# taz.de -- Neues Europäisches Asylsystem GEAS: Von der EU-Grenze nach Berlin-Tegel
> Berlin will Europas neue Asylregeln möglichst „human“ umsetzen, sagt die
> Integrationssenatorin. Flüchtlingsinitiativen und Grüne sind skeptisch.
(IMG) Bild: Das neue Ankunftzentrum am ehemaligen Flughafen Tegel soll zum Ende des Jahres öffnen
Mit dem „Gemeinsamen Europäischen Asylsystem“ (GEAS), das diesen Freitag in
Kraft tritt, kommen auch auf die deutsche Hauptstadt und neu hier
ankommende Geflüchtete große Veränderungen zu. Doch obwohl die Bundesländer
die Reform eigentlich ab sofort umsetzen müssten, ist vieles noch unklar.
Eine Sache immerhin hat Senatorin Cancel Kiziltepe (SPD) kürzlich bei einer
Expertenanhörung im Integrationsausschuss klargestellt: Ein
„Sekundärmigrationszentrum“ mit schlechteren Bedingungen für Geflüchtete,
die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind, werde es in Berlin
nicht geben. Überhaupt werde Berlin „alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen im Sinne der Menschen, um eine humane Umsetzung der GEAS-Reform
möglich zu machen“.
[1][Die EU will mit GEAS Migration noch stärker als bisher unterbinden und
regulieren]. Flüchtlinge aus Ländern, die als „sicherer Herkunftsstaat“
gelistet sind oder deren Anerkennungsquote unter 20 Prozent liegt, sollen
in Lagern an den EU-Außengrenzen interniert werden, bis in einem
beschleunigten „Grenzverfahren“ über ihren Fall entschieden ist. Alle
anderen sollen im EU-Land ihrer Einreise das Asylverfahren durchlaufen. Wer
trotzdem weiterreist, soll leichter als bisher ins Ankunftsland „zurück
überstellt“ werden.
## Leistungen könnten gekürzt werden
Laut [2][GEAS-Anpassungsgesetz] sollen die Bundesländer dafür
„Sekundärmigrationszentrum“ einrichten, inklusive gekürzter Leistungen und
Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Bisher heißen solche Einrichtungen
„Dublin-Zentren“, es gibt je eines davon in Brandenburg und Hamburg. Etwa
25 Prozent aller Asylanträge hierzulande sind „Dublin-Fälle“, wie man
bisher sagte.
Dass Berlin keine gesonderten Zentren für sie einrichten will, haben der
Berliner Flüchtlingsrat und andere Organisationen wie das Berliner Netzwerk
für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) mit Erleichterung
zur Kenntnis genommen. Allerdings vermisst Emily Barnickel vom
Flüchtlingsrat eine klare Positionierung gegen Leistungskürzungen und
-ausschlüsse, da bei Letzterem „ansonsten eine dramatisch erhöhte Zahl
obdachloser Menschen beziehungsweise von Menschen in Asog-Einrichtungen (d.
h. Wohnungslosen-Heime; Anm. d. Red.) zu befürchten ist“, sagte sie der
taz.
In einigen Bundesländern, wenn auch nicht in Berlin, sei es bereits
vorgekommen, dass Dublin-Flüchtlinge nach einer kurzen Übergangszeit gar
keine Leistungen und damit auch keine Unterkunft mehr bekommen hätten.
## Neues „Ankunftzentrum“ zum Jahresende
Kiziltepe sagte im Ausschuss, sie halte Leistungskürzungen oder gar
-ausschlüsse für „sehr gefährlich“ und man „prüfe, wie wir hier
verfassungskonform unterwegs sein können“. Eine klare Absage ist dies
nicht. Ihr Sprecher erklärte auf taz-Nachfrage: „Die Umsetzung von
Leistungskürzungen bzw. Leistungsausschlüssen wird weiter sorgfältig
geprüft.“
Was feststeht: Das neue Ankunftszentrum (Akuz) auf dem Ex-Flughafen Tegel
wird frühestens gegen Jahresende fertig. Bis dahin werden Ankommende
weiterhin im Ankunftszentrum Reinickendorf auf dem Gelände der früheren
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik aufgenommen.
Im neuen Akuz soll Platz sein für 2.600 Menschen. Diese Größenordnung –
Tegel wäre damit wieder die größte Flüchtlingseinrichtung der Stadt, erst
Ende 2025 war das alte, hochumstrittene Akuz geschlossen worden – macht dem
Flüchtlingsrat große Sorgen. Er befürchtet, das dort vor allem Menschen mit
„schlechter Bleibeperspektive“, Dublin-Fälle oder Menschen aus „sicheren“
Herkunftsländern, untergebracht werden sollen. „Das könnte dazu führen,
dass Berlin zwar offiziell nicht in Haft nimmt, aber trotzdem ein großer
Teil der Geflüchteten in diesem undefinierten Rechtsraum ‚schlechter
Bleibeperspektive‘ auf dem Flughafen Tegel verharren muss“, so Barnickel.
Der Sprecher von Kiziltepe erwidert, ein Großteil der Plätze sei zum einen
als „Puffer“ für unerwartete Situationen wie 2022 zu Beginn des
Ukrainekriegs gedacht, zum anderen sei Tegel auch eine
Erstaufnahmeeinrichtung wie andere, in der Flüchtlinge, die für ihr
Asylverfahren nach Berlin verteilt werden, untergebracht werden. Er
betonte, dass es dort keine Restriktionen wie Bewegungs- oder
Ausgangsbeschränkungen geben werde.
