# taz.de -- Neues Europäisches Asylsystem GEAS: Von der EU-Grenze nach Berlin-Tegel
       
       > Berlin will Europas neue Asylregeln möglichst „human“ umsetzen, sagt die
       > Integrationssenatorin. Flüchtlingsinitiativen und Grüne sind skeptisch.
       
 (IMG) Bild: Das neue Ankunftzentrum am ehemaligen Flughafen Tegel soll zum Ende des Jahres öffnen
       
       Mit dem „Gemeinsamen Europäischen Asylsystem“ (GEAS), das diesen Freitag in
       Kraft tritt, kommen auch auf die deutsche Hauptstadt und neu hier
       ankommende Geflüchtete große Veränderungen zu. Doch obwohl die Bundesländer
       die Reform eigentlich ab sofort umsetzen müssten, ist vieles noch unklar.
       
       Eine Sache immerhin hat Senatorin Cancel Kiziltepe (SPD) kürzlich bei einer
       Expertenanhörung im Integrationsausschuss klargestellt: Ein
       „Sekundärmigrationszentrum“ mit schlechteren Bedingungen für Geflüchtete,
       die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind, werde es in Berlin
       nicht geben. Überhaupt werde Berlin „alle rechtlichen Möglichkeiten
       ausschöpfen im Sinne der Menschen, um eine humane Umsetzung der GEAS-Reform
       möglich zu machen“.
       
       [1][Die EU will mit GEAS Migration noch stärker als bisher unterbinden und
       regulieren]. Flüchtlinge aus Ländern, die als „sicherer Herkunftsstaat“
       gelistet sind oder deren Anerkennungsquote unter 20 Prozent liegt, sollen
       in Lagern an den EU-Außengrenzen interniert werden, bis in einem
       beschleunigten „Grenzverfahren“ über ihren Fall entschieden ist. Alle
       anderen sollen im EU-Land ihrer Einreise das Asylverfahren durchlaufen. Wer
       trotzdem weiterreist, soll leichter als bisher ins Ankunftsland „zurück
       überstellt“ werden.
       
       ## Leistungen könnten gekürzt werden
       
       Laut [2][GEAS-Anpassungsgesetz] sollen die Bundesländer dafür
       „Sekundärmigrationszentrum“ einrichten, inklusive gekürzter Leistungen und
       Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Bisher heißen solche Einrichtungen
       „Dublin-Zentren“, es gibt je eines davon in Brandenburg und Hamburg. Etwa
       25 Prozent aller Asylanträge hierzulande sind „Dublin-Fälle“, wie man
       bisher sagte.
       
       Dass Berlin keine gesonderten Zentren für sie einrichten will, haben der
       Berliner Flüchtlingsrat und andere Organisationen wie das Berliner Netzwerk
       für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) mit Erleichterung
       zur Kenntnis genommen. Allerdings vermisst Emily Barnickel vom
       Flüchtlingsrat eine klare Positionierung gegen Leistungskürzungen und
       -ausschlüsse, da bei Letzterem „ansonsten eine dramatisch erhöhte Zahl
       obdachloser Menschen beziehungsweise von Menschen in Asog-Einrichtungen (d.
       h. Wohnungslosen-Heime; Anm. d. Red.) zu befürchten ist“, sagte sie der
       taz.
       
       In einigen Bundesländern, wenn auch nicht in Berlin, sei es bereits
       vorgekommen, dass Dublin-Flüchtlinge nach einer kurzen Übergangszeit gar
       keine Leistungen und damit auch keine Unterkunft mehr bekommen hätten.
       
       ## Neues „Ankunftzentrum“ zum Jahresende
       
       Kiziltepe sagte im Ausschuss, sie halte Leistungskürzungen oder gar
       -ausschlüsse für „sehr gefährlich“ und man „prüfe, wie wir hier
       verfassungskonform unterwegs sein können“. Eine klare Absage ist dies
       nicht. Ihr Sprecher erklärte auf taz-Nachfrage: „Die Umsetzung von
       Leistungskürzungen bzw. Leistungsausschlüssen wird weiter sorgfältig
       geprüft.“
       
       Was feststeht: Das neue Ankunftszentrum (Akuz) auf dem Ex-Flughafen Tegel
       wird frühestens gegen Jahresende fertig. Bis dahin werden Ankommende
       weiterhin im Ankunftszentrum Reinickendorf auf dem Gelände der früheren
       Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik aufgenommen.
       
