# taz.de -- Geplante Apothekenreform: Was ändert sich mit der Reform für Patient:innen?
       
       > Blutabnahmen, Impfungen und neue Beratungsangebote: Was Apotheken in
       > Zukunft zusätzlich anbieten dürfen.
       
 (IMG) Bild: Mehr als die Öffnungszeiten wird sich ändern, soviel iss klar
       
       Schon der vorige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Idee
       einer Apothekenreform angestoßen. Durch den Bruch der Ampelkoalition im
       Herbst 2024 kam es jedoch nicht zur Umsetzung.
       Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, ist der Name der Reform,
       diese setzt [1][Nina Warken] nun fort. Der Bundestag hat die Reform im Mai
       2026 beschlossen. [2][Am 12. Juni wird sie im Bundesrat beraten.] Was
       ändert sich mit der Reform für Patient:innen?
       
       Patient:innen bekommen einige Medikamente ohne Rezept 
       
       Bald dürfen Apotheker:innen bestimmte verschreibungspflichtige
       Arzneimittel auch ohne ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung abgeben.
       Möglich soll dies in begrenzten Fällen sein. Wer ein Medikament dauerhaft
       einnimmt, also über mindestens drei Quartale hinweg, soll einmalig die
       kleinste Packungsgröße eines Arzneimittels erhalten können. Als Nachweis
       können Patient:innen dafür Daten aus der elektronischen Patientenakte
       vorlegen. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass Menschen
       ihre Therapie ohne Verzögerung fortsetzen können, wenn sie nicht zur Ärztin
       oder zum Arzt gehen können.
       
       Auch bei bestimmten akuten Erkrankungen soll eine Abgabe ohne Rezept
       möglich sein, wenn der Verlauf „unkompliziert“ ist. Dies wird für bestimmte
       Patient:innengruppen erlaubt. Damit sollen Arztpraxen und Notdienste
       entlastet werden. Welche Medikamente konkret darunter fallen, ist bisher
       nicht bekannt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
       (BfArM) soll dem Bundesministerium für Gesundheit Empfehlungen zu den
       Präparaten vorlegen.
       
       Zum genauen Ablauf wollte das BfArM gegenüber der taz keine Angaben machen.
       Für Medikamente ohne Rezept müssen Patient:innen jedoch selbst zahlen.
       Zusätzlich dürfen Apotheken eine Gebühr von 5 Euro für den Aufwand erheben.
       
       Neue Impfungen 
       
       Das Impfangebot in Apotheken wird erweitert. Bisher impften einige
       Apotheken in Deutschland vor allem gegen [3][Covid-19] und Grippe. Im
       vergangenen Jahr wurden dort laut der Bundesvereinigung Deutscher
       Apothekerverbände ABDA 116.000 Impfungen gegen Covid-19 und 218.000 gegen
       Grippe durchgeführt. Künftig können Apotheken weitere Impfstoffe anbieten.
       Es handelt sich dabei um sogenannte Totimpfstoffe. Dazu zählen
       beispielsweise Impfungen gegen Diphtherie, Kinderlähmung, Keuchhusten,
       Tetanus, Pneumokokken, Gürtelrose und Frühsommer-Meningoenzephalitis
       (FSME).
       
       Voraussetzung ist, dass Apotheker:innen entsprechend geschult sind und
       in der öffentlichen Apotheke impfen, in der sie auch sonst arbeiten. Sie
       dürfen außerdem nur Menschen über 18 Jahre impfen. Damit dies möglich wird,
       müssen Apotheken und Krankenkassen die erforderlichen Verträge aushandeln.
       
       Schnelltests für bestimmte Erreger 
       
       Während der Coronapandemie durften Apotheker:innen Schnelltests auf
       Covid-19 durchführen. Das Angebot wird nun erweitert. Künftig können
       Patient:innen sich in der Apotheke auf Adenoviren, Influenzaviren,
       Noroviren, respiratorische Synzytialviren (RSV) und Rotaviren testen
       lassen; die Auswertung erfolgt ebenfalls dort. Auch diese Tests müssen
       Patient:innen selbst bezahlen.
       
       Venöse Blutentnahme 
       
       Künftig dürfen Apotheker:innen Blut aus der Vene zu diagnostischen
       Zwecken entnehmen, zum Beispiel um Medikamentenwirkung zu kontrollieren.
       Voraussetzung ist, dass die Patient:innen über 18 Jahre alt sind und
       die Blutentnahme selbst bezahlen. Dafür müssen Apotheker:innen eine
       entsprechende ärztliche Schulung absolvieren. Die Blutentnahme kann auch
       von Pharmazeut:innen im Praktikum, sofern sie entsprechend qualifiziert
       sind, unter Aufsicht eines Apothekers oder einer Apothekerin durchgeführt
       werden. Ärzt:innen sollen weiterhin die Blutwerte auswerten.
       
       Ein vorrätiges Medikament wird abgegeben 
       
       In Deutschland verhandeln Apotheken Verträge für Medikamente direkt mit
       Krankenkassen. Diese Verträge können jedes Quartal neu ausgehandelt werden.
       Ein Patient, der zum Beispiel bei der AOK versichert ist und das
       Diabetesmittel Metformin erhält, bekommt ein Präparat von Firma X oder Y.
       Ist man bei der TK versichert, kann es sich um ganz andere Hersteller
       handeln.
       
       Apotheker:innen dürfen in den meisten Fällen nur das rabattierte
       Medikament abgeben. Ist dieses in der Apotheke nicht verfügbar, müssen sie
       das Präparat bestellen. Künftig dürfen Apotheker:innen bei der
       Einlösung von Arzneimittelrezepten ein vorrätiges Arzneimittel abgeben,
       sofern das rabattierte Präparat nicht verfügbar ist. Dadurch werden
       Patient:innen schneller versorgt. Diese Regelung wird zunächst
       befristet gelten. Für wie lange, ist noch nicht festgelegt.
       
       Neue Beratungsangebote 
       
       Apotheken bieten seit Sommer 2022 sogenannte pharmazeutische
       Dienstleistungen an. In diesem Rahmen können Apotheker:innen
       beispielsweise die richtige Anwendung von Asthmasprays demonstrieren sowie
       zur Einnahme von Krebsmedikamenten oder nach Organtransplantationen
       beraten. Außerdem können sie im Rahmen einer Medikationsberatung für
       Menschen, die mehrere Arzneimittel einnehmen, mögliche Wechselwirkungen und
       Nebenwirkungen prüfen.
       
       Das neue Gesetz bereitet neue pharmazeutische Dienstleistungen in den
       Apotheken vor. Zum Beispiel können sich Patient:innen zu Risikofaktoren
       für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes beraten lassen. Dabei kann
       Blutdruck gemessen und der Body-Mass-Index bestimmt werden.
       Patient:innen können dieses Angebot auf Kosten der gesetzlichen
       Krankenkasse einmal im Jahr in Anspruch nehmen. Auch Raucher:innen, die
       aufhören möchten, bekommen in den Apotheken künftig Unterstützung.
       Apotheker:innen werden entsprechende Beratungsgespräche anbieten.
       
       11 Jun 2026
       
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