## Besonderer Schutzbedarf für Queere
In einem kleineren Teil des Akuz, 600 Plätze der 2.600 sind dafür
vorgesehen, soll das neue „Screening“ stattfinden, das nach den neuen
GEAS-Regeln in den ersten drei Tagen nach der Ankunft abgeschlossen sein
muss. Im Kern ist es eine erweiterte Aufnahmeprozedur, die alle nach Berlin
kommenden „illegal eingereisten“ Menschen durchlaufen müssen – also
eigentlich alle, denn „legale“ Wege nach Deutschland gibt es für
Nichteuropäer bekanntlich kaum. Neu ist: Neben Identitätsfeststellung,
Abgleich mit der Eurodac-Datei und Sicherheitsüberprüfung muss es nun
regelhaft eine Gesundheitskontrolle geben – und eine
„Vulnerabilitätsprüfung“.
Letztere bedeutet, dass die Behörden mittels eines Fragebogens besondere
Schutzbedarfe herauszufinden versuchen, etwa weil ein Flüchtling durch
Folter oder andere unmenschliche Behandlungen traumatisiert ist oder
anderweitig spezielle Bedürfnisse hat. Auch LGBTQIA* haben nun laut Geas
besonderen Schutzbedarf. Diese Vulnerabilitätsprüfung ist für viele
Flüchtlingsexperten eine der wenigen positiven Neuerungen.
Mit ihr seien „konkrete Rechte verbunden“, die das Asylverfahren oder die
Unterkunft betreffen können, erklärte Andrea Haefner vom BNS bei der
Anhörung. Zugleich sei mit GEAS die Feststellung einer besonderen
Schutzbedürftigkeit noch wichtiger geworden, da auf diesen Personenkreis
andere Elemente der Reform – etwa das „beschleunigte Verfahren“ für
Menschen aus „sicheren“ Ländern oder Leistungskürzungen – nicht angewandt
werden dürfen. „Die systematische Vulnerabilitätsprüfung ist für die
Menschenrechte wichtiger denn je“, sagte Haefner.
Allerdings bestehe die Gefahr, dass so, wie das Verfahren bisher in Berlin
geplant ist, die Vulnerabilität gar nicht erkannt wird. Haefner schlug im
Ausschuss daher vor, dass der entsprechende Fragebogen nicht von den
Flüchtlingen alleine, sondern mithilfe von Sozialarbeitern ausgefüllt wird,
damit wichtige Tatsachen nicht aus Scham oder Angst verschwiegen werden.
Kiziltepes Sprecher erklärte jedoch auf taz-Anfrage, das Gespräch mit
„qualifizierten Mitarbeitenden des Sozialdiensts“ sei nach dem Ausfüllen
des Fragebogens geplant, dann sei noch genügend Gelegenheit für
„Unklarheiten oder Bedenken“.
## Zivilgesellschaft muss einspringen
Ein weiterer Vorschlag des BNS: Die Verwaltung möge zur Ermittlung von
Schutzbedarfen „zivilgesellschaftliche Expertise“ einbeziehen. Man stehe
bereit, so Haefner, allerdings brauche es dafür „frei zugängliche Räume“.
Ob es die in Tegel geben wird, ebenso wie Raum für eine behördenunabhängige
Asylverfahrensberatung, wie sie Geas vorschreibt, ist allerdings offen.
„Hierzu befindet sich das LFU noch in Abstimmung“, so der Sprecher der
Integrationsverwaltung zur taz.
Jian Omar, flüchtlingspolitischer Sprecher der Grünen, sieht ebenfalls die
Gefahr, dass besondere Schutzbedarfe nicht erkannt werden, etwa weil es an
qualifiziertem Personal fehlt. Tatsächlich sagte der kommissarische Leiter
des LFU, Steffen Weickert, im Ausschuss, man bekomme für die Gesundheits-
und Vulnerabilitätsprüfungen 47 zusätzliche Stellen – die entsprechende
„Sammelausschreibung“ sei allerdings erst kürzlich erfolgt.
Umso wichtiger, so Omar zur taz, seien verbindliche Zugangsrechte und
geeignete Räume für zivilgesellschaftliche Organisationen,
Wohlfahrtsverbände und spezialisierte Fachstellen. „Wer Schutzbedarfe
erkennen will, muss auf qualifiziertes Personal und unabhängige Fachstellen
setzen.“
## An Flüchtlungsschulen ändert sich nichts?
Besondere Schutzrechte sieht Geas für Kinder und Jugendliche vor. Zum einen
steht Flüchtlingskindern jetzt eine Gesundheitsversorgung wie Einheimischen
zu – nicht bloß eine Behandlung bei akuten Krankheiten wie bisher. Auch die
Schulpflicht für Flüchtlingskinder wird konkreter: Spätestens nach drei
Monaten müssen sie nun in eine Regelschule gehen.
Für Berlin bedeute dies, die separate Beschulung in Großunterkünften
aufzugeben, sagte Roland Reimann von Xenion, dem psychosozialen
Behandlungszentrum für traumatisierte Geflüchtete, im Ausschuss. Doch dies
wird nicht geschehen. Ein Sprecher der Bildungsverwaltung sagte auf
taz-Anfrage: „Bei der Beschulung in Unterkünften handelt es sich um
Filialstandorte bestehender Regelschulen und damit um einen Bestandteil des
Regelschulsystems.“ Diese seien notwendig, weil es in Berlin zu wenig
Schulplätze gebe. Auch sehe Geas keine Verpflichtung vor, geflüchtete
Kinder „unmittelbar“ in Regelklassen zu integrieren.
Das sieht der Migrations- und Sozialrechtsexperte Konstantin Hruschka
anders. Der taz sagte er: „Flüchtlingsschulen direkt in den Unterkünften
sind nicht vorgesehen, diese Praxis muss laut Gesetz enden.“
11 Jun 2026
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## AUTOREN
(DIR) Susanne Memarnia
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