       Im neuen Akuz soll Platz sein für 2.600 Menschen. Diese Größenordnung –
       Tegel wäre damit wieder die größte Flüchtlingseinrichtung der Stadt, erst
       Ende 2025 war das alte, hochumstrittene Akuz geschlossen worden – macht dem
       Flüchtlingsrat große Sorgen. Er befürchtet, das dort vor allem Menschen mit
       „schlechter Bleibeperspektive“, Dublin-Fälle oder Menschen aus „sicheren“
       Herkunftsländern, untergebracht werden sollen. „Das könnte dazu führen,
       dass Berlin zwar offiziell nicht in Haft nimmt, aber trotzdem ein großer
       Teil der Geflüchteten in diesem undefinierten Rechtsraum ‚schlechter
       Bleibeperspektive‘ auf dem Flughafen Tegel verharren muss“, so Barnickel.
       
       Der Sprecher von Kiziltepe erwidert, ein Großteil der Plätze sei zum einen
       als „Puffer“ für unerwartete Situationen wie 2022 zu Beginn des
       Ukrainekriegs gedacht, zum anderen sei Tegel auch eine
       Erstaufnahmeeinrichtung wie andere, in der Flüchtlinge, die für ihr
       Asylverfahren nach Berlin verteilt werden, untergebracht werden. Er
       betonte, dass es dort keine Restriktionen wie Bewegungs- oder
       Ausgangsbeschränkungen geben werde.
       
       ## Besonderer Schutzbedarf für Queere
       
       In einem kleineren Teil des Akuz, 600 Plätze der 2.600 sind dafür
       vorgesehen, soll das neue „Screening“ stattfinden, das nach den neuen
       GEAS-Regeln in den ersten drei Tagen nach der Ankunft abgeschlossen sein
       muss. Im Kern ist es eine erweiterte Aufnahmeprozedur, die alle nach Berlin
       kommenden „illegal eingereisten“ Menschen durchlaufen müssen – also
       eigentlich alle, denn „legale“ Wege nach Deutschland gibt es für
       Nichteuropäer bekanntlich kaum. Neu ist: Neben Identitätsfeststellung,
       Abgleich mit der Eurodac-Datei und Sicherheitsüberprüfung muss es nun
       regelhaft eine Gesundheitskontrolle geben – und eine
       „Vulnerabilitätsprüfung“.
       
       Letztere bedeutet, dass die Behörden mittels eines Fragebogens besondere
       Schutzbedarfe herauszufinden versuchen, etwa weil ein Flüchtling durch
       Folter oder andere unmenschliche Behandlungen traumatisiert ist oder
       anderweitig spezielle Bedürfnisse hat. Auch LGBTQIA* haben nun laut Geas
       besonderen Schutzbedarf. Diese Vulnerabilitätsprüfung ist für viele
       Flüchtlingsexperten eine der wenigen positiven Neuerungen.
       
       Mit ihr seien „konkrete Rechte verbunden“, die das Asylverfahren oder die
       Unterkunft betreffen können, erklärte Andrea Haefner vom BNS bei der
       Anhörung. Zugleich sei mit GEAS die Feststellung einer besonderen
       Schutzbedürftigkeit noch wichtiger geworden, da auf diesen Personenkreis
       andere Elemente der Reform – etwa das „beschleunigte Verfahren“ für
       Menschen aus „sicheren“ Ländern oder Leistungskürzungen – nicht angewandt
       werden dürfen. „Die systematische Vulnerabilitätsprüfung ist für die
       Menschenrechte wichtiger denn je“, sagte Haefner.
       
