# taz.de -- Flüchtlinge in Polen: Polen verweigert sich
> Polens Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze zu Belarus ist
> rechtswidrig. Sie wird auch nicht durch die neue Regelung gedeckt.
(IMG) Bild: Soldaten der polnischen Grenzschutzbehörde bewachen die polnisch-weißrussischen Grenze, Ozierany Male, Polen, am 22. März 2025
Als sich [1][die EU-Regierungschefs und das Parlament am 20. Dezember 2023
auf das neue Asylsystem Geas einigten], stimmte auch Polen zu. Das wurde
damals gerade noch von der rechts-konservativen PiS-Partei regiert. Nur
drei Tage später distanzierte sich der soeben aus dem Amt geschiedene
PiS-Ministerpräsident Mateusz Morawiecki aber schon wieder: „Lehnt diese
für Polen schädlichen Vorschriften unverzüglich ab, damit wir in einem
sicheren Heimatland leben können, auch in den kommenden Generationen“,
sagte er.
Morawiecki forderte von der liberalen Nachfolgeregierung von Donald Tusk,
ein Veto gegen die entsprechenden Teile des Geas einzulegen, die er selbst
mit verhandelt hatte. Zuvor hatte Morawiecki versichert, Polen werde „nicht
für die Fehler der Einwanderungspolitik anderer Staaten bezahlen“.
Das Land ist Teil der Visegrád-Gruppe – jenes osteuropäischen
Staatenblocks, der sich über viele Jahre kategorisch weigerte, Geflüchtete
per EU-interner Umverteilung von Außengrenzenländern wie Italien, Malta
oder Griechenland aufzunehmen. Stattdessen bestanden sie darauf, die
Grenzen immer weiter aufzurüsten und forderten teils, gar keine Asylanträge
mehr innerhalb der EU zu akzeptieren. Denn dann, so ihr Argument, brauche
auch niemand umverteilt zu werden.
Italien, Malta oder Griechenland, mit ihren vergleichsweise hohen Zahlen
Ankommender, bestanden indes seit Jahren auf einen EU-internen
Umverteilungsmechanismus, der sie entlasten sollte. Dieser Gegensatz war
über Jahre einer der Hauptknackpunkte der Geas-Verhandlungen: Die eine
Gruppe wollte keinem Pakt zustimmen, der eine Umverteilung innerhalb der EU
vorsah, bei der anderen Gruppe war es genau andersherum.
## Ein Solidaritätsmechanismus
Der Kompromissvorschlag war schließlich ein sogenannter
Solidaritätsmechanismus, der nun im neuen Geas enthalten ist. Wenn sich ein
Außengrenzstaat durch überproportional hohe Ankunftszahlen überlastet
fühlt, kann er diesen Mechanismus künftig aktivieren.
Andere Staaten müssen dann handeln. Doch diese haben die Wahl, wie sich
beteiligen sollen: Entweder nehmen sie über die sogenannte Relocation
Geflüchtete, beispielsweise aus Griechenland, auf. Ersatzweise können sie
auch Geld zahlen oder sich „operativ“ am Grenzschutz beteiligen – etwa
durch die Entsendung von Grenzschützern. Das System ist für alle EU-Länder
verpflichtend; flexibel ist aber die Form des Lastenausgleichs.
Recht zufrieden war damit niemand. Staaten wie Italien und Griechenland
kritisierten, dass sie kaum entlastet würden, akzeptierten den Kompromiss
aber. Morawieckis Nachfolger Tusk legte zwar kein Veto gegen die neuen
Regeln ein. Doch inwieweit unwillige Staaten tatsächlich die von der
Kommission auf 20.000 Euro pro nicht aufgenommener Person taxierten
Ausgleichszahlungen leisten werden, ist offen.
Polen jedenfalls ist – auch unter dem liberalen Donald Tusk – demonstrativ
den Weg weiter gegangen, den die Visegrád-Gruppe propagiert hatte. An der
Grenze zu Belarus besteht seit nunmehr fünf Jahren eine „rote Zone“ zur
Migrationsabwehr, inklusive eines nur schwer überwindbaren Zauns. Wer von
der Grenzpolizei in dem schwer bewachten Gebiet aufgegriffen wird, nachdem
er oder sie über Belarus nach Polen gekommen ist, kann seit März 2025
keinen Asylantrag mehr stellen, sondern wird direkt nach Belarus
zurückgeschoben. Diese Praxis ist klar rechtswidrig und auch nicht vom Geas
gedeckt.
Besonders bemerkenswert daran ist, dass das Geas eigentlich für Fälle, in
denen Geflüchtete von feindlichen Nachbarstaaten „instrumentalisiert“
werden, um EU-Staaten zu schaden, eigene Regeln vorsieht. Unter anderem
soll es dann beschleunigte Verfahren und längere Internierungsmöglichkeiten
geben. Diese Sonderregeln waren mit Blick auf die Zuspitzung der Lage an
der polnisch-belarussischen Grenze um Herbst 2021 eigens in das Geas
aufgenommen worden.
Der polnischen Regierung reichte das nicht. Für sie gilt: Wir wollen keine
verschärften Asylverfahren – sondern gar keine.
Die Kommission in Brüssel erklärte sich gleichwohl demonstrativ mit dem
Vorgehen einverstanden. Die Mitgliedstaaten dürften „alles Notwendige“ tun,
um sich gegen „hybride Angriffe Russlands und Weißrusslands zu verteidigen“
und ihre „nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung und Souveränität zu
schützen“, heißt es in einem Kommissionspapier zum polnischen Vorgehen.
12 Jun 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Jakob
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