# taz.de -- Rechte Hetze im Nahverkehr: Berliner BVG beerdigt Nius
> Die Werbekampagne des rechten Portals Nius ist Geschichte. Ein Post von
> Julian Reichelt brachte das Fass zum Überlaufen. Zuvor gab es viele
> Proteste.
(IMG) Bild: Folgt man am Hauptbahnhof der BVG?
Die BVG zieht zurück. Die Werbekampagne mit dem rechtspopulistischen Portal
Nius in Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe ist „mit sofortiger
Wirkung“ beendet, erklärt die BVG am Freitag in einer Pressemitteilung.
Anlass ist laut BVG ein Social-Media-Beitrag, gepostet am 3. Juni 2026 vom
Nius-Verantwortlichen [1][Julian Reichelt]. Der Post zeige ein Werbemotiv,
das suggeriere, es hinge in einer Berliner U-Bahn. Die BVG stellt klar:
Weder sei das betreffende Motiv Teil der seitens der BVG gebuchten
Kampagne, noch sei es von ihr „freigegeben oder veröffentlicht“ worden.
Inhalt des vermeintlich in der U-Bahn platzierten Nius-Werbemotivs: „Wir
werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“. Die
Formulierung legt nahe, es gäbe keine Geschlechtsidentitäten außerhalb
einer vermeintlichen Zweigeschlechtlichkeit. Das überschreite „aus Sicht
der BVG und nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs-
und Werbefreiheit“, heißt es in der Pressemitteilung.
Die BVG sehe sich als öffentliches Unternehmen an die Grundrechte, darunter
auch Meinungsfreiheit und Gleichbehandlungsgesetz, gebunden: „Dies bedeutet
auch, dass Werbeflächen grundsätzlich diskriminierungsfrei zur Verfügung
gestellt werden müssen.“
## Kritik wurde laut
Die Werbekampagne hatte bereits zuvor eine große Welle der Kritik ausgelöst
– die [2][taz berichtete] über verschiedene Proteste.
Die BVG jedoch hatte die Verantwortung von sich gewiesen. Auch am Freitag
wiederholte sie die Begründung, dass sie gegen die bisherigen Motive der
Kampagne rechtlich nicht hätte vorgehen können: „Zum Zeitpunkt der
Werbebuchung lagen der BVG und ihrem Vermarkter ausschließlich Werbemotive
vor, die rechtlich nicht zu beanstanden waren“, so die BVG. Gegenüber der
taz sagt eine Sprecherin, man sei von dieser Linie nicht abgewichen. Der
aktuelle Post habe jedoch diesen Rechtsrahmen überschritten.
„Wir ziehen daher klare Grenzen dort, wo Rechte Dritter verletzt werden
oder der Eindruck entsteht beziehungsweise bewusst erzeugt wird,
rechtswidrige Inhalte würden von der BVG verbreitet oder gebilligt“, heißt
es in der Pressemitteilung.
5 Jun 2026
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(DIR) Luzie Fuhrmann
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