# taz.de -- AfD-Verbotsantrag: Experten sehen gute Erfolgschancen für AfD-Verbot
> Fachleute haben Wahlprogramme und Parlamentsanträge der AfD analysiert.
> Ihre Einschätzung: Ein Verbotsantrag hätte vor dem Verfassungsgericht
> gute Chancen auf Erfolg.
(IMG) Bild: Demonstration des Bündnisses „Gemeinsam gegen Rechts“ für ein Verbot der AfD, Mai 2025
dpa | Ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten sieht
gute Erfolgschancen für einen [1][AfD-Verbotsantrag] vor dem
Bundesverfassungsgericht. Die acht Autorinnen und Autoren, die das
umfangreiche Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
erstellt haben, begründen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen
das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.
Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können
ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung
stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer
Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Die Politik ist sich aber
nicht einig, ob ein Parteiverbot beantragt werden sollte.
## Gutachten: Niemand bremst mehr radikale Kräfte
In dem Gutachten, das laut GFF mit privaten Spenden finanziert wurde, heißt
es: „Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft
gegen [2][die radikalen Kräfte in der AfD] stellt, existiert nicht mehr.“
Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei
nicht erkennbar. Parteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, allerdings
nicht gegen Parteimitglieder, die mit verfassungsfeindlichen Positionen
besonders hervorträten. Die GFF zählt hierzu unter anderem die
Parteivorsitzende Alice Weidel, den Europaparlamentarier Maximilian Krah
sowie Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.
Auch die Unvereinbarkeitsliste der Partei, auf der mehrere extremistische
Organisationen stehen, dient nach Einschätzung der Experten nicht einer
konsequenten Abgrenzung. Vielmehr unterscheide die Parteiführung hier
bewusst zwischen formaler Mitgliedschaft und politischem Austausch, was
faktische Kooperation mit dem extrem rechten Vorfeld ermögliche, während
formal Distanz gewahrt bleibe. Äußerungen mehrerer AfD-Politiker etwa gegen
Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigten, dass „politisch motivierte
Strafverfolgung“ zu den Zielen der Partei zähle.
## Abwertung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen
Das Politikkonzept der AfD sei auf die „Ausgrenzung, Verächtlichmachung und
weitgehende rechtliche Abwertung“ von Ausländern, Deutschen mit
Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslimen sowie weiteren
gesellschaftlichen Gruppen gerichtet, heißt es in einer Zusammenfassung des
Gutachtens.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar
festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass
innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch
„nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach
eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Eine
Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die AfD hatte gegen die
Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung
geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für
Verfassungsschutz beobachtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina
Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union,
SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu
bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner
weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht
aufgeschoben werden kann“.
25 Jun 2026
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