# taz.de -- Apothekenreform: Bei politischen Risiken fragen Sie Ihre Ärztin oder Apotheker
       
       > Der Bundesrat entscheidet über ein Gesetz, das Deutschlands Apotheken
       > wieder fit machen soll. Aber wie geht es dem Patienten eigentlich?
       
 (IMG) Bild: EIn Zeichen für schlechtere Versorgung? Eine Apotheke in München
       
       Beim Kauf eines rezeptfreien Antiallergikums kann man ja mal eben den
       Apotheker fragen: „Und, sind Sie zufrieden mit der Apothekenreform?“ Die
       besuchte Apotheke befindet sich in bester Berliner Lage und die
       finanzkräftige Laufkundschaft reicht offenbar auch noch für vier weitere
       Apotheken im Umkreis von 500 Metern. „Ja, alles super“, lautet jedenfalls
       die Antwort dieses Apothekers. So positiv fällt das Urteil zur
       Apothekenreform, die am Freitag im Bundesrat beraten wird, aber nicht bei
       allen aus.
       
       Mit der Reform soll laut Bundesgesundheitsministerium die Versorgung durch
       die Apotheken, vor allem in ländlichen Regionen, gestärkt werden. [1][Laut
       aktuellem Apothekenwirtschaftsbericht], erstellt vom Deutschen
       Apothekerverband, gibt es in Deutschland rund 16.600 Apotheken. Vor 10
       Jahren waren es noch über 20.000. Pro 100.000 Einwohner*innen hat
       Deutschland weniger Apotheken als der EU-Durchschnitt, aber mehr als Länder
       wie Schweden, Niederlande oder Österreich. Generell lässt sich die Lage in
       den verschiedenen EU-Ländern kaum vergleichen, weil ganz unterschiedliche
       Rahmenbedingungen herrschen.
       
       Die Apothekenlobby spricht seit Jahren von einem Apothekensterben, das die
       Versorgung gefährde. Tatsächlich ist die Lage der Apotheken sehr divers. Im
       ländlichen Raum, wo die Bevölkerung schrumpft und Arztpraxen schließen,
       lohnt sich das Geschäft auch für Apotheken weniger. Dagegen gab (und gibt
       es teils noch immer) in dichtbesiedelten, urbanen Räumen häufig ein
       Überangebot von Apotheken.
       
       Eine durchschnittliche Apotheke verdient laut Apothekenwirtschaftsbericht
       rund 85 Prozent ihres Umsatzes mit der Abgabe rezeptpflichtiger
       Arzneimitteln. Der Rest kommt aus dem Verkauf von rezeptfreien
       Arzneimitteln und dem sogenannten Randsortiment – Kosmetik, Wärmflaschen
       und ähnliches.
       
       ## Zwangsrabatt für Krankenkassen
       
       Löst ein Kunde ein Rezept ein, dann erhält die Apotheke als Bezahlung von
       den Krankenkassen das sogenannte Fixum – einen festen Beitrag von aktuell
       8,35 Euro, egal was das Medikament kostet. Dazu kommt ein pauschaler Betrag
       von 3 Prozent des Einkaufspreises des Medikaments. Abgezogen wird der
       sogenannte Kassenabschlag, eine Art Zwangsrabatt, den die Apotheken den
       gesetzlichen Krankenkassen gewähren müssen, der liegt aktuell bei 1,77
       Euro. Das Fixum wurde seit 2013 nicht verändert, der Kassenabschlag lag
       zwischenzeitlich bei 2 Euro.
       
       Weil in den letzten Jahren die Kosten für Personal und Mieten deutlich
       gestiegen sind und sich sowohl Versandhandel als auch Drogerien teilweise
       als Konkurrenz etablieren, haben sich die Verdienstmöglichkeiten für
       Apotheker*innen im Durchschnitt tatsächlich verschlechtert. Knapp die
       Hälfte der Apotheken schließt mit einem durchschnittlichen jährlichen
       Betriebsergebnis (also nach Abzug aller Betriebskosten aber vor privaten
       Steuern und Versicherungen der*des Inhaber*in) von mehr als 150.000 Euro
       ab, vor 5 Jahren waren es noch 60 Prozent der Apotheken. Die Spanne ist
       enorm – hoch spezialisierte Apotheken in Städten verdienen teils ein
       Vielfaches.
       
       Per Verordnung hat die Regierung vor einer Woche bereits die Erhöhung des
       Fixums für Fertigarzneimittel beschlossen, und zwar ab 1. Juli in zwei
       Schritten auf 9,50 Euro. Parallel erhöht sich allerdings der Kassenabschlag
       auf 2,07 Euro – zumindest wenn das aktuell im Bundestag verhandelte
       Krankenkassenspargesetz so beschlossen wird.
       
       [2][Apotheker*innen dürfen entsprechend der Reform künftig zusätzliche,
       bisher ärztliche Leistungen anbieten] und zeitweise darf der
       Apothekenbetrieb auch von pharmazeutisch-technischen Assistent*innen
       allein aufrechterhalten werden. Die Zuschüsse für Nacht- und Notdienste
       werden erhöht und die Eröffnung von Zweigapotheken erleichtert.
       
       Die Kritik an der Apothekenreform ist umfangreich. So sehen Ärzteverbände
       in der Übertragung ärztlicher Leistungen auf Apotheken ein Einfallstor für
       schlechtere Versorgung von Patient*innen. Dabei sind es gerade die Probleme
       in der ärztlichen Versorgung, vor allem die langen Wartezeiten für
       Kassenpatient*innen, die schon jetzt zu solchen Verschiebungen führen. Es
       gibt bereits Drogeriefilialen, die Blutuntersuchungen nach Kundenwunsch und
       auf Kundenkosten anbieten. Auch die neuen Leistungen der Apotheken richten
       sich vor allem an Selbstzahler*innen.
       
       Ob das Ziel, die Apotheken im ländlichen Raum zu stärken, erreicht wird,
       steht ebenfalls infrage. So hatte etwa der Spitzenverband der gesetzlichen
       Krankenversicherung GKV kritisiert, dass eine pauschale Erhöhung des
       Apothekenfixums hohe Kosten bei den klammen Krankenkassen verursacht und
       vor allem den ohnehin schon umsatzstarken Apotheken und Versandapotheken
       nützt. Ähnlich äußerten sich auch Vertreter*innen des unabhängigen IGES
       Forschungsinstituts. Der GKV-Spitzenverband hatte ein variables Vorgehen
       vorgeschlagen – mit der Möglichkeit, das Fixum bei wirtschaftlich sehr
       starken Apotheken abzusenken.
       
       Auch die Bundesländer hatten zwar im Vorfeld Kritik an der Apothekenreform
       geäußert. Es gilt aber als sehr wahrscheinlich, dass sie das Gesetz jetzt
       im Bundesrat passieren lassen. Es soll dann umgehend in Kraft treten.
       
       12 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Pressetermine/2026/DAV-WiFo-2026/Apothekenwirtschaftsbericht_2026.pdf
 (DIR) [2] /Geplante-Apothekenreform/!6186489
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Manuela Heim
       
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