# taz.de -- Unerlaubte AfD-Werbung: Bundestag leitet Bußgeldverfahren gegen „Compact“ ein
> „Compact“ machte in seinem Magazin mutmaßlich Werbung für die AfD, obwohl
> die Partei das nicht wollte. Jetzt ermittelt die Bundestagsverwaltung.
(IMG) Bild: Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer im Jahr 2024
dpa | Die Bundestagsverwaltung hat ein Bußgeldverfahren gegen das vom
Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte
[1][„Compact“-Magazin] eingeleitet. Der Vorwurf: Das Magazin habe mit
seiner Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle rollt“ Werbung für die AfD
gemacht, obwohl die Partei dies ausdrücklich nicht gewünscht habe. Dies sei
ein möglicher Verstoß gegen das Parteiengesetz, erklärte die Verwaltung des
Parlaments auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der SWR
über das Verfahren berichtet.
Nach dem Parteiengesetz müssen Werbemaßnahmen Dritter zugunsten einer
Partei unverzüglich gestoppt werden, wenn die betroffene Partei das
verlangt. Die AfD hatte das Magazin tatsächlich schriftlich aufgefordert,
die Kampagne zu unterlassen.
Die Bundestagsverwaltung prüft als Behörde für die Parteienfinanzierung, ob
„Compact“ dem nachgekommen ist. Das Magazin bekommt nun Gelegenheit, dazu
Stellung zu nehmen.
[2][Chefredakteur Jürgen Elsässer] sagte in einem Youtube-Video, es gehe um
ein mögliches Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Er bestritt, dass die
Veranstaltungen Werbung für die AfD gewesen seien. Man habe nur für „eine
Wende im Land“ geworben. Diese habe nicht ausschließlich mit der AfD zu
tun, sondern auch mit anderen Kräften, also gewissermaßen überparteilich.
## „Compact“ möchte Widerspruch einlegen
Das Magazin habe zudem vor allem für sich selbst geworben. „Das waren
‚Compact‘-Werbeveranstaltungen und nicht AfD-Werbeveranstaltungen“, sagte
er. Beleg dafür sei unter anderem, dass auch Vertreter der Freien Sachsen
und der Partei Die Basis als Redner aufgetreten seien, und nicht nur solche
mit AfD-Parteibuch. Es gehe bei dem Verfahren um einen Kampf für die
Pressefreiheit, betonte er. Man werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Im vergangenen Juni hatte das Magazin mit Sitz in Sachsen-Anhalt einen viel
beachteten juristischen Erfolg erzielt: Die Zeitschrift durfte nach einem
[3][Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter erscheinen]. Die Richter
hoben ein Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Sommer 2024 auf.
Begründung: Es gebe zwar verfassungswidrige Aktivitäten, doch seien diese
„nicht prägend“.
Nach damaligen Angaben des Innenministeriums ist die „Compact“-Magazin GmbH
seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als
gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.
23 Jun 2026
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