# taz.de -- Unerlaubte AfD-Werbung: Bundestag leitet Bußgeldverfahren gegen „Compact“ ein
       
       > „Compact“ machte in seinem Magazin mutmaßlich Werbung für die AfD, obwohl
       > die Partei das nicht wollte. Jetzt ermittelt die Bundestagsverwaltung.
       
 (IMG) Bild: Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer im Jahr 2024
       
       dpa | Die Bundestagsverwaltung hat ein Bußgeldverfahren gegen das vom
       Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte
       [1][„Compact“-Magazin] eingeleitet. Der Vorwurf: Das Magazin habe mit
       seiner Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle rollt“ Werbung für die AfD
       gemacht, obwohl die Partei dies ausdrücklich nicht gewünscht habe. Dies sei
       ein möglicher Verstoß gegen das Parteiengesetz, erklärte die Verwaltung des
       Parlaments auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der SWR
       über das Verfahren berichtet.
       
       Nach dem Parteiengesetz müssen Werbemaßnahmen Dritter zugunsten einer
       Partei unverzüglich gestoppt werden, wenn die betroffene Partei das
       verlangt. Die AfD hatte das Magazin tatsächlich schriftlich aufgefordert,
       die Kampagne zu unterlassen.
       
       Die Bundestagsverwaltung prüft als Behörde für die Parteienfinanzierung, ob
       „Compact“ dem nachgekommen ist. Das Magazin bekommt nun Gelegenheit, dazu
       Stellung zu nehmen.
       
       [2][Chefredakteur Jürgen Elsässer] sagte in einem Youtube-Video, es gehe um
       ein mögliches Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Er bestritt, dass die
       Veranstaltungen Werbung für die AfD gewesen seien. Man habe nur für „eine
       Wende im Land“ geworben. Diese habe nicht ausschließlich mit der AfD zu
       tun, sondern auch mit anderen Kräften, also gewissermaßen überparteilich.
       
       ## „Compact“ möchte Widerspruch einlegen
       
       Das Magazin habe zudem vor allem für sich selbst geworben. „Das waren
       ‚Compact‘-Werbeveranstaltungen und nicht AfD-Werbeveranstaltungen“, sagte
       er. Beleg dafür sei unter anderem, dass auch Vertreter der Freien Sachsen
       und der Partei Die Basis als Redner aufgetreten seien, und nicht nur solche
       mit AfD-Parteibuch. Es gehe bei dem Verfahren um einen Kampf für die
       Pressefreiheit, betonte er. Man werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
       
       Im vergangenen Juni hatte das Magazin mit Sitz in Sachsen-Anhalt einen viel
       beachteten juristischen Erfolg erzielt: Die Zeitschrift durfte nach einem
       [3][Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter erscheinen]. Die Richter
       hoben ein Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Sommer 2024 auf.
       Begründung: Es gebe zwar verfassungswidrige Aktivitäten, doch seien diese
       „nicht prägend“.
       
       Nach damaligen Angaben des Innenministeriums ist die „Compact“-Magazin GmbH
       seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als
       gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.
       
       23 Jun 2026
       
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