# taz.de -- Sächsische Ministerin zu Beleidigungen: „Wir brauchen kein Sonderrecht für Politiker“
> Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) will den Paragrafen zur
> Politikerbeleidigung abschaffen. Es entstehe der Eindruck, es gebe ein
> Zwei-Klassen-Strafrecht.
(IMG) Bild: Beleidigung oder Meinungsfreiheit: Die Parole „Merz leck Eier“ ist derzeit oft auf Anti-Wehrpflicht-Demos zu sehen
taz: Frau Geiert, bei der Justizministerkonferenz ab diesem Donnerstag
fordern Sie die Abschaffung der Politikerbeleidigung. Soll man
Politiker:innen künftig straflos beleidigen können?
Constanze Geiert: Nein, natürlich nicht. Die Beleidigung bleibt ja
strafbar. Politiker sollen genauso gegen Beleidigung geschützt sein wie
alle anderen Bürger auch, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
taz: Als man die Politikerbeleidigung 2021 eingeführt hat, wollte man
Politiker:innen vor immer mehr Hass und Hetze schützen, [1][gerade
auch Kommunalpolitiker:innen].
Geiert: Das hat ja offensichtlich nicht funktioniert. Die Beleidigungen
sind nicht zurückgegangen, im Gegenteil. Stattdessen haben die Leute das
Gefühl, es gebe ein Zwei-Klassen-Strafrecht mit Privilegien für
Spitzenpolitiker. Diesen Eindruck sollten wir dringend korrigieren.
taz: Was ist denn der Unterschied zwischen normaler Beleidigung und
Politikerbeleidigung?
Geiert: Wer einen Normalbürger beleidigt, muss mit Geldstrafe oder
Gefängnis bis zu einem Jahr rechnen. Wer einen Politiker so beleidigt, dass
seine Amtsausübung erschwert wird, drohen bis zu drei Jahren
Freiheitsstrafe.
taz: Wegen Beleidigung werden doch nie Freiheitsstrafen verhängt. In der
Regel werden die Verfahren eingestellt, höchstens gibt es mal eine
Geldstrafe.
Geiert: Das stimmt. Aber die höhere Strafdrohung bei der
Politikerbeleidigung zeigt eben doch an, dass es ein schwereres Delikt ist.
Ich glaube, dass die Staatsanwaltschaft bei einer Politikerbeleidigung eher
mal eine Hausdurchsuchung beantragt als bei einer normalen Beleidigung.
taz: Können Sie das belegen?
Geiert: Das ist eine Vermutung. Aber es gibt noch einen zweiten
Unterschied: Bei der Politikerbeleidigung kann die Staatsanwaltschaft auch
ohne Strafantrag des Betroffenen ermitteln.
taz: Stellen Spitzenpolitiker:innen nicht fast immer Strafanträge,
weil sie Dienstleister beauftragen, die im Netz nach Beleidigungen suchen?
Geiert: Ja, überwiegend liegt auch bei Politikern ein Strafantrag vor. So
gesehen ist das Sonderrecht der Politikerbeleidigung erst recht überflüssig
und kann deshalb abgeschafft werden.
taz: Neben der neuen Politikerbeleidigung ist in [2][Paragraf 188] schon
seit Jahrzehnten die Politikerverleumdung geregelt. So gibt es höhere
Strafen, wenn jemand über einen Politiker Lügen erzählt, die ihm die
Amtsausübung erschweren. Wollen Sie die Politikerverleumdung auch
abschaffen?
Geiert: Erst mal geht es mir um die Politikerbeleidigung, weil hier die
Strafverfolgung, zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung, stark
zugenommen hat. Aber gerne kann auch die Politikerverleumdung abgeschafft
werden. Wir brauchen kein Sonderrecht für Politiker.
taz: Wie reagieren Sie, wenn Sie als Lügen-Conny, Schwachkopf oder
[3][Lackäffin] bezeichnet werden?
Geiert: Das versuche ich wegzuatmen. Ich stelle bei solchen einfachen
Beleidigungen jedenfalls keinen Strafantrag. Als Politiker müssen wir mehr
aushalten als andere.
taz: Aber für strafbar halten Sie solche Bezeichnungen schon?
Geiert: Das kommt immer auf den Kontext an. Allerdings sollten wir darüber
nachdenken, das Delikt der Beleidigung enger zu fassen. Den Leuten ist es
wichtig, gehört zu werden, da sollen sie sich auch mal derb gegenüber
Spitzenpolitikern ausdrücken dürfen. Ich bin für ein Recht auf Schimpfen –
in Grenzen.
taz: Wo sollte dann nach Ihrer Ansicht die Strafbarkeit beginnen?
Geiert: Wenn eine Person erniedrigt oder die Menschenwürde verletzt wird.
Dazu rechne ich etwa die Äußerungen über die Grünen-Politikerin Renate
Künast vor einigen Jahren …
taz: Zum Beispiel „Drecks-Fotze“ …
Geiert: Genau. Oder wenn es um Bedrohungen geht. Die halte ich für viel
gefährlicher als Beleidigungen. Wenn etwa einem Kommunalpolitiker gesagt
wird: „Ich weiß, wo du wohnst und in welche Schule deine Kinder gehen“. Auf
solche Fälle sollte sich die Justiz konzentrieren können, statt sich um
unflätige Bezeichnungen für Politiker und andere Menschen kümmern zu
müssen.
10 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Online-Beleidigungen-von-Politikern/!6046642
(DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html
(DIR) [3] https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-bundeskanzler-merz-als-lackaffe-bezeichnet-gericht-verhaengt-strafbefehl-100.html
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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