       Allerdings bestehe die Gefahr, dass so, wie das Verfahren bisher in Berlin
       geplant ist, die Vulnerabilität gar nicht erkannt wird. Haefner schlug im
       Ausschuss daher vor, dass der entsprechende Fragebogen nicht von den
       Flüchtlingen alleine, sondern mithilfe von Sozialarbeitern ausgefüllt wird,
       damit wichtige Tatsachen nicht aus Scham oder Angst verschwiegen werden.
       Kiziltepes Sprecher erklärte jedoch auf taz-Anfrage, das Gespräch mit
       „qualifizierten Mitarbeitenden des Sozialdiensts“ sei nach dem Ausfüllen
       des Fragebogens geplant, dann sei noch genügend Gelegenheit für
       „Unklarheiten oder Bedenken“.
       
       ## Zivilgesellschaft muss einspringen
       
       Ein weiterer Vorschlag des BNS: Die Verwaltung möge zur Ermittlung von
       Schutzbedarfen „zivilgesellschaftliche Expertise“ einbeziehen. Man stehe
       bereit, so Haefner, allerdings brauche es dafür „frei zugängliche Räume“.
       Ob es die in Tegel geben wird, ebenso wie Raum für eine behördenunabhängige
       Asylverfahrensberatung, wie sie Geas vorschreibt, ist allerdings offen.
       „Hierzu befindet sich das LFU noch in Abstimmung“, so der Sprecher der
       Integrationsverwaltung zur taz.
       
       Jian Omar, flüchtlingspolitischer Sprecher der Grünen, sieht ebenfalls die
       Gefahr, dass besondere Schutzbedarfe nicht erkannt werden, etwa weil es an
       qualifiziertem Personal fehlt. Tatsächlich sagte der kommissarische Leiter
       des LFU, Steffen Weickert, im Ausschuss, man bekomme für die Gesundheits-
       und Vulnerabilitätsprüfungen 47 zusätzliche Stellen – die entsprechende
       „Sammelausschreibung“ sei allerdings erst kürzlich erfolgt.
       
       Umso wichtiger, so Omar zur taz, seien verbindliche Zugangsrechte und
       geeignete Räume für zivilgesellschaftliche Organisationen,
       Wohlfahrtsverbände und spezialisierte Fachstellen. „Wer Schutzbedarfe
       erkennen will, muss auf qualifiziertes Personal und unabhängige Fachstellen
       setzen.“
       
       ## An Flüchtlungsschulen ändert sich nichts?
       
       Besondere Schutzrechte sieht Geas für Kinder und Jugendliche vor. Zum einen
       steht Flüchtlingskindern jetzt eine Gesundheitsversorgung wie Einheimischen
       zu – nicht bloß eine Behandlung bei akuten Krankheiten wie bisher. Auch die
       Schulpflicht für Flüchtlingskinder wird konkreter: Spätestens nach drei
       Monaten müssen sie nun in eine Regelschule gehen.
       
       Für Berlin bedeute dies, die separate Beschulung in Großunterkünften
       aufzugeben, sagte Roland Reimann von Xenion, dem psychosozialen
       Behandlungszentrum für traumatisierte Geflüchtete, im Ausschuss. Doch dies
       wird nicht geschehen. Ein Sprecher der Bildungsverwaltung sagte auf
       taz-Anfrage: „Bei der Beschulung in Unterkünften handelt es sich um
       Filialstandorte bestehender Regelschulen und damit um einen Bestandteil des
       Regelschulsystems.“ Diese seien notwendig, weil es in Berlin zu wenig
       Schulplätze gebe. Auch sehe Geas keine Verpflichtung vor, geflüchtete
       Kinder „unmittelbar“ in Regelklassen zu integrieren.
       
       Das sieht der Migrations- und Sozialrechtsexperte Konstantin Hruschka
       anders. Der taz sagte er: „Flüchtlingsschulen direkt in den Unterkünften
       sind nicht vorgesehen, diese Praxis muss laut Gesetz enden.“
       
       11 Jun 2026
       
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