# taz.de -- Flüchtlinge in Polen: Polen verweigert sich
       
       > Polens Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze zu Belarus ist
       > rechtswidrig. Sie wird auch nicht durch die neue Regelung gedeckt.
       
 (IMG) Bild: Soldaten der polnischen Grenzschutzbehörde bewachen die polnisch-weißrussischen Grenze, Ozierany Male, Polen, am 22. März 2025
       
       Als sich [1][die EU-Regierungschefs und das Parlament am 20. Dezember 2023
       auf das neue Asylsystem Geas einigten], stimmte auch Polen zu. Das wurde
       damals gerade noch von der rechts-konservativen PiS-Partei regiert. Nur
       drei Tage später distanzierte sich der soeben aus dem Amt geschiedene
       PiS-Ministerpräsident Mateusz Morawiecki aber schon wieder: „Lehnt diese
       für Polen schädlichen Vorschriften unverzüglich ab, damit wir in einem
       sicheren Heimatland leben können, auch in den kommenden Generationen“,
       sagte er.
       
       Morawiecki forderte von der liberalen Nachfolgeregierung von Donald Tusk,
       ein Veto gegen die entsprechenden Teile des Geas einzulegen, die er selbst
       mit verhandelt hatte. Zuvor hatte Morawiecki versichert, Polen werde „nicht
       für die Fehler der Einwanderungspolitik anderer Staaten bezahlen“.
       
       Das Land ist Teil der Visegrád-Gruppe – jenes osteuropäischen
       Staatenblocks, der sich über viele Jahre kategorisch weigerte, Geflüchtete
       per EU-interner Umverteilung von Außengrenzenländern wie Italien, Malta
       oder Griechenland aufzunehmen. Stattdessen bestanden sie darauf, die
       Grenzen immer weiter aufzurüsten und forderten teils, gar keine Asylanträge
       mehr innerhalb der EU zu akzeptieren. Denn dann, so ihr Argument, brauche
       auch niemand umverteilt zu werden.
       
       Italien, Malta oder Griechenland, mit ihren vergleichsweise hohen Zahlen
       Ankommender, bestanden indes seit Jahren auf einen EU-internen
       Umverteilungsmechanismus, der sie entlasten sollte. Dieser Gegensatz war
       über Jahre einer der Hauptknackpunkte der Geas-Verhandlungen: Die eine
       Gruppe wollte keinem Pakt zustimmen, der eine Umverteilung innerhalb der EU
       vorsah, bei der anderen Gruppe war es genau andersherum.
       
       ## Ein Solidaritätsmechanismus
       
       Der Kompromissvorschlag war schließlich ein sogenannter
       Solidaritätsmechanismus, der nun im neuen Geas enthalten ist. Wenn sich ein
       Außengrenzstaat durch überproportional hohe Ankunftszahlen überlastet
       fühlt, kann er diesen Mechanismus künftig aktivieren.
       
       Andere Staaten müssen dann handeln. Doch diese haben die Wahl, wie sich
       beteiligen sollen: Entweder nehmen sie über die sogenannte Relocation
       Geflüchtete, beispielsweise aus Griechenland, auf. Ersatzweise können sie
       auch Geld zahlen oder sich „operativ“ am Grenzschutz beteiligen – etwa
       durch die Entsendung von Grenzschützern. Das System ist für alle EU-Länder
       verpflichtend; flexibel ist aber die Form des Lastenausgleichs.
       
       Recht zufrieden war damit niemand. Staaten wie Italien und Griechenland
       kritisierten, dass sie kaum entlastet würden, akzeptierten den Kompromiss
       aber. Morawieckis Nachfolger Tusk legte zwar kein Veto gegen die neuen
       Regeln ein. Doch inwieweit unwillige Staaten tatsächlich die von der
       Kommission auf 20.000 Euro pro nicht aufgenommener Person taxierten
       Ausgleichszahlungen leisten werden, ist offen.
       
       Polen jedenfalls ist – auch unter dem liberalen Donald Tusk – demonstrativ
       den Weg weiter gegangen, den die Visegrád-Gruppe propagiert hatte. An der
       Grenze zu Belarus besteht seit nunmehr fünf Jahren eine „rote Zone“ zur
       Migrationsabwehr, inklusive eines nur schwer überwindbaren Zauns. Wer von
       der Grenzpolizei in dem schwer bewachten Gebiet aufgegriffen wird, nachdem
       er oder sie über Belarus nach Polen gekommen ist, kann seit März 2025
       keinen Asylantrag mehr stellen, sondern wird direkt nach Belarus
       zurückgeschoben. Diese Praxis ist klar rechtswidrig und auch nicht vom Geas
       gedeckt.
       
       Besonders bemerkenswert daran ist, dass das Geas eigentlich für Fälle, in
       denen Geflüchtete von feindlichen Nachbarstaaten „instrumentalisiert“
       werden, um EU-Staaten zu schaden, eigene Regeln vorsieht. Unter anderem
       soll es dann beschleunigte Verfahren und längere Internierungsmöglichkeiten
       geben. Diese Sonderregeln waren mit Blick auf die Zuspitzung der Lage an
       der polnisch-belarussischen Grenze um Herbst 2021 eigens in das Geas
       aufgenommen worden.
       
       Der polnischen Regierung reichte das nicht. Für sie gilt: Wir wollen keine
       verschärften Asylverfahren – sondern gar keine.
       
       Die Kommission in Brüssel erklärte sich gleichwohl demonstrativ mit dem
       Vorgehen einverstanden. Die Mitgliedstaaten dürften „alles Notwendige“ tun,
       um sich gegen „hybride Angriffe Russlands und Weißrusslands zu verteidigen“
       und ihre „nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung und Souveränität zu
       schützen“, heißt es in einem Kommissionspapier zum polnischen Vorgehen.
       
       12 Jun 2026
       
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