# taz.de -- Geplante Apothekenreform: Was ändert sich mit der Reform für Patient:innen?
> Blutabnahmen, Impfungen und neue Beratungsangebote: Was Apotheken in
> Zukunft zusätzlich anbieten dürfen.
(IMG) Bild: Mehr als die Öffnungszeiten wird sich ändern, soviel iss klar
Schon der vorige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Idee
einer Apothekenreform angestoßen. Durch den Bruch der Ampelkoalition im
Herbst 2024 kam es jedoch nicht zur Umsetzung.
Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, ist der Name der Reform,
diese setzt [1][Nina Warken] nun fort. Der Bundestag hat die Reform im Mai
2026 beschlossen. [2][Am 12. Juni wird sie im Bundesrat beraten.] Was
ändert sich mit der Reform für Patient:innen?
Patient:innen bekommen einige Medikamente ohne Rezept
Bald dürfen Apotheker:innen bestimmte verschreibungspflichtige
Arzneimittel auch ohne ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung abgeben.
Möglich soll dies in begrenzten Fällen sein. Wer ein Medikament dauerhaft
einnimmt, also über mindestens drei Quartale hinweg, soll einmalig die
kleinste Packungsgröße eines Arzneimittels erhalten können. Als Nachweis
können Patient:innen dafür Daten aus der elektronischen Patientenakte
vorlegen. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass Menschen
ihre Therapie ohne Verzögerung fortsetzen können, wenn sie nicht zur Ärztin
oder zum Arzt gehen können.
Auch bei bestimmten akuten Erkrankungen soll eine Abgabe ohne Rezept
möglich sein, wenn der Verlauf „unkompliziert“ ist. Dies wird für bestimmte
Patient:innengruppen erlaubt. Damit sollen Arztpraxen und Notdienste
entlastet werden. Welche Medikamente konkret darunter fallen, ist bisher
nicht bekannt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) soll dem Bundesministerium für Gesundheit Empfehlungen zu den
Präparaten vorlegen.
Zum genauen Ablauf wollte das BfArM gegenüber der taz keine Angaben machen.
Für Medikamente ohne Rezept müssen Patient:innen jedoch selbst zahlen.
Zusätzlich dürfen Apotheken eine Gebühr von 5 Euro für den Aufwand erheben.
Neue Impfungen
Das Impfangebot in Apotheken wird erweitert. Bisher impften einige
Apotheken in Deutschland vor allem gegen [3][Covid-19] und Grippe. Im
vergangenen Jahr wurden dort laut der Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände ABDA 116.000 Impfungen gegen Covid-19 und 218.000 gegen
Grippe durchgeführt. Künftig können Apotheken weitere Impfstoffe anbieten.
Es handelt sich dabei um sogenannte Totimpfstoffe. Dazu zählen
beispielsweise Impfungen gegen Diphtherie, Kinderlähmung, Keuchhusten,
Tetanus, Pneumokokken, Gürtelrose und Frühsommer-Meningoenzephalitis
(FSME).
Voraussetzung ist, dass Apotheker:innen entsprechend geschult sind und
in der öffentlichen Apotheke impfen, in der sie auch sonst arbeiten. Sie
dürfen außerdem nur Menschen über 18 Jahre impfen. Damit dies möglich wird,
müssen Apotheken und Krankenkassen die erforderlichen Verträge aushandeln.
Schnelltests für bestimmte Erreger
Während der Coronapandemie durften Apotheker:innen Schnelltests auf
Covid-19 durchführen. Das Angebot wird nun erweitert. Künftig können
Patient:innen sich in der Apotheke auf Adenoviren, Influenzaviren,
Noroviren, respiratorische Synzytialviren (RSV) und Rotaviren testen
lassen; die Auswertung erfolgt ebenfalls dort. Auch diese Tests müssen
Patient:innen selbst bezahlen.
Venöse Blutentnahme
Künftig dürfen Apotheker:innen Blut aus der Vene zu diagnostischen
Zwecken entnehmen, zum Beispiel um Medikamentenwirkung zu kontrollieren.
Voraussetzung ist, dass die Patient:innen über 18 Jahre alt sind und
die Blutentnahme selbst bezahlen. Dafür müssen Apotheker:innen eine
entsprechende ärztliche Schulung absolvieren. Die Blutentnahme kann auch
von Pharmazeut:innen im Praktikum, sofern sie entsprechend qualifiziert
sind, unter Aufsicht eines Apothekers oder einer Apothekerin durchgeführt
werden. Ärzt:innen sollen weiterhin die Blutwerte auswerten.
Ein vorrätiges Medikament wird abgegeben
In Deutschland verhandeln Apotheken Verträge für Medikamente direkt mit
Krankenkassen. Diese Verträge können jedes Quartal neu ausgehandelt werden.
Ein Patient, der zum Beispiel bei der AOK versichert ist und das
Diabetesmittel Metformin erhält, bekommt ein Präparat von Firma X oder Y.
Ist man bei der TK versichert, kann es sich um ganz andere Hersteller
handeln.
Apotheker:innen dürfen in den meisten Fällen nur das rabattierte
Medikament abgeben. Ist dieses in der Apotheke nicht verfügbar, müssen sie
das Präparat bestellen. Künftig dürfen Apotheker:innen bei der
Einlösung von Arzneimittelrezepten ein vorrätiges Arzneimittel abgeben,
sofern das rabattierte Präparat nicht verfügbar ist. Dadurch werden
Patient:innen schneller versorgt. Diese Regelung wird zunächst
befristet gelten. Für wie lange, ist noch nicht festgelegt.
Neue Beratungsangebote
Apotheken bieten seit Sommer 2022 sogenannte pharmazeutische
Dienstleistungen an. In diesem Rahmen können Apotheker:innen
beispielsweise die richtige Anwendung von Asthmasprays demonstrieren sowie
zur Einnahme von Krebsmedikamenten oder nach Organtransplantationen
beraten. Außerdem können sie im Rahmen einer Medikationsberatung für
Menschen, die mehrere Arzneimittel einnehmen, mögliche Wechselwirkungen und
Nebenwirkungen prüfen.
Das neue Gesetz bereitet neue pharmazeutische Dienstleistungen in den
Apotheken vor. Zum Beispiel können sich Patient:innen zu Risikofaktoren
für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes beraten lassen. Dabei kann
Blutdruck gemessen und der Body-Mass-Index bestimmt werden.
Patient:innen können dieses Angebot auf Kosten der gesetzlichen
Krankenkasse einmal im Jahr in Anspruch nehmen. Auch Raucher:innen, die
aufhören möchten, bekommen in den Apotheken künftig Unterstützung.
Apotheker:innen werden entsprechende Beratungsgespräche anbieten.
11 Jun 2026
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