# taz.de -- Apothekenreform: Bei politischen Risiken fragen Sie Ihre Ärztin oder Apotheker
> Der Bundesrat entscheidet über ein Gesetz, das Deutschlands Apotheken
> wieder fit machen soll. Aber wie geht es dem Patienten eigentlich?
(IMG) Bild: EIn Zeichen für schlechtere Versorgung? Eine Apotheke in München
Beim Kauf eines rezeptfreien Antiallergikums kann man ja mal eben den
Apotheker fragen: „Und, sind Sie zufrieden mit der Apothekenreform?“ Die
besuchte Apotheke befindet sich in bester Berliner Lage und die
finanzkräftige Laufkundschaft reicht offenbar auch noch für vier weitere
Apotheken im Umkreis von 500 Metern. „Ja, alles super“, lautet jedenfalls
die Antwort dieses Apothekers. So positiv fällt das Urteil zur
Apothekenreform, die am Freitag im Bundesrat beraten wird, aber nicht bei
allen aus.
Mit der Reform soll laut Bundesgesundheitsministerium die Versorgung durch
die Apotheken, vor allem in ländlichen Regionen, gestärkt werden. [1][Laut
aktuellem Apothekenwirtschaftsbericht], erstellt vom Deutschen
Apothekerverband, gibt es in Deutschland rund 16.600 Apotheken. Vor 10
Jahren waren es noch über 20.000. Pro 100.000 Einwohner*innen hat
Deutschland weniger Apotheken als der EU-Durchschnitt, aber mehr als Länder
wie Schweden, Niederlande oder Österreich. Generell lässt sich die Lage in
den verschiedenen EU-Ländern kaum vergleichen, weil ganz unterschiedliche
Rahmenbedingungen herrschen.
Die Apothekenlobby spricht seit Jahren von einem Apothekensterben, das die
Versorgung gefährde. Tatsächlich ist die Lage der Apotheken sehr divers. Im
ländlichen Raum, wo die Bevölkerung schrumpft und Arztpraxen schließen,
lohnt sich das Geschäft auch für Apotheken weniger. Dagegen gab (und gibt
es teils noch immer) in dichtbesiedelten, urbanen Räumen häufig ein
Überangebot von Apotheken.
Eine durchschnittliche Apotheke verdient laut Apothekenwirtschaftsbericht
rund 85 Prozent ihres Umsatzes mit der Abgabe rezeptpflichtiger
Arzneimitteln. Der Rest kommt aus dem Verkauf von rezeptfreien
Arzneimitteln und dem sogenannten Randsortiment – Kosmetik, Wärmflaschen
und ähnliches.
## Zwangsrabatt für Krankenkassen
Löst ein Kunde ein Rezept ein, dann erhält die Apotheke als Bezahlung von
den Krankenkassen das sogenannte Fixum – einen festen Beitrag von aktuell
8,35 Euro, egal was das Medikament kostet. Dazu kommt ein pauschaler Betrag
von 3 Prozent des Einkaufspreises des Medikaments. Abgezogen wird der
sogenannte Kassenabschlag, eine Art Zwangsrabatt, den die Apotheken den
gesetzlichen Krankenkassen gewähren müssen, der liegt aktuell bei 1,77
Euro. Das Fixum wurde seit 2013 nicht verändert, der Kassenabschlag lag
zwischenzeitlich bei 2 Euro.
Weil in den letzten Jahren die Kosten für Personal und Mieten deutlich
gestiegen sind und sich sowohl Versandhandel als auch Drogerien teilweise
als Konkurrenz etablieren, haben sich die Verdienstmöglichkeiten für
Apotheker*innen im Durchschnitt tatsächlich verschlechtert. Knapp die
Hälfte der Apotheken schließt mit einem durchschnittlichen jährlichen
Betriebsergebnis (also nach Abzug aller Betriebskosten aber vor privaten
Steuern und Versicherungen der*des Inhaber*in) von mehr als 150.000 Euro
ab, vor 5 Jahren waren es noch 60 Prozent der Apotheken. Die Spanne ist
enorm – hoch spezialisierte Apotheken in Städten verdienen teils ein
Vielfaches.
Per Verordnung hat die Regierung vor einer Woche bereits die Erhöhung des
Fixums für Fertigarzneimittel beschlossen, und zwar ab 1. Juli in zwei
Schritten auf 9,50 Euro. Parallel erhöht sich allerdings der Kassenabschlag
auf 2,07 Euro – zumindest wenn das aktuell im Bundestag verhandelte
Krankenkassenspargesetz so beschlossen wird.
[2][Apotheker*innen dürfen entsprechend der Reform künftig zusätzliche,
bisher ärztliche Leistungen anbieten] und zeitweise darf der
Apothekenbetrieb auch von pharmazeutisch-technischen Assistent*innen
allein aufrechterhalten werden. Die Zuschüsse für Nacht- und Notdienste
werden erhöht und die Eröffnung von Zweigapotheken erleichtert.
Die Kritik an der Apothekenreform ist umfangreich. So sehen Ärzteverbände
in der Übertragung ärztlicher Leistungen auf Apotheken ein Einfallstor für
schlechtere Versorgung von Patient*innen. Dabei sind es gerade die Probleme
in der ärztlichen Versorgung, vor allem die langen Wartezeiten für
Kassenpatient*innen, die schon jetzt zu solchen Verschiebungen führen. Es
gibt bereits Drogeriefilialen, die Blutuntersuchungen nach Kundenwunsch und
auf Kundenkosten anbieten. Auch die neuen Leistungen der Apotheken richten
sich vor allem an Selbstzahler*innen.
Ob das Ziel, die Apotheken im ländlichen Raum zu stärken, erreicht wird,
steht ebenfalls infrage. So hatte etwa der Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenversicherung GKV kritisiert, dass eine pauschale Erhöhung des
Apothekenfixums hohe Kosten bei den klammen Krankenkassen verursacht und
vor allem den ohnehin schon umsatzstarken Apotheken und Versandapotheken
nützt. Ähnlich äußerten sich auch Vertreter*innen des unabhängigen IGES
Forschungsinstituts. Der GKV-Spitzenverband hatte ein variables Vorgehen
vorgeschlagen – mit der Möglichkeit, das Fixum bei wirtschaftlich sehr
starken Apotheken abzusenken.
Auch die Bundesländer hatten zwar im Vorfeld Kritik an der Apothekenreform
geäußert. Es gilt aber als sehr wahrscheinlich, dass sie das Gesetz jetzt
im Bundesrat passieren lassen. Es soll dann umgehend in Kraft treten.
12 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Pressetermine/2026/DAV-WiFo-2026/Apothekenwirtschaftsbericht_2026.pdf
(DIR) [2] /Geplante-Apothekenreform/!6186489
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(DIR) Manuela Heim
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