders
als mehrere Medien meldeten, hat Lorenz A. es im Kontakt mit der Polizei
nicht eingesetzt und auch keine Person damit angegriffen. Bei seiner Flucht
rannte A. an einer Polizeistreife vorbei und soll wieder Pfefferspray
eingesetzt haben. Dann schoss ein 27-jähriger Polizist – ohne Vorwarnung.
Drei der fünf Kugeln trafen A. von hinten in Kopf, Oberkörper und Hüfte.
Ein vierter Schuss streifte seinen Oberschenkel. Er starb kurz darauf im
Krankenhaus.
## Es gab immer noch kein Verfahren gegen den Polizisten
Dass der Gedenkort in der Innenstadt seit nun einem Jahr besteht und auch
außerhalb Oldenburgs Lorenz A.s gedacht wird, ist der Arbeit der Initiative
„Gerechtigkeit für Lorenz“ zu verdanken. In ihr versammeln sich neben
[2][Freund:innen und Angehörigen von Lorenz A.] auch erfahrene
Aktivist:innen. Einer davon ist Josch: „Wir haben den Anspruch, dass wir
die Arbeit machen, damit die Angehörigen und die Freunde sich eine Stimme
verschaffen und sie so, wie sie wollen, nutzen können“, sagt er. „Neben dem
ganzen emotionalen Ballast, gerade am Todestag, sollen sie nicht auch noch
die Demo organisieren müssen.“
Neben dem Gedenken geht es der Initiative vor allem um die lückenlose
Aufklärung des Falls. Seit fast einem halben Jahr ist das Verfahren gegen
den Polizisten jedoch in der Schwebe.
Im November vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage
wegen fahrlässiger Tötung gegen den Schützen erhoben. [3][Die Initiative
kritisiert die Ermittlungen der Polizei] aus dem benachbarten Delmenhorst
und fordert eine [4][Anklage wegen Totschlags]. Über die Zulassung zum
Hauptverfahren hat das Landgericht Oldenburg noch nicht entschieden. Grund
ist laut einem Sprecher des Landgerichts die Überlastung der zuständigen
Kammer.
Abseits der juristischen Aufarbeitung des Falls sieht die Initiative die
Tötung von Lorenz A. als Teil einer Reihe von Fällen rassistischer
Polizeigewalt. Josch nennt unter anderem die Fälle von Lamin Touray und
Qosay Khalaf in Niedersachsen. In vielen anderen Fällen seien nicht einmal
die Namen der Opfer bekannt. „Diese Fälle erleben nur einen Bruchteil der
Aufmerksamkeit“, sagt Josch. Das möchte die Initiative ändern.
## Innenministerin nennt Niedersachsens Umgang mit Rassismus „vorbildlich“
Josch sagt nicht, dass der Polizist Lorenz A. in rassistischer Absicht
erschossen hat. Er ist aber davon überzeugt, dass es strukturellen
Rassismus in der Polizei gibt und der Polizist wahrscheinlich nicht
geschossen hätte, wenn Lorenz weiß gewesen wäre: „Der Todesschütze von
Lorenz lebt in einer Gesellschaft, in der es das verbreitete Bild von dem
vermeintlich ‚gefährlichen Schwarzen Mann‘ gibt.“ Die massiven
rassistischen Beleidigungen und Freude über die Tötung von Lorenz in den
sozialen Medien würden zeigen, wie verankert dieses Narrativ in der
Gesellschaft ist: „Die Polizei existiert nicht in einem Vakuum.“
Die Initiative kämpft seit einem Jahr dafür, dass auch die Politik
strukturelle Diskriminierung in der Polizei anerkennt. Die niedersächsische
Innenministerin Daniela Behrens (SPD) will davon nichts hören. Sie betont
immer wieder den „vorbildlichen“ Umgang des Landes mit dem Thema. Als Beleg
zieht sie eine 2024 veröffentlichten Studie der Polizeiakademie
Niedersachsen heran.
Tatsächlich haben die Forschenden in der Studie jedoch mehrere
Arbeitsabläufe der Polizei identifiziert, die anfällig für institutionelle
Diskriminierung sind. Der Umgang des Innenministeriums mit der Studie wirft
Fragen auf.
Nach Veröffentlichung der Ergebnisse hat das Innenministerium zunächst eine
Landesarbeitsgruppe, bestehend aus Führungskräften der Polizei und den
Forschenden, eingerichtet. Diese sollte auf Grundlage der Studie Maßnahmen
entwickelt, die daraufhin noch mal im Landespolizeipräsidium „fachlich
geprüft“ wurden. Wer genau schlussendlich über die Umsetzung der Maßnahmen
entschieden hat, wollte das Innenministerium auf Nachfrage der taz nicht
sagen. Auch der Abschlussbericht der Landesarbeitsgruppe und die Liste der
abgelehnten Maßnahmen hält es geheim.
## Studie untersuchte Rassismus in der Polizei
Einzig eine Pressemitteilung aus diesem Februar gibt Auskünfte über die
Ergebnisse. Darin werden sechs „konkrete Maßnahmen“ genannt. Mit einer
Ausnahme handelt es sich dabei jedoch lediglich um Hinweise auf bereits
bestehende Maßnahmen, darunter die Überprüfung angehender Polizisten oder
die Durchführung von „Reflexionstagen“. Neu ist, dass
Stellenausschreibungen polizeilicher Führungskräfte „merkmalsneutral“
formuliert werden sollen. Wie die institutionelle Diskriminierung durch die
Polizei bekämpfen soll, erklärt das Innenministerium nicht.
Studienautorin Astrid Jacobsen von der Polizeiakademie Niedersachsen
begrüßt, dass das Innenministerium sich intensiv mit der Studie befasst
habe. Die in der Pressemitteilung genannten Maßnahmen würden jedoch
überwiegend an den einzelnen Polizeibeamt:innen ansetzen: „Das sind
wichtige Aspekte im Bemühen um m [5][diskriminierungssensible
Polizeibeamt:innen], trifft aber den Kern institutioneller
Diskriminierungsrisiken nicht.“
Sie habe in der Landesarbeitsgruppe selbst keine Maßnahmen vorgeschlagen,
das sei Aufgabe der Praktiker:innen: „Allerdings hätten wir uns eine
stärkere Zusammenarbeit zwischen Praxis und Forschung bei der Entwicklung
von und Entscheidung für Maßnahmen gewünscht, gerade auch um die
institutionellen Diskriminierungsrisiken stärker in den Fokus zu nehmen.“
Von den umgesetzten Maßnahmen hat auch sie nur aus der Pressemitteilung
erfahren: „Die Polizei selbst wird sich am Erfolg der Bekämpfung von
Diskriminierung insgesamt, darunter auch der institutionellen
Diskriminierung messen lassen müssen – nicht daran, dass eine Studie
durchgeführt wurde.“
„Es besteht eine fehlende Einsicht“, meint Josch von der Initiative
„Gerechtigkeit für Lorenz“. Der intransparente Umgang und das
Beiseitewischen der Studie verdeutlichten, dass es in der Politik kein
Interesse gebe, sich kritisch mit dem Thema zu beschäftigen.
## Lorenz A. war kein Einzelfall
Eine konkrete Maßnahme wird aber wahrscheinlich kommen: Nachdem die
Bodycams der Beamten bei der Erschießung von Lorenz A. ausgeschaltet waren,
möchte das Innenministerium deren Einsatz mit der geplanten Novelle des
Polizeigesetzes nun ausweiten. Verpflichtend soll er aber weiter nicht
werden.
Am Sonntag haben sich trotz Regen wieder mehrere hundert Menschen auf dem
Pferdemarkt in Oldenburg versammelt, um Lorenz A. zu gedenken und gegen
rassistische Polizeigewalt zu demonstrieren. Auf der Bühne sitzen seine
engen Freund:innen und Angehörige. Es reden Unterstützer von Qosay
Khalaf, Ibrahima Barry und der Bruder von Mouhamed Lamine Dramé. Eins
wollen die Redner:innen immer wieder deutlich machen: Lorenz war kein
Einzelfall. Er war wie alle Opfer rassistischer Polizeigewalt ein Mensch.
19 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Aljoscha Hoepfner
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