# taz.de -- Rassistische Polizeigewalt: Fünf Schüsse von hinten
       
       > Knapp ein Jahr ist vergangen, seit Lorenz A. in der Oldenburger
       > Innenstadt von einem Polizisten getötet wurde. Er war 21 Jahre alt.
       
 (IMG) Bild: Im April 2025 demonstrieren Tausende in Oldenburg nach dem Tod von Lorenz A
       
       In der Nacht zum 20. April 2025 feuert ein 27-jähriger Polizist fünf
       Schüsse auf Lorenz A. ab. Vier davon trafen ihn am Kopf, Oberkörper und an
       der Hüfte, eine Kugel streifte seinen Oberschenkel.
       
       Zuvor wurde Lorenz A. der Zutritt in einen Club verwehrt. Nach einer
       Auseinandersetzung setze er Reizgas gegen Security-Mitarbeitende ein und
       flüchtete anschließend in die Innenstadt, wo die Polizei auf ihn traf.
       Einer der Polizisten habe irrtümlich angenommen, dass A. ihn mit einem
       Messer angreife. Doch laut Staatsanwaltschaft [1][bestand zum Zeitpunkt der
       Schüsse keine Notwehrlage]. Lorenz A. hatte zwar ein Messer dabei, benutzte
       es aber nicht gegen den Beamten. Und dennoch fielen Schüsse, die Lorenz A.
       das Leben kosteten.
       
       Gegen den Polizisten, der geschossen hat, wurde erst Anfang November
       Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Ihm droht eine Freiheitsstrafe
       von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Ob es überhaupt zur
       Hauptverhandlung kommt, prüft das Gericht im Zwischenverfahren. Wie lange
       diese Prüfung dauert, ist unklar.
       
       Die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ fordert eine umfassende
       Aufarbeitung der Ereignisse in der Tatnacht. Und es müsse wegen Totschlags
       ermittelt werden, sagt ihr Sprecher Suraj Mailitafi.„Wir haben kein
       Verständnis dafür, warum die Staatsanwaltschaft nicht Klage wegen
       Totschlags erhebt“, schreiben sie in ihrem Demoaufruf auf Instagram. „Es
       kann kein fahrlässiges Versehen sein, auf eine Person, die wegläuft,
       mehrfach zu schießen.“ Die Demo findet am 19. April in Oldenburg unter dem
       Motto „1 Jahr ohne Lorenz“ statt.
       
       ## Die benachbarte Polizei ermittelt
       
       Eine vollständige Rekonstruktion der Tatnacht ist nicht möglich, auch weil
       die Beamt:innen ihre Bodycam nicht eingeschaltet hatten. In
       Niedersachsen entscheiden die Polizist:innen selbst, wann die Kamera
       läuft.
       
       Anstatt Selbstkritik entschied sich die Polizei Oldenburg nach Lorenz' Tod
       für Gegenwehr. [2][Sie ermittelte gegen den Getöteten], obwohl die
       Strafprozessordnung dies verbietet. Die Polizei behauptet außerdem
       zunächst, es gebe keine Zeug:innen. Erst als Angehörige und Freund:innen
       selbst nach Zeug:innen suchten und sie der Polizei vermittelten, wurden
       sie berücksichtigt, berichtet Mailitafi. Vorwürfe von institutionellem
       Rassismus bei der Polizei [3][weist Innenministerin Daniela Behrens (SPD)
       zurück] und bezeichnet die Debatte gegenüber der Nordwest Zeitung im Juli
       2025 als „befremdlich“.
       
       Ausgerechnet die Polizei Delmenhorst führt nun die Ermittlungen im Fall
       Lorenz – jene Behörde, gegen die 2021 die Polizei Oldenburg im Fall Qosay
       K. ermittelte. Am Abend des 5. März wurde der 19-Jährige unter Einsatz von
       Pfefferspray und Schlägen von Delmenhorster Polizisten inhaftiert. In
       Gewahrsam brach er zusammen. Hilfe bekam er keine. Einen Tag später starb
       er im Krankenhaus. Die Ermittlungen wurden noch im selben Jahr eingestellt.
       Mailitafi und die Initiative fordern deshalb unabhängige Ermittlungs- und
       Beschwerdestellen außerhalb polizeilicher Strukturen.
       
       ## Racial Profiling müsse aufhören
       
       Lorenz ist kein Einzelfall tödlicher Polizeigewalt. Zwar gibt es in
       Deutschland keine offizielle Statistik zu Todesfällen durch staatliche
       Gewalt. Doch die Initiative „Death in Custody“ trägt sie seit 1990 mithilfe
       von unabhängigen Dokumentationsstellen zusammen. Die Liste ist lang, sie
       zählt 281 Todesfälle von rassismusbetroffenen Menschen in Gewahrsam oder
       durch Polizeischüsse. Darunter Nelson, 15 Jahre alt, der am 1. August 2025
       in der JVA Ottweiler starb. Ferhat Mayouf, der am 23. Juli 2020 in seiner
       Zelle einer Rauchgasvergiftung erlag.
       
       Mouhamed Lamine Dramé, der am 8. August 2022 in Dortmund durch
       Polizeischüsse getötet wurde. Ibrahim Barry, der am 6. Januar 2024 in
       Mülheim an der Ruhr an den Folgen eines gewaltsamen Angriffs der Polizei
       starb. Amin Farah, der am 02. August 2022 von der Polizei in Frankfurt a.M
       erschossen wurde. Mohamed E., der am 15 April 2025 in Polizeigewahrsam in
       Dachau zusammenbrach und später starb.
       
       Die Forderungen der Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ sind nicht neu,
       aber eindeutig: Struktureller Rassismus muss anerkannt und benannt werden.
       Racial Profiling muss aufhören. Unabhängige Beschwerdestellen müssen
       eingerichtet werden und die Polizei muss antirassistische Arbeit als ihre
       Pflicht begreifen. Und Polizist:innen müssen endlich dazu verpflichtet
       werden, ihre Bodycam anzuschalten.
       
       18 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://staatsanwaltschaft-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen_2021/schusswaffeneinsatz-durch-polizeibeamten-in-oldenburg-anklage-erhoben-246264.html
 (DIR) [2] /Todesschuesse-auf-Lorenz-A-in-Oldenburg/!6123969
 (DIR) [3] /Nach-toedlichen-Schuessen-auf-Lorenz-A/!6105889
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lilli Messer
       
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