# taz.de -- Rechte Hetze im Nahverkehr: Berliner BVG beerdigt Nius
       
       > Die Werbekampagne des rechten Portals Nius ist Geschichte. Ein Post von
       > Julian Reichelt brachte das Fass zum Überlaufen. Zuvor gab es viele
       > Proteste.
       
 (IMG) Bild: Folgt man am Hauptbahnhof der BVG?
       
       Die BVG zieht zurück. Die Werbekampagne mit dem rechtspopulistischen Portal
       Nius in Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe ist „mit sofortiger
       Wirkung“ beendet, erklärt die BVG am Freitag in einer Pressemitteilung.
       
       Anlass ist laut BVG ein Social-Media-Beitrag, gepostet am 3. Juni 2026 vom
       Nius-Verantwortlichen [1][Julian Reichelt]. Der Post zeige ein Werbemotiv,
       das suggeriere, es hinge in einer Berliner U-Bahn. Die BVG stellt klar:
       Weder sei das betreffende Motiv Teil der seitens der BVG gebuchten
       Kampagne, noch sei es von ihr „freigegeben oder veröffentlicht“ worden.
       
       Inhalt des vermeintlich in der U-Bahn platzierten Nius-Werbemotivs: „Wir
       werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“. Die
       Formulierung legt nahe, es gäbe keine Geschlechtsidentitäten außerhalb
       einer vermeintlichen Zweigeschlechtlichkeit. Das überschreite „aus Sicht
       der BVG und nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs-
       und Werbefreiheit“, heißt es in der Pressemitteilung.
       
       Die BVG sehe sich als öffentliches Unternehmen an die Grundrechte, darunter
       auch Meinungsfreiheit und Gleichbehandlungsgesetz, gebunden: „Dies bedeutet
       auch, dass Werbeflächen grundsätzlich diskriminierungsfrei zur Verfügung
       gestellt werden müssen.“
       
       ## Kritik wurde laut
       
       Die Werbekampagne hatte bereits zuvor eine große Welle der Kritik ausgelöst
       – die [2][taz berichtete] über verschiedene Proteste.
       
       Die BVG jedoch hatte die Verantwortung von sich gewiesen. Auch am Freitag
       wiederholte sie die Begründung, dass sie gegen die bisherigen Motive der
       Kampagne rechtlich nicht hätte vorgehen können: „Zum Zeitpunkt der
       Werbebuchung lagen der BVG und ihrem Vermarkter ausschließlich Werbemotive
       vor, die rechtlich nicht zu beanstanden waren“, so die BVG. Gegenüber der
       taz sagt eine Sprecherin, man sei von dieser Linie nicht abgewichen. Der
       aktuelle Post habe jedoch diesen Rechtsrahmen überschritten.
       
       „Wir ziehen daher klare Grenzen dort, wo Rechte Dritter verletzt werden
       oder der Eindruck entsteht beziehungsweise bewusst erzeugt wird,
       rechtswidrige Inhalte würden von der BVG verbreitet oder gebilligt“, heißt
       es in der Pressemitteilung.
       
       5 Jun 2026
       
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 (DIR) Luzie Fuhrmann
       
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