# taz.de -- AfD-Verbotsantrag: Experten sehen gute Erfolgschancen für AfD-Verbot
       
       > Fachleute haben Wahlprogramme und Parlamentsanträge der AfD analysiert.
       > Ihre Einschätzung: Ein Verbotsantrag hätte vor dem Verfassungsgericht
       > gute Chancen auf Erfolg.
       
 (IMG) Bild: Demonstration des Bündnisses „Gemeinsam gegen Rechts“ für ein Verbot der AfD, Mai 2025
       
       dpa | Ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten sieht
       gute Erfolgschancen für einen [1][AfD-Verbotsantrag] vor dem
       Bundesverfassungsgericht. Die acht Autorinnen und Autoren, die das
       umfangreiche Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
       erstellt haben, begründen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen
       das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.
       
       Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können
       ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung
       stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer
       Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Die Politik ist sich aber
       nicht einig, ob ein Parteiverbot beantragt werden sollte.
       
       ## Gutachten: Niemand bremst mehr radikale Kräfte
       
       In dem Gutachten, das laut GFF mit privaten Spenden finanziert wurde, heißt
       es: „Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft
       gegen [2][die radikalen Kräfte in der AfD] stellt, existiert nicht mehr.“
       Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei
       nicht erkennbar. Parteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, allerdings
       nicht gegen Parteimitglieder, die mit verfassungsfeindlichen Positionen
       besonders hervorträten. Die GFF zählt hierzu unter anderem die
       Parteivorsitzende Alice Weidel, den Europaparlamentarier Maximilian Krah
       sowie Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.
       
       Auch die Unvereinbarkeitsliste der Partei, auf der mehrere extremistische
       Organisationen stehen, dient nach Einschätzung der Experten nicht einer
       konsequenten Abgrenzung. Vielmehr unterscheide die Parteiführung hier
       bewusst zwischen formaler Mitgliedschaft und politischem Austausch, was
       faktische Kooperation mit dem extrem rechten Vorfeld ermögliche, während
       formal Distanz gewahrt bleibe. Äußerungen mehrerer AfD-Politiker etwa gegen
       Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigten, dass „politisch motivierte
       Strafverfolgung“ zu den Zielen der Partei zähle.
       
       ## Abwertung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen
       
       Das Politikkonzept der AfD sei auf die „Ausgrenzung, Verächtlichmachung und
       weitgehende rechtliche Abwertung“ von Ausländern, Deutschen mit
       Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslimen sowie weiteren
       gesellschaftlichen Gruppen gerichtet, heißt es in einer Zusammenfassung des
       Gutachtens.
       
       Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar
       festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass
       innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
       gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch
       „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach
       eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Eine
       Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die AfD hatte gegen die
       Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung
       geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für
       Verfassungsschutz beobachtet.
       
       Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina
       Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union,
       SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu
       bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner
       weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht
       aufgeschoben werden kann“.
       
       25 Jun 2026
       
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