# taz.de -- Sächsische Ministerin zu Beleidigungen: „Wir brauchen kein Sonderrecht für Politiker“
       
       > Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) will den Paragrafen zur
       > Politikerbeleidigung abschaffen. Es entstehe der Eindruck, es gebe ein
       > Zwei-Klassen-Strafrecht.
       
 (IMG) Bild: Beleidigung oder Meinungsfreiheit: Die Parole „Merz leck Eier“ ist derzeit oft auf Anti-Wehrpflicht-Demos zu sehen
       
       taz: Frau Geiert, bei der Justizministerkonferenz ab diesem Donnerstag
       fordern Sie die Abschaffung der Politikerbeleidigung. Soll man
       Politiker:innen künftig straflos beleidigen können? 
       
       Constanze Geiert: Nein, natürlich nicht. Die Beleidigung bleibt ja
       strafbar. Politiker sollen genauso gegen Beleidigung geschützt sein wie
       alle anderen Bürger auch, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
       
       taz: Als man die Politikerbeleidigung 2021 eingeführt hat, wollte man
       Politiker:innen vor immer mehr Hass und Hetze schützen, [1][gerade
       auch Kommunalpolitiker:innen]. 
       
       Geiert: Das hat ja offensichtlich nicht funktioniert. Die Beleidigungen
       sind nicht zurückgegangen, im Gegenteil. Stattdessen haben die Leute das
       Gefühl, es gebe ein Zwei-Klassen-Strafrecht mit Privilegien für
       Spitzenpolitiker. Diesen Eindruck sollten wir dringend korrigieren.
       
       taz: Was ist denn der Unterschied zwischen normaler Beleidigung und
       Politikerbeleidigung? 
       
       Geiert: Wer einen Normalbürger beleidigt, muss mit Geldstrafe oder
       Gefängnis bis zu einem Jahr rechnen. Wer einen Politiker so beleidigt, dass
       seine Amtsausübung erschwert wird, drohen bis zu drei Jahren
       Freiheitsstrafe.
       
       taz: Wegen Beleidigung werden doch nie Freiheitsstrafen verhängt. In der
       Regel werden die Verfahren eingestellt, höchstens gibt es mal eine
       Geldstrafe. 
       
       Geiert: Das stimmt. Aber die höhere Strafdrohung bei der
       Politikerbeleidigung zeigt eben doch an, dass es ein schwereres Delikt ist.
       Ich glaube, dass die Staatsanwaltschaft bei einer Politikerbeleidigung eher
       mal eine Hausdurchsuchung beantragt als bei einer normalen Beleidigung.
       
       taz: Können Sie das belegen? 
       
       Geiert: Das ist eine Vermutung. Aber es gibt noch einen zweiten
       Unterschied: Bei der Politikerbeleidigung kann die Staatsanwaltschaft auch
       ohne Strafantrag des Betroffenen ermitteln.
       
       taz: Stellen Spitzenpolitiker:innen nicht fast immer Strafanträge,
       weil sie Dienstleister beauftragen, die im Netz nach Beleidigungen suchen? 
       
       Geiert: Ja, überwiegend liegt auch bei Politikern ein Strafantrag vor. So
       gesehen ist das Sonderrecht der Politikerbeleidigung erst recht überflüssig
       und kann deshalb abgeschafft werden.
       
       taz: Neben der neuen Politikerbeleidigung ist in [2][Paragraf 188] schon
       seit Jahrzehnten die Politikerverleumdung geregelt. So gibt es höhere
       Strafen, wenn jemand über einen Politiker Lügen erzählt, die ihm die
       Amtsausübung erschweren. Wollen Sie die Politikerverleumdung auch
       abschaffen? 
       
       Geiert: Erst mal geht es mir um die Politikerbeleidigung, weil hier die
       Strafverfolgung, zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung, stark
       zugenommen hat. Aber gerne kann auch die Politikerverleumdung abgeschafft
       werden. Wir brauchen kein Sonderrecht für Politiker.
       
       taz: Wie reagieren Sie, wenn Sie als Lügen-Conny, Schwachkopf oder
       [3][Lackäffin] bezeichnet werden? 
       
       Geiert: Das versuche ich wegzuatmen. Ich stelle bei solchen einfachen
       Beleidigungen jedenfalls keinen Strafantrag. Als Politiker müssen wir mehr
       aushalten als andere.
       
       taz: Aber für strafbar halten Sie solche Bezeichnungen schon? 
       
       Geiert: Das kommt immer auf den Kontext an. Allerdings sollten wir darüber
       nachdenken, das Delikt der Beleidigung enger zu fassen. Den Leuten ist es
       wichtig, gehört zu werden, da sollen sie sich auch mal derb gegenüber
       Spitzenpolitikern ausdrücken dürfen. Ich bin für ein Recht auf Schimpfen –
       in Grenzen.
       
       taz: Wo sollte dann nach Ihrer Ansicht die Strafbarkeit beginnen? 
       
       Geiert: Wenn eine Person erniedrigt oder die Menschenwürde verletzt wird.
       Dazu rechne ich etwa die Äußerungen über die Grünen-Politikerin Renate
       Künast vor einigen Jahren …
       
       taz: Zum Beispiel „Drecks-Fotze“ … 
       
       Geiert: Genau. Oder wenn es um Bedrohungen geht. Die halte ich für viel
       gefährlicher als Beleidigungen. Wenn etwa einem Kommunalpolitiker gesagt
       wird: „Ich weiß, wo du wohnst und in welche Schule deine Kinder gehen“. Auf
       solche Fälle sollte sich die Justiz konzentrieren können, statt sich um
       unflätige Bezeichnungen für Politiker und andere Menschen kümmern zu
       müssen.
       
       10 Jun 2026
       
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 (DIR) [1] /Online-Beleidigungen-von-Politikern/!6046642
 (DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html
 (DIR) [3] https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-bundeskanzler-merz-als-lackaffe-bezeichnet-gericht-verhaengt-strafbefehl-100.html
       
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