# taz.de -- Urteil zu Hetzportal Nius: BVG muss rechspopulistische Werbung dulden
       
       > Die Berliner Verkehrsbetriebe müssen Werbung des Portals „Nius“ zulassen,
       > so das Berliner Verwaltungsgericht. Das Unternehmen hat dagegen
       > Beschwerde eingelegt.
       
 (IMG) Bild: Campact-Kampagne gegen die Nius-Werbung auf Bussen der BVG im Juni 2026
       
       epd/afp | Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen Werbung des
       rechtspopulistischen Portals „Nius“ nach einem Urteil des Berliner
       Verwaltungsgerichts wieder zulassen. „Nius“ habe „Anspruch auf gleichen und
       diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG“, teilte das
       Gericht am Montag mit. Das Medium hatte im April Außenwerbung an einem
       Doppeldeckerbus und Innenwerbung in U-Bahnen gebucht.
       
       Gegen den Beschluss im Eilverfahren ist eine Beschwerde beim
       Oberverwaltungsgericht möglich (VG 1 L215/26). Und die BVG reagierte
       prompt. Ein Sprecher teilte mit: „Die BVG hat den Beschluss des
       Verwaltungsgerichts erhalten und gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt.
       Da die zugrunde liegenden Rechtsfragen aus Sicht des Unternehmens einer
       weitergehenden Klärung bedürfen, wird die BVG den Beschluss vom
       Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen.“
       
       [1][Die Verkehrsbetriebe hatten unter anderem Sicherheitsbedenken
       vorgetragen.] In sozialen Medien sei es zu Aufrufen gekommen, Einrichtungen
       der BVG zu beschädigen sowie den Betriebsablauf zu stören, hieß es. Diese
       Sicherheitsbedenken rechtfertigten den Ausschluss von „Nius“ laut Gericht
       jedoch nicht. Auch könne die BVG nicht mit dem Schutz ihres
       unternehmerischen Ansehens argumentieren.
       
       ## Kampagne nach neuem Motiv beendet
       
       Die BVG hatte die Zusammenarbeit im Juni nach einem von „Nius“-Chef Julian
       Reichelt in sozialen Medien veröffentlichten Bild beendet. Dieses zeigte
       nach Angaben des ehemaligen Bild-Chefredakteurs ein neues Werbemotiv.
       Darauf stand der Satz: „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden
       Geschlechtern.“ Von der BVG wurde dies als „offensichtlich rechtswidrig“
       bezeichnet.
       
       Auch in diesem Punkt urteilte das Gericht gegen die BVG. Die
       Verkehrsbetriebe dürften [2][Reichelts Äußerungen] nicht länger als
       „offensichtlich rechtswidrig“ bezeichnen. Sie hätten die „der
       Meinungsfreiheit gezogenen Grenzen nicht überschritten“.
       
       Das Verwaltungsgericht verpflichtete nun die BVG, [3][die Werbekampagne]
       fortzusetzen. Die Werbung erfülle die von der BVG aufgestellten
       Voraussetzungen für die Werbeflächennutzung und sei außerdem von der
       Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Die Befürchtung, Dritte könnten
       aufgrund der Werbekampagne Gewalt gegen Einrichtungen der BVG ausüben und
       den Betriebsablauf stören, rechtfertige den Ausschluss der Antragstellerin
       nicht.
       
       Sicherheitsbedenken könnten den Verlust des Zugangsanspruchs nur
       rechtfertigen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit
       polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten werden könne, hieß es vom
       Gericht. Dafür lägen im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte vor.
       
       13 Jul 2026
